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Artikel 27 / 85

»Ich hab' nichts wie gelubbert«

Von Gerhard Mauz
aus DER SPIEGEL 30/1972

Gerhard Grein, katholischer Pfarrer einer Haftanstalt des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, meint in dem Angeklagten Klaus Bräunig, 28, einen zweiten Lettenbauer vor sich zu haben. Das ist ein gewaltiges Wort, doch der Pfarrer weiß, was er sagt, als er vor dem Schwurgericht in Mainz den Schatten des 1969 verstorbenen Lettenbauer beschwört. Klaus Bräunig soll zwei Menschen getötet haben. Dreimal hat er gestanden, dreimal widerrufen. An seinem letzten Widerruf hält er seit dem 13. August 1970 fest.

Auch Johann Evangelist Lettenbauer hatte gestanden und widerrufen, als er 1947, der Tötung seiner Tochter und des Enkelkindes angeklagt, vor Gericht stand. Lettenbauer wurde verurteilt, und nur seine fortgeschrittene Arteriosklerose ersparte ihm die damals noch mögliche Todesstrafe. »Gott ist mein Zeuge, daß ich unschuldig bin«, rief der Verurteilte in den Gerichtssaal und löste damit einen Wutausbruch des Publikums aus. Die »Lindauer Zeitung« befand am nächsten Tag, Lettenbauer sei »hartgesotten« geblieben bis zuletzt.

Doch im August 1965 mußte der inzwischen 81 Jahre alte Johann Evangelist Lettenbauer von einem Schwurgericht in Kempten freigesprochen werden, denn nun stand endlich ein anderer als der wahre Täter zweifelsfrei fest.

Warum er denn um alles in der Welt damals zunächst gestanden habe, wurde Lettenbauer 1965 in seinem Wiederaufnahmeprozeß gefragt. Antwort: »Daß damals der Herr mir was vorgemacht hat. Und ich war in Verwirrung.« Ob er später, als das Geständnis immer reicher an Details wurde, noch immer in Verwirrung gewesen sei, brüllte der Vorsitzende in Kempten, nunmehr wohl nicht allein wegen Lettenbauers Schwerhörigkeit laut, und er schwang dazu die Protokolle von 1947. In denen stand doch beispielsweise zu lesen, Lettenbauer sei von der Morgenarbeit heimgekommen, habe, als das Frühstück noch nicht auf dem Tisch stand, »du Herrgottsluder. bist immer noch nicht fertig« geschrien und danach Tochter und Enkel umgebracht.

Der Johann Evangelist Lettenbauer, 81, wußte 1965 in Kempten keine Antwort auf diese Frage, und auch den Vorhalt wußte er nicht zu beantworten, der da lautete: »Hätten 5, nit sagen können, das ist ein greusliches Unrecht?!« Aber in Kempten mußte man ihn halt einfach freisprechen, denn ein anderer, der wahre Täter war nicht länger zu leugnen. »Ein Geständnis, ich bitte Sie, das ist doch normaliter das Stärkste«, klagte 1965 der Leitende Oberstaatsanwalt von Kempten, Dr. Spiegel, dem SPIEGEL gegenüber.

Der Pfarrer Gerhard Grein wagt vor dem Mainzer Schwurgericht in Sachen Bräunig ein gewaltiges Wort, als er den Schatten Lettenbauers beschwört. doch er weiß, was er damit tut. Pfarrer Grein ist 55 Jahre alt. Geltungsbedürfnis plagt ihn nicht. Nach zehnjähriger Tätigkeit als Gefängnispfarrer neigt er nicht zu Sentimentalität. Dem Schwurgericht ist Pfarrer Greins Zeugenauftritt offensichtlich unangenehm. Daß der Geistliche einer Haftanstalt zugunsten eines Angeklagten als Zeuge auftritt und auch noch derart entschieden wie Pfarrer Grein. ist ein absolut ungewöhnlicher Vorfall. Zu all den verheerenden Schwierigkeiten des Falles Bräunig nun auch noch ein gutkatholisches »Hier stehe ich ...«

Der Fall Bräunig ist in Mainz übrigens gar nicht der Fall Bräunig, sondern der »Doppelmordfall Geimer«. Die Regel ist eigentlich, daß ein Strafprozeß im verkürzten Umgang der Justiz und in der Presse den Namen des Angeklagten, nicht aber den des Opfers trägt. Im Mainzer Landgericht jedoch muß man nach dem »Geimer-Prozeß« fragen, und im »Mainzer Anzeiger, der ausführlich berichtet, geht es, wie gesagt, um den »Doppelmordfall Geimer«.

Die Gründe dafür, daß ein Prozeß beispielsweise Brühne-Prozeß genannt wird, nicht aber Praun-Prozeß, sind an dieser Stelle ein allzu weites Feld. Doch darf man schon anmerken, daß in der Strafsache 2Js 934/70 zu Lasten des »Arbeiter(s) Klaus Rudolf Bräunig, geboren am 18. Juni 1944 in Wandgreben Krs. Jericho/DDR, ledig, deutscher Staatsangehöriger, zuletzt wohnhaft gewesen in Mainz, Oberer Laubenheimer Weg 32« von der Auffindung der Opfer an ein Moment speziellen Interesses im Spiel war, das der Aufklärung der beiden Tötungen von Beginn der Ermittlungen bis heute höchst abträglich war.

Am Montag, dem 13. April 1970, erwartete der Schüler Bruno Heidelberger um 7 Uhr vor Schulbeginn am Hauptbahnhof in Mainz seine 17jährige Freundin Dorothea Geimer. Seit er sie kannte, hatte sie noch nie eine Verabredung nicht eingehalten. So fuhr Bruno Heidelberger mittags nach Schulschluß zu dem Bungalow Viktorstift Nr. 10, in dem die Geimers wohnten. Dr. Rudolf Geimer, als Vertreter eines großen Arzneimittelherstellers vornehmlich im Ausland tätig, war ein wohlhabender Mann. Wer seinen Bungalow einen »Luxusbungalow« nennt, übertreibt, doch waren die Geimers ganz ohne Frage wer in Mainz, auch deshalb, weil Frau Dr. Margot Geimer, 49, als eine angesehene und erfolgreiche Kinderärztin in der Stadt praktizierte.

Nachdem Bruno Heidelberger am Mittag des 13. April 1970 mehrmals vergeblich geklingelt hatte, öffnete er schließlich die Haustür mit dem Schlüssel, den ihm Dorothea Geimer überlassen hatte. Er fand das Mädchen in seinem Zimmer tot und benachrichtigte die Polizei. Die entdeckte dann, daß auch Frau Dr. Geimer tot in ihrem Bett lag.

Die beiden Leichen zeigten schreckliche Verletzungen. Der oder die Täter hatten mit einem scharfen Gerät zugeschlagen. Die Spurensicherung fand dennoch kaum Verwertbares. Denn am Morgen dieses 13. April war Frau Zita Ochs im Bungalow am Viktorstift 10 erschienen und hatte saubergemacht. Sie war nur deshalb nicht auf die Leichen gestoßen, weil sie verabredungsgemäß das Zimmer von Frau Dr. Geimer und das Zimmer Dorothea Geimers nicht betreten hatte, doch waren ihrer Tätigkeit zwischen den beiden Zimmern, in denen die toten Frauen lagen, Spuren zum Opfer gefallen.

Die Spurensuche und -sicherung wurde dieses Umstands wegen fraglos mit einer gewissen Hoffnungslosigkeit betrieben, doch dürfte sie auch zusätzlich entwertet haben, daß man nicht nur an einen kapitalen, sondern auch an einen exzentrischen Fall geraten zu sein meinte -- und auf Personen zielte, die den Getöteten nahegestanden hatten.

Endlich mußte man sich dann aber doch der Möglichkeit stellen, daß Täter und Opfer nicht in einer direkten Beziehung gestanden hatten. Bedeutsam war dabei eine Aussage von Dr. Rudolf Geimer, der in der Nacht vom 10. auf den 11. April in seinem Garten einen Mann gesehen hatte, offenbar einen »Spanner«. diesen aber nicht hatte stellen können. Die Kripo begann die ihr bekannten Spannerfälle zu analysieren mit dem Ergebnis, daß sie »in einem Rechteck, das von den Tatorten Frey und Geimer als östliche und westliche Begrenzungen gebildet wird«, gezielt zu überwachen begann.

Hierbei ist bemerkenswert, daß die Kripo bereits den Fall Frey einbezogen hatte: In der Nacht vom 11. auf den 12. Mai 1969 war ein Mann in das Zimmer der Tochter des bekannten Mediziners Professor Frey eingedrungen und hatte sie mit einer Taschenlampe niedergeschlagen; bei einem erneuten Eindringen in der Nacht vom 23. auf den 24. Juni 1969 hatte der unbekannte Angreifer das Mädchen mit einem Stein zusammengeschlagen und es lebensgefährlich verletzt. Irmgard Frey war wie Dorothea Geimer schlank, groß gewachsen und hatte schulterlanges Haar, Merkmale, die auch auf andere von einem Spanner behelligte junge Mädchen und Frauen in Mainz zwischen 1966 und 1970 zutrafen.

Die Analyse der Polizei hatte Erfolg. Am Abend des 21. Juni 1970 wurde im Garten eines Anwesens, in dem schon früher ein Spanner aufgefallen war, ein junger Mann entdeckt und nach einer Verfolgung, bei der auch Warnschüsse fielen, gestellt und festgenommen: Es handelte sich um Klaus Bräunig. Der gab bereits am 22. Juni zu, in mehreren Fällen gespannt, wie man in Mainz sagt, »gelubbert« zu haben. Am 23. und 24. Juni bekannte er sich zu den Überfällen auf Irmgard Frey, am 26. Juni zum Fall Geimer -- um indessen am 30. Juni seine Aussagen zu widerrufen und dann doch wieder zu bestätigen. Am 29. Juli widerrief er erneut Frey und Geimer und wiederholte seinen Widerruf am 30. Juli vor dem Ermittlungsrichter -- nur um sich am 4. August erneut als Täter zu bekennen und dieses Bekenntnis am 13. August endgültig zu widerrufen.

