GRIECHENLAND Ihr Onkel Konstantin
Flach fiel die Vormittagssonne am vergangenen Dienstag in den sachlich schwarz möblierten Verhandlungssaal des Kieler Landgerichts sowie auf die Begegnung zweier Kriegskameraden, die sich hier nach 18 Jahren und als Kontrahenten wiedersahen: Der zum Präsidenten des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein aufgerückte einstige Kriegsverwaltungsrat Karl Marbach, 51, mußte sich als Angeklagter gegen Vorwürfe verteidigen, die der zum renommierten Berliner Anwalt avancierte einstige Kriegsverwaltungsrat Max Merten, 48, gegen ihn erhoben hatte.
Die Lebenswege der beiden Doktoren der Jurisprudenz hatten sich unter der Gluthitze des mazedonischen Augusts 1942 gekreuzt. Der bis dahin im Reichsjustizministerium bedienstete Merten war damals als Wehrmachtsbeamter in das ferne Griechenland abgestellt worden, um dort Marbach abzulösen, der die Verwaltungsabteilung beim »Befehlshaber Saloniki-Ägäis« (Kommißdeutsch: BSÄ) anführte.
Beiden Verwaltungsräten sollte ihr Dienst im Lande der Hellenen, den sie dekorativ uniformiert ableisteten - Marbach: »Ich war Raupenschlepper« -, übel gelohnt werden: Die Verwaltungsratsarbeit brachte Merten von Mai 1957 an auf 30 Monate in eine griechische Gefängniszelle. Seinen Vorgänger Marbach kostete die griechische Tätigkeit im Februar 1959 vorläufig das Amt als oberster Rechnungsprüfer in Schleswig-Holstein; im September dieses Jahres führte sie ihn dann vor die 3. Große Strafkammer zu Kiel.
Indes, während Merten von den Griechen unmittelbarer Kriegsverbrechen geziehen wurde, warf das deutsche Gericht dem schleswig-holsteinischen Spitzenbeamten (Besoldungsgruppe B 8, 2600 Mark Grundgehalt) lediglich vor, sich unter Eid bestimmter Vorgänge in Griechenland sowie seines Kollegen und Nachfolgers Merten nicht mehr erinnert zu haben. Die Vernehmung Marbachs hatte der zu Athen als Kriegsverbrecher einsitzende Merten verlangt.
Die für Marbach verhängnisvolle Teil-Amnesie war am 22. Juli 1958 aktenkundig geworden. An jenem Tag hatte ihm ein Gerichtsassessor Rausch im Auftrag der Zentralen Rechtsschutzstelle des Bonner Außenamtes zehn Fragen vorgelegt, die von den Bonnern artikuliert waren.
Auf Frage 3: »War die Verwaltungsabteilung beteiligt, wenn Repressalienmaßnahