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Ich suchte den göttlichen Funken

aus DER SPIEGEL 21/1949

Wenn Haus-Wachtmeister Pünk am 28. Mai nach dem Final-Hochamt dem Parlamentarischen Rat das Licht abdreht, hat der Rat 260 Tage gelebt. Und wie!

Während er vom 1. September 1948 an in den profanen Hallen der Pädagogischen Akademie amtete, flossen an deren Breitseite schätzungsweise 2,85 Milliarden Kubikmeter Wasser rheinabwärts. Die Wortflut im PR ist schwerer zu berechnen. Allein seine geschriebenen Verlautbarungen werden auf 169 076 000 Worte geschätzt.

Organisationsleiter Vossen vom PR-Sekretariat ließ 932 Drucksachen in je 600 Exemplaren und an die hundert minderer Auflage durch die Matrizen jagen. Den Papierverbrauch schätzte er auf 750 000 Blatt DIN A 4. Originaldruckerschwärze wurde nur fürs Grundgesetz genehmigt. Gebrüder Scherer druckten es: Im PR wurde es weiterverkauft. Für 2,80 DM. Aber nur ein Restkontingent. Die Masse (3000 Auflage) flog in die Länderparlamente. 400 Stück auf zwei Touren mit Luftbrücke nach Berlin. Transportbegleiter: Kaiser und Suhr.

Die Siebzig in Bonn zogen (im allgemeinen) Autos vor. Im Monatsdurchschnitt bliesen sie 30 000 Liter Benzin durch die Vergaserdüsen. Genaue Zahlen sperrte Ratspräsident Adenauer.

Auch PR-Restaurateur Paul La Roche verschmähte Umsatz-Angaben. ("Das sieht dann ganz anders aus und führt den Leser irre"). Nach den Speisekarten-Preisen muß er in 256 Tagen gut verdient haben.

Die Weekend-Flaute (von freitags bis dienstags) füllte er mit Bonner Bürger-Kundschaft. Es rentierte sich. Bis auf Ostern, wo im Frühlingsgewitter 17 Buttercremetorten sauer wurden.

Auch außerhalb des Restaurants zeigte die Bevölkerung Verfassungsinteresse. 5131 Eingaben trug Registrator Pauli in sieben Posteingangsbücher ein. 2690 davon betrafen das Elternrecht. 20 000 bis 30 000 weitere Elternrechts-Zuschriften schwirrten auf Sammellisten und Kartenvordrucken ins Zimmer 143. Die las niemand. Sie liegen im Schrank (gebündelt). »Der ist nur fürs Elternrecht da« - sagte Pauli. »Der Bundestag wird sich freuen!«

Alle anderen Zuschriften wurden beantwortet. 314 bezogen sich aufs Wahlrecht. 353 auf die Bundesflagge, 15 auf die Nationalhymne. Fünf verlangten Deutschlandlied mit schwarz-weiß-roter Fahne.

Ganz andere Sorgen hatte die »Hauptstelle der Männer-Seelsorge der deutschen Diözesen«. Sie bat den PR um »Verankerung der Sonntagsruhe in der Verfassung«. Kölns Verkehrsgewerbler verlangten Bundesvorrang-Gesetzgebung für »Gelegenheitsverkehr« (mit Mietswagen und Kraftdroschken). Der Bund der Hotel-Angestellten in Uelzen schlug vor, das Kellner-Gewerbe als »Handwerk« zu kodifizieren. PR sagte es dem Frankfurter Wirtschaftsrat weiter.

W. Bremer aus Untertöhlau proponierte die »Aufstellung einer kleinen militärischen Macht«, F. Lichtschlag aus Holtorf kämpfte für die »Unantastbarkeit der Offiziers-Ehre« als Bürgerrecht. Toni Miller (New York), Sekretär der »Alpinen Bruderschaft«, machte die Bonner Räte zu »Exzellenzen« und beklagte sich (auf Papier aus dem »Astoria") über die »italienischen Romanisierungsversuche« an den Südtirolern.

Maria Moorstein aus Eßlingen sah den Bonnern Republikmachern ins Gesicht und dichtete:

»Ich suchte in Euren Gesichtern

Nach Weisheit und wahrem Sein.

Ich suchte den göttlichen Funken

Der oft scheint verkümmert zu sein.«

Das Wichtigste aus diesen Eingaben hatte Fritz Löwenthal (ganz früher KPD) dem Hauptausschuß vorzutragen. Hier saß er nach seinem Uebertritt zur SPD neben KP-Renner. Dahin war er als Kommunistenschreck plaziert worden. Wenn Renner, ungeachtet seiner fast perversen Verehrung für Konrad Adenauer, Hymnen auf die Sowjets anstimmte, mußte Löwenthal ihn niederkrächzen. Meist verlor er das Schrei-Duell. Davon erholte er sich durch Ausschuß-Nickerchen. Zwischendurch schrieb er für »Neuer Vorwärts«. Einmal auch für »Tagesspiegel«. Das kostete ihn den Bonner Fraktionssitz und die Parteifunktion.

Vortragender Rat Löwenthal (früher SPD) hielt mit den anderen einundzwanzig vom Hauptausschuß 58 Sitzungen ab. Durchschnittsdauer 150 Minuten. Die anderen Ausschüsse strapazierten 136mal das Sitzfleisch. Am wenigsten der Besatzungsausschuß. Der konferierte nur dreimal. Das Plenum brachte es (mit Schluß-Apotheose) auf ein rundes Dutzend.

Zu diesen Sitzungen stellte die Zweimann-Fraktion der DP die meisten (165) Anträge. Die 27 CDU-Abgeordneten brachten es nur auf 112. Die Kommunisten waren die bescheidensten. Sie schossen nur 37mal quer. Siebenmal beantragten sie Auflösung des PR.

DP-Marathonredner Dr. Hans Christoph Seebohm wurde vom Chef des Stenogramms Dr. Koppert der »PR-Filibuster"*) genannt. Trotzdem war Professor Heuß für die vier akademischen Stenographen ("umfassende Allgemeinbildung, großes Einfühlungsvermögen und ausreichende Erfahrung") der schwierigste. Weil er beim Sprechen denke - sagt Koppert.

Wenn Reimann sprach, hatten die Stenographen Ohrenschmerzen. Wegen der »Leidenschaft«. Carlo Schmid hatte »das meiste Verständnis« für sie. Dafür nannte Koppert ihn den »PR-Rastelli« (des Wortes). Er wünschte sich zwanzig von der Sorte.

Albert Roßhaupter, Josef Schrage und Heinrich Rönneburg blieben den Stenographen unbekannt. Sie sprachen kein Wort. Weder im Ausschuß noch im Plenum. Bis auf das öffentliche »Ja« zum Grundgesetz.

Auch Kaspar Seibold steht nur einmal im Protokoll. Mit einem »Nein« zum Grundgesetz. Er war der Jüngste (34 Jahre) und der Rarste in Bonn. Max Reimann und Kiels Oberbürgermeister Andreas Gayk waren auch kaum anwesend. Dafür spielten die Dioskuren Renner und Löwenthal Stammpersonal. Löwenthal sogar in den Ferien. Beide als Dauerkunden der Diätenkasse.

Die eigentliche Arbeit im PR wurde in interfraktionellen Besprechungen, in Fraktionssitzungen und Ausschüssen getan, bei wohltuender Anonymität. Ihr äußeres Ergebnis sind 146 Artikel.

Die letzte Hauptausschuß-Fassung zählte noch insgesamt 200. Trotzdem steht in den 34 Seiten des Grundgesetztextes noch manches, was nicht Inhalt eines Gesetzes über staatliche Organisation, sondern regelrechter Verfassungsinhalt ist. Etwa der Artikel 7 über Schulreform und »Elternrecht« - in Bonn die »böse Sieben« genannt, weil er mehr Schwierigkeiten machte und mehr Gefahren für das Grundgesetz beschwor als selbst der Streit um die Finanzverwaltung und die Zweite Kammer.

Eine demokratische Verfassung aber konnten die Parlamentarier nicht schaffen. Dafür fehlte die Berufung durch das Volk, seine politische Einheit und Unabhängigkeit und die Möglichkeit, von der Souveränität in freier Selbstbestimmung Gebrauch zu machen. Das wußten die Bonner vom ersten Tag an recht gut. Sie sagten es in den Eröffnungsreden Carlo Schmid auch zum Schluß.

Trotzdem stellten sie sich, als ob sie »Verfassung« machen könnten, berauscht durch die Erinnerung an die Paulskirche und das 48er Traditionsjahr. Die Aufgabe war nüchterner: die staatliche Unordnung in den Westzonen durch ein Minimum an Organisationsformeln in eine Behelfsordnung des öffentlichen Lebens unter dem Besatzungsregime umzuwandeln. Mehr nicht.

Statt dessen sprach auch Carlo Schmid in schwachen Augenblicken von »republikanischem Pathos«. Und Theodor Heuß glänzte vor dem Plenum mit seinem Wunsch nach dem »Ausdruck des Luminösen in der Verfassung«. So wurde der Behelfs-Torso, mit dessen Hilfe die »Verfassungspartisanen« im Hotel »Rittersturz« (Sommer 1948) die Staatsbildung scharfsinnig eindämmten, in neun Monaten durch vormärzliche Frühlingsgefühle in einen Verfassungsbastard umgezeugt. Erfolg: die Flut der »natürlichen Menschenrechte« überschwemmte das Grundgesetz. In einer politischen Situation, die schnelle Regierungsbildung gebot, stritt man um »Elternrechte«, bis es fast zu spät war.

Hier ein Grundgesetz-Extrakt:

* Die Grundrechte sind (zum ersten Mal in Deutschland) für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung unmittelbar rechtsverbindlich. Wird jemand durch die öffentliche Gewalt rechtsverletzt, so sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Der Kläger gegen Staat oder Gemeinde kann sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, genau wie bei einem zivilen Rechtsstreit. Diese Bestimmung ist neu. Dem Bürger ist ein öffentliches Recht gegeben, auf das er pochen kann.

* Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Damit ist das Familien-, Erb- und Namensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches abzuändern. Die Verwaltung des Vermögens der Ehefrau durch den Ehemann ist hinfällig. Ebenso das Recht des Mannes, über den Wohnsitz der Familie, die Erziehung der Kinder und das Kindesvermögen selbständig zu entscheiden. Ehefrauen werden ihren Mädchennamen nach Belieben weiterführen können.

Die Bonner Rechtsrevolutionäre setzten dem Bundestag eine Frist bis zum 31. März 1953. Wenn bis dahin nichts abgeändert ist, treten die BGB-Bestimmungen automatisch außer Kraft und es gibt dann eine gesetzlose Zeit für die deutsche Familie.

* Das Grundgesetz ist das erste Verfassungsgesetz auf dem Kontinent, das den Verzicht eines Staates auf Hoheitsrechte und deren Uebertragung auf überstaatliche Institutionen vorsieht. Der Bund kann in Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen. Zum ersten Mal steht in einem Staatsgrundgesetz das Wort »Europa«.

* Anders als in der Weimarer Verfassung sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteile des Bundesrechts. Sie gehen allen Gesetzen vor und sind für die Bewohner des Bundesgebietes unmittelbar rechtsverbindlich. Noch in der Weimarer Republik mußte der Gesetzgeber völkerrechtliche Normen zuvor in Reichsrecht »transformieren«. Unter der Herrschaft des Grundgesetzes ist jeder Bewohner Westdeutschlands unmittelbar ans allgemeine Völkerrecht gebunden.

* Das Grundgesetz spricht die Kriegsächtung aus und stellt kriegsvorbereitende Handlungen unter Strafe. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gründen des Gewissens ist gewährt. Der Kriegsdienst als solcher ist nicht verboten.

* Eine eigentliche Zweite Kammer gibt es nicht. Der Bundesrat ist eine Art Interessenvertretung der Länder, ein ständig tagender Gesandtenkongreß, eine Art ständige Ministerpräsidentenkonferenz mit Fachausschüssen - das Unikum einer Gesellschaft von Interessenvertretern (delegiert von Exekutivinstanzen) als Legislativ-Körperschaft. Die Aufgabe einer echten Zweiten Kammer, verzögerndes Moment der Regierungspolitik zu sein und dem »stürmischen« Volks-Gesetzgeber als konservatives Element gegenüberzustehen, kann dieser Bundesrat nicht wahrnehmen. Er ist ein Stück Tragikomik von Bonn.

Trotz der Mitwirkung von Staatsrechtlern wurde die bloße Länder-Vertretung mit einer gesetzgebenden Zweiten Kammer verquickt und dauernd verwechselt. Hätte man sich Zeit genommen, beides zu scheiden, so hätte der nutzlose Streit um Senat oder Bundesrat das Grundgesetz nicht gefährden können.

Ein Senat als echte Zweite Kammer und daneben ein Bundesrat (als Vertretung der Länder mit beschränktem Einspruchsrecht) wäre die dritte Lösung gewesen. Aber weder Adenauer noch die Liberalen hatten Glück damit. Hauptsächlich, weil die FDP die Möglichkeiten des Adenauer-Vorschlages erst erkannte, als der CDU-Führer sich bereits auf den Menzel-Ehard-Kompromiß des Bundesrates festgelegt hatte.

Aehnlich ging es dem »Präsidialkanzler« amerikanischer Prägung, der »starker Mann«, Ministerpräsident auf feste Zeit, ein tatsächlich regierendes Staatsoberhaupt gewesen wäre. Obwohl die FDP während der großen Krise mit Engelszungen dafür warb. Der christlichen Union fehlte der Schwung, die Konsequenz aus ihrer späten, aber besseren Einsicht zu ziehen.

* Das System des »veredelten Mißtrauensvotums« schließlich soll die künftigen Regierungen stabil machen. Eine Mehrheit kann nur Mißtrauen aussprechen, wenn sie an Stelle des abgelehnten einen neuen Kanzler ihres Vertrauens präsentiert. Es wird dadurch dem in der Weimarer Zeit oft exerzierten Fall vorgebeugt, daß regierungsfeindliche Fraktionen verschiedener Lager die Regierung stürzen, dann aber wegen ihrer Differenzen untereinander keine neue Koalition auf die Beine bringen.

Deutschlands Militärregenten haben neun Monate mit Rat, Mahnung, Warnung und versteckter Drohung hinter den Bonner Räten gestanden. Als alles dann soweit war, verfehlten sie nicht, den Räten zu bescheinigen, sie seien wackere Männer, die etwas Wackeres geschaffen hätten.

Vor dem Empfang des Genehmigungsdokumentes durften sich PR-Delegierte und Ministerpräsidenten zum erstenmal ins alliierte Kasino des Frankfurter IG-Farben-Hochhaus setzen. Die Gouverneure ließen ihnen beinahe VIP-Behandlung zuteil werden. General Clay bot seine Zigarettendose in die Runde (auf dem Foto greift Brauer zu).

Nach dem Kasino-Imbiß wurden sie in den War-Room geleitet, den Schauplatz sämtlicher staatsbildenden alliiert-deutschen Konferenzen. Weißjackige Kellner nährten die Hoffnung der draußen Wartenden, als sie vor Room 119 Sektgläser aufbauten. Bei früheren Besprechungen waren immer nur Kasino-Kaffeetassen geboten worden.

30 Flaschen Champagner und vier Flaschen französischen fünfsternigen Cognac Louis Rouyer & Cie. ließen sich die drei Generale ihr feierlich eingeschränktes »Ja« zum Grundgesetz kosten. Eigentlich waren fünf Flaschen Cognac eingeplant, aber der Fahrer hatte beim Ausladen eine Flasche zerbrochen.

»Es war die Atmosphäre eines Staatsaktes«, sagte der bärtige Theophil Kaufmann von der CDU, als durch die endlich geöffnete Tür eine Wolke von Cognac-Soda in den unterbelichteten Korridor strömte. Carlo Schmid: »Es war sehr würdevoll, getragen, beinah largo, mehr largo. Man hätte fast geglaubt, im Hintergrund die Wurlitzer Orgel zu hören.«

Ein wenig bedeppert stießen CSU/CDU-Fraktionsführer Pfeiffer von Bayern und Besatzungsgeneral König von der Republique Française die Sektgläser aneinander. Es gab einen guten Klang (s. Panorama). Toasten konnten sie nicht. Denn Pfeiffer hatte für seinen Teil das sektgefeierte Grundgesetz abgelehnt und Pierre König seine endliche Zustimmung nur zögernd und leise gegeben.

Durch die Länderparlamente bekommt es nun endgültig Rechtskraft, wenn acht Länder »Ja« sagen, ist es angenommen. Ganz ohne Volksabstimmung.

Hätte man die kommenden Bundestagswahlen mit einer Volksabstimmung gekoppelt, müßten alle Verfassungsparteien für Bonn gerade stehen. Dann könnten sie weniger aufeinander losprügeln.

Jetzt werden sie sich ihre gegenseitigen Versäumnisse, ihre Verschwendung und mangelnden Patriotismus vorhalten.

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