Elf Tage hat man jetzt in Mainz verhandelt. Droht tatsächlich ein zweiter Fall Lettenbauer? Klaus Bräunig ist von geringer Intelligenz, fast schwachsinnig, er ist ohne Vater aufgewachsen und schon mit 14 Jahren sexuell aufgefallen, als er ein siebenjähriges Mädchen vergewaltigte.

Als die Mutter mit Klaus Bräunig nicht fertig wurde, kam er auf ihren Antrag in ein Erziehungsheim. Er hat dann aber später dennoch, wann immer es sich einrichten ließ (und auch zuletzt vor seiner Festnahme), mit der Mutter zusammen gelebt. Er schlug sich als ungelernter Arbeiter durch, ohne an den Arbeitsplätzen aufzufallen. Vor allem aber hat er, wie er selbst zugibt, gespannt. Er hat jungen Mädchen und Frauen -- groß gewachsen, schlank, schulterlanges Haar -- aus dem Dunkeln beim Ausziehen zugeschaut und sich dabei selbst befriedigt. Doch mit Mord, daran hält er seit dem 13. August 1970 fest, will er nichts zu tun gehabt haben. »Ich hab' nichts wie gelubbert«. beteuert er.

Es gibt keine Indizien gegen ihn, keine gegen ihn vorzubringenden Spuren. Es gibt nur die drei von ihm widerrufenen Geständnisse: Doch in denen, so behauptet die Anklage, kommen Details vor -- die nur der Täter im Fall Frey und der Täter im Fall Geimer kennen kann. Die Anklage tut sich mit diesen Details allerdings schwer. Klaus Bräunig behauptet, man habe ihm, was in den Protokollen steht, in den Mund gelegt: man habe ihm sozusagen in Fragen zugeschoben. was als seine Aussage protokolliert wurde. Und in der Tat stehen in den Protokollen Ausdrücke und Wendungen, die Klaus Bräunig bestimmt nicht kennt. Und der Wert der Details mindert sich bei genauerer Betrachtung. im Haus Geimer hat sich Klaus Bräunig, so steht es im Protokoll, nach der Tat die Hände gewaschen. Doch als er vor dem Waschbecken im Haus Geimer steht bei einer Rekonstruktion -- kann er den modernen Wasserhahn nicht bedienen, der angehoben und nicht gedreht werden muß.

Der Psychiater Professor Janzarik, Mainz, gesteht Bräunig erhebliche Zweifel an seiner Steuerungsfähigkeit seiner Sucht, seiner Spannerei wegen zu. Er spricht aber auch davon, daß diese Sucht, diese Ängstlichkeit jählings in schwere Aggression umschlagen kann. Doch über diesem Gutachten und auch über den aufschlußreichen Ausführungen des Psychiaters Dr. Korn, Wiesbaden, über allem, was sich aus den zwar widerrufenen, aber schließlich doch dreimal protokollierten Geständnissen aufzudrängen scheint, liegt eine böse Hypothek. Erst am 10. August 1970 erhielt der am 21. Juni 1970 festgenommene Klaus Bräunig in dem Mainzer Rechtsanwalt Traut einen Verteidiger.

Dazu hat ihm damals der Pfarrer Grein verholfen. Der hat eine Haftbeschwerde verfaßt. Gewiß, Klaus Bräunig war belehrt worden, daß er sich einen Verteidiger bestellen könne. Doch als Pfarrer Grein ihn fragte, warum er das nicht getan hätte, gab dieser zur Antwort, er habe 3000 Mark Schulden und könne sich einen Verteidiger nicht leisten. Und als der Pfarrer sagte, er könne doch einen Pflichtverteidiger verlangen, da fragte Klaus Bräunig: »Was ist das?«

Mehr ist nicht zu sagen im Augenblick, Am Montag dieser Woche wird plädiert, am Donnerstag soll das Urteil verkündet werden. Doch vom 21. Juni bis zum 9. August 1970 ist etwas vorgegangen, das alles überschattet, was gegen Klaus Bräunig vorgebracht werden kann. So sehr hielt man ihn für einen Trottel, um es einmal klar zu sagen, daß man schon nach 14 Tagen einen Psychiater hinzuzog. Doch einen Anwalt -- nun, man enthielt ihm einen Verteidiger nicht direkt vor: Man nutzte nur Klaus Bräunigs Unkenntnis aus und seine törichte, schwachsinnige Hoffnung. sein Name werde nicht genannt werden, er werde in ärztliche Behandlung kommen und seine Lubberei werde sozusagen hinter dem Vorhang bleiben, obwohl er dreimal mehr als nur Lubbern gestanden hatte.

Die Kripo hat es damals versäumt, sich und das zu schützen, was ihre Verhöre Klaus Bräunigs erbrachten. Und so ist heute für möglich zu halten, daß diese Vernehmungen nicht nur in Wahrheit nichts brachten, sondern sogar brachten, was sie bringen sollten.

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