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Artikel 26 / 123

»Ich mache mir keinen Vorwurf«

Von Gerhard Mauz
aus DER SPIEGEL 40/1996

Der Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) hat die Praxis der vorzeitigen Haftentlassung von Sexualstraftätern verteidigt. Auch in einer aus verständlichen Gründen emotional aufgeladenen Debatte müsse den Bürgern klar und deutlich gesagt werden: »Ein Rückfallrisiko läßt sich prinzipiell nicht ausschließen.«

Wenn alles geschehen ist, was zur sicheren Konstruktion, Ausrüstung, Wartung und Kontrolle der Passagierflugzeuge und des Luftverkehrs nach gegenwärtigem Stand der Erkenntnisse bedacht und durchgesetzt werden muß, darf gesagt werden, daß ein Absturzrisiko sich dennoch nicht ausschließen läßt.

Der Satz, daß sich ein Rückfallrisiko prinzipiell nicht ausschließen lasse, wirkt in diesen Tagen sehr tapfer und human. Leider ist er nur tollkühn, ja dreist. Der gegenwärtige Minister der Justiz kann nichts für Fehler und Versäumnisse seiner Vorgänger und der Regierungen, denen sie angehörten. Doch er sollte über den Zustand des derzeitigen Umgangs der Strafjustiz mit Sexualtätern nach Jahrzehnten, in denen nichts von dem durchgesetzt wurde, was Stand der Erkenntnis über den Umgang mit Sexualtätern war, unterrichtet sein.

Der Tod des Kindes Natalie Astner ist kein Fall wie der des Belgiers Marc Dutroux, eines Greuels, der jählings den Blick auf den Handel, das Geschäft mit Kindern mitten in Europa öffnete.

Denn es kommen immer wieder Kinder in der Bundesrepublik dadurch zu Tode, daß ein Mensch, der als gefährdet und gefährlich bekannt war, Gelegenheit bekam, erneut gefährlich und auch tödlich zu werden.

Die Statistik ist uninteressant, denn unstreitig genaue Zahlen gibt es nicht, obwohl jeder im Konzert der Meinungen selbstverständlich seine Zahlen hat. Doch Jahr für Jahr müssen die Journalisten über Katastrophen wie den Tod von Natalie berichten; über den Tod von Kindern durch Menschen, von denen bekannt war, daß sie getötet oder wenigstens Taten begangen hatten, die ein Schritt auf dem Weg zu einem Kapitalverbrechen, zu einem Mord sein konnten.

Findet eine emotional aufgeladene Debatte statt dieser Tage, in die hinein man tapfer etwas deutlich sagt, bis man später, nicht mehr so bedrängt, vortragen wird, was geschieht, um besser vorzubeugen, soweit das möglich ist?

Bewahre. Die Parlamente, die Ausschüsse, die Politiker, die in der Beliebtheitsskala um Punkte ringen - sie warten darauf, daß Ruhe wird; eine Ruhe, in der dann auch sie ganz ruhig sein, in der sie verstummen können. Und es wird ja nicht immer ein Schatten wie der von Dutroux auch auf die Bundesrepublik fallen.

Im Dezember 1972 griff ein Junge eine Vierzehnjähige sexuell an. Im Januar 1973 attackierte er, inzwischen strafmündig, ein acht Jahre altes Mädchen. Im März 1973 wurde er zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt, er erhielt Bewährung. Im Juli 1973 tötete er eine Siebenjährige, als sich diese wehrte. Zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt, kam er im August 1979 auf freien Fuß. Im Oktober jenes Jahres brachte er eine Siebzehnjährige und einen drei Jahre alten Jungen um. Er erhielt die lebenslange Freiheitsstrafe.

Im Januar 1989 wird ein neun Jahre alter Junge von einem Mann erstochen, der seit seinem 14. Lebensjahr sexuell auffällig gewesen war. Wegen wiederholter Sexualattacken zu einer Jugendstrafe verurteilt und in ein Landeskrankenhaus eingewiesen, wurde seine Unterbringung im Januar 1988 zur Bewährung ausgesetzt. Sein neun Jahre altes Opfer hat um sein Leben gefleht und dem Täter sein Taschengeld angeboten. Zwei Beispiele von vielen.

Die These, daß der Tod eines Kindes durch einen Wiederholungstäter nichts anderes ist als der Tod durch einen im Sturm vom Dach fallenden Ziegel, ein Schicksal eben, ist für die Menschen unerträglich.

Auch hilft es ihnen nicht, daß man ihnen erklärt, ein Psychiater, der nicht den Mut habe, Besserung zu sehen und einen Versuch zu wagen, sich nicht dem Risiko eines tödlichen Irrtums aussetzt - einem Risiko, dem der, der es auf sich nimmt, an Besserung zu glauben, natürlich ausgeliefert ist.

Die Menschen sind außerstande, in diesem Mut zum Risiko eine tapfere, gegebenenfalls tragische Haltung zu sehen. Man darf ihnen das nicht vorwerfen.

Forensische, also gerichtliche Psychiatrie ist noch immer kein eigenständiger Wissensbereich innerhalb der Psychiatrie. Man geht davon aus, daß jeder Psychiater sich aufgrund seiner Aus- und Weiterbildung zu allen Fragen und Problemen der forensischen Psychiatrie kompetent äußern kann. Zur Anerkennung als Facharzt für Psychiatrie benötigt er schließlich, so heißt es abwiegelnd, auch den Nachweis, 15 Stunden Forensik gehört und 15 Gutachten erstattet zu haben, die meist nur sozialrechtlichen Fällen gelten.

Das ist völlig unzureichend. Forensische Psychiatrie ist längst ein Spezialfach, in der Tat ein eigenständiger Wissenszweig der Psychiatrie. Eine zusätzliche Spezialisierung ist unumgänglich, besondere Kenntnisse sind zu erwerben, und unter Anleitung müssen Erfahrungen gesammelt werden. Die »Einheit des Faches« Psychiatrie soll gewahrt werden, doch inzwischen gefährdet es die Psychiatrie im ganzen, daß sie Ärzte und Ärztinnen aus ihren Reihen in den Gerichtssälen als Sachverständige agieren läßt, ohne daß sie den eben tatsächlich erforderlichen Sachverstand zuvor erwerben und seinen Erwerb in einer Prüfung nachweisen mußten.

Es gibt in der Bundesrepublik nur drei Lehrstühle für forensische Psychiatrie. Der in Göttingen hat noch kein Gesicht gewonnen, auf dem in Berlin arbeitet sich ein Nachfolger ein, allein der in Essen hat seit Jahren ein Profil. Dort sammelt man laufend Erfahrungen in den Gerichten und setzt diese in der Forschung und in der Ausbildung um. Neuen, weiteren Lehrstühlen, die dringend erforderlich sind, steht heute der Geldmangel entgegen, zusätzlich zur Abneigung der psychiatrischen Hierarchie, die Notwendigkeit dieses eigenständigen Wissenszweiges innerhalb ihres Hauses anzuerkennen und ihn zu fördern. Die Geschichte der Manipulationen und Intrigen, mit denen versucht wird, die Forensik zu gängeln, ließe sich erzählen.

Der forensische Psychiater muß Rechtskenntnisse auf eine ganz besondere Weise haben. Er muß lernen, welche Ansprüche und Erwartungen der Juristen ihm gelten, und welchen Ansprüchen und Erwartungen er sich zu erwehren hat - und wie er sich erwehrt, ohne sich zu verweigern. Doch die absolute Mehrheit der Sachverständigen in der Bundesrepublik sind bestenfalls Autodidakten.

Bei der Begutachtung von Sexualtätern sieht sich der forensische Psychiater in besonderem Maße Ansprüchen und Erwartungen der Juristen ausgesetzt. Ein Sexualtäter kann, für voll verantwortlich befunden, dem Strafvollzug überantwortet werden. Kommt der Sachverständige dazu, verminderte Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit anzunehmen, so hat das Gericht auch darüber zu entscheiden, ob der Angeklagte in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist.

Aus dem Strafvollzug wird der Verurteilte eines Tages entlassen. Hat er Lebenslang erhalten, kann frühestens nach 15 Jahren geprüft werden, ob eine Aussetzung zur Bewährung möglich ist. Auch läßt sich bei einer Strafe unter Lebenslang noch die Sicherungsverwahrung verhängen. Für viele Richter und Staatsanwälte scheint die Strafanstalt eine größere Sicherheit für die Gesellschaft darzustellen, wenn es um einen Sexualtäter geht.

Es bemühen sich aber auch viele Verteidiger um die Strafanstalt. Die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus kann einen Rückweg in die Freiheit unmöglich machen, wenn die Ärzte keinen Heilungserfolg feststellen oder nicht festzustellen wagen. Nicht zuletzt: Wie steht es denn mit der Therapie, die dem eingewiesenen Mandanten in der Psychiatrie, im Maßregelvollzug zuteil wird?

Verbindliche Methoden, einen Sexualtäter zu heilen, gibt es nicht, doch diese Armut wurzelt in der Verarmung, in der man die forensische Psychiatrie hält. Personal, das sich der aufwendigen Behandlung widmen kann, steht nicht ausreichend zur Verfügung. Da es nur drei forensische Lehrstühle gibt, ist man statt auf Ausbildung, auf der man aufbauen kann, auf Erlernen des Berufs in der Ausübung des Berufs angewiesen.

Es fehlt überall an Mitteln, die Baulichkeiten sind ungeeignet für therapeutische Bemühungen. Wer hier arbeitet als Psychiater, Psychologe oder Pfleger, wird davon bedrängt, daß er eigentlich nur Menschen verwahrt. Das führt nicht selten dazu, daß man Therapiefortschritte überschätzt; daß das Bedürfnis, in die Freiheit zu helfen, den Blick trübt.

Im Strafvollzug gibt es keine Therapie. Die Psychologen sind heillos überlastet. Wenn sie einem Häftling in der Woche eine Stunde widmen können, hat das nicht den geringsten Therapiewert. Gerade ein Sexualtäter fordert einen enormen Zeitaufwand. Wird er eines Tages entlassen, so ist praktisch nichts mit ihm geschehen.

Wohin mit dem Sexualtäter? Diese Frage wird seit Jahrzehnten nicht beantwortet.

Die Rechtspolitik weicht ihr aus, und heute, in den Tagen nach dem Tod der kleinen Natalie, beruft sie sich auf den Mangel an Geld. Wege, die in anderen Ländern, vor allem in Holland, erfolgreich beschritten werden, nimmt man wohlwollend zur Kenntnis, aber die Niederlande, bitte, sind soviel kleiner. Die haben es leicht, ein System zu entwickeln und durchzuhalten.

Hierzulande sucht man nun nach Königswegen, die Sicherheit garantieren und gleichzeitig auch therapeutisch ergiebig sein sollen, die Kastration ist wieder im Gespräch, sogar die operative. Die wenigen Anhänger, die sie hat, operieren mit Zahlen aus der NS-Zeit, in der man etwa Homosexuelle kastrierte.

Professor Norbert Leygraf, forensischer Psychiater an der Universität Essen, berichtet von einem US-Präparat, das in der Bundesrepublik bislang nur für die Behandlung von hormonabhängigen Tumoren, vor allem dem Prostatakarzinom zugelassen ist. Es gibt jetzt schon amerikanische Studien über die erfolgreiche Verwendung des Präparats bei Sexualstraftätern. Vorteil dabei ist, daß die Produktion des Testosterons unterbunden wird, so daß dessen Werte im Blut innerhalb von 14 Tagen gegen Null gehen. Auch ist der biologische Effekt meßbar. Ein weiterer Vorteil wäre die offenbar geringere Nebenwirkungsrate und der Umstand, daß Nebenwirkungen wie Leberkarzinome nicht zu fürchten sind.

Im Rahmen eines Gesamttherapieprogramms könnte das Medikament einen Stellenwert haben, »zum Beispiel zur zeitweiligen Entlastung des Patienten, wenn die Störung stark sexualisiert ist. Mit jemandem, der fünfmal am Tag masturbiert, kann man keine Psychotherapie betreiben. Außerdem kann die Gabe eines solchen Medikaments einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor darstellen, etwa bei beginnenden Vollzugslockerungen«.

In der Fehlbegutachtung Armin Schreiners durch den Neurologen und Psychiater Bela W. Serly bündelt sich alles, was den gegenwärtig heillosen Umgang der Strafjustiz mit Sexualtätern ausmacht.

Innerhalb eines halben Jahres hatte Schreiner zwei Kinder und drei Frauen sexuell angegriffen. Es heißt im Gutachten: *___Seine Unsicherheit, Unterlegenheit und passive Angepaßtheit ____sowie ab ____ ____Herbst 1991 aufgetretene Potenzstörungen und -unsicherheiten ____sind als innere Faktoren und Ausdruck seiner schwachen ____männlichen Identität anzusehen, wie auch die unscheinbare ____Durchschnittlichkeit seiner Lebensführung und seine ____Beeinflußbarkeit als Hinweise auf seine mangelnde ____Eigenständigkeit gewertet werden können. Er ist einer der ____Menschen, bei denen deviante Anteile und Impulse ihrer ____Sexualität nur in besonderen Krisen, wie der hier aufgezeigten, ____auftauchen und die sich außerhalb solcher Lebenssituationen ____devianter Wünsche nicht bewußt sind. Bei Herrn Schreiner sind ____die vorgeworfenen Taten ein Ausbruch aus der von ihm selbst ____schwer einzugestehenden lebensphasischen Krise der Kränkung und ____Unterlegenheit in die vermeintliche Stärke der als aggressiv ____einzustufenden devianten Delikte zur Wiederauffüllung seines ____männlichen Selbstwertgefühls. *___Es handelt sich um sexuelle Impulstaten, da sie den Charakter ____des Plötzlichen und Unvorbereiteten tragen, wofür auch das ____Unvermögen von Herrn Schreiner spricht, sich mit diesen ____Handlungen nachträglich innerlich auseinanderzusetzen.

Die Feststellungen treffen zu - nur nicht auf einen Mann, bei dem eine schwere andere seelische Abartigkeit nicht angenommen werden muß, wie der Sachverständige meint. Sie beschreiben vielmehr einen Mann, der schwer gestört und hochgefährlich ist. In Lehrbüchern ist es nachzulesen. Ein gelernter, erfahrener forensischer Psychiater hätte genau gegenteilige Schlüsse gezogen. Er hätte Schreiner nicht für voll verantwortlich erklärt.

Serly ist Hausgutachter vor allem eines Schwurgerichtskammervorsitzenden in München. Er war überwiegend als Neurologe tätig, bevor er sich darauf konzentrierte, als psychiatrischer Sachverständiger aufzutreten. Er ist von Gutachteraufträgen abhängig. Als Forensiker ist er Autodidakt. Er ersparte Schreiner die Einweisung in ein Bezirkskrankenhaus - und auch diesem einen unwillkommenen Patienten, denn die Therapie eines Sexualtäters ist eine Aufgabe, der Kliniken gern ausweichen. »Ich mache mir keinen Vorwurf«, sagt Serly zu seinem Gutachten über Armin Schreiner.

Serly klagt, dem Schutz der Allgemeinheit und dem Anspruch auf Resozialisierung könne man nicht gleichzeitig gerecht werden. Das Wort Resozialisierung ist ein unseliges, in die Irre führendes Wort. Gerade Sexualtäter werden straffällig, weil ihre Sozialisation mißlang. Man kann sie nicht an einen Platz zurückführen, den sie verfehlt haben.

Das Kind Natalie ist nicht einem Rückfallrisiko zum Opfer gefallen, das sich nicht ausschließen läßt.

In Herten in Nordrhein-Westfalen demonstrierte die Politik ausgerechnet in diesen Tagen ihr Unverständnis für die Ängste der Menschen und ihre Unlust, in eine wirkliche Auseinandersetzung mit der Problematik der kranken Straftäter einzutreten, die in die Psychiatrie, in den Maßregelvollzug eingewiesen werden. Sie dekretierte, daß in der Stadt eine Klinik für psychisch kranke Straftäter zu errichten ist, die der Therapie bedürfen.

Seit Jahren suchte man einen Platz, um das überfüllte Krankenhaus in Eickelborn zu entlasten. Nun verfügte man, daß Herten der Standort zu sein hat. Es wurde nichts getan, um der Bevölkerung die Notwendigkeit zu erklären, man warb nicht um das Verständnis und die Zustimmung der Menschen, und so brach der Protest wie ein Vulkan aus.

So schürt man eine Wut, die zuletzt nach der Todesstrafe für Sexualtäter rufen wird. So machte man überdeutlich, daß man sich dem Problem der kranken Gewalttäter nicht wirklich stellen, daß man es weiterhin herumschieben und verdrängen will.

Seine Unsicherheit, Unterlegenheit und passive Angepaßtheit

sowie ab

Herbst 1991 aufgetretene Potenzstörungen und -unsicherheiten

sind als innere Faktoren und Ausdruck seiner schwachen männlichen

Identität anzusehen, wie auch die unscheinbare Durchschnittlichkeit

seiner Lebensführung und seine Beeinflußbarkeit als Hinweise auf

seine mangelnde Eigenständigkeit gewertet werden können. Er ist

einer der Menschen, bei denen deviante Anteile und Impulse ihrer

Sexualität nur in besonderen Krisen, wie der hier aufgezeigten,

auftauchen und die sich außerhalb solcher Lebenssituationen

devianter Wünsche nicht bewußt sind. Bei Herrn Schreiner sind die

vorgeworfenen Taten ein Ausbruch aus der von ihm selbst schwer

einzugestehenden lebensphasischen Krise der Kränkung und

Unterlegenheit in die vermeintliche Stärke der als aggressiv

einzustufenden devianten Delikte zur Wiederauffüllung seines

männlichen Selbstwertgefühls.

Es handelt sich um sexuelle Impulstaten, da sie den Charakter

des Plötzlichen und Unvorbereiteten tragen, wofür auch das

Unvermögen von Herrn Schreiner spricht, sich mit diesen Handlungen

nachträglich innerlich auseinanderzusetzen.

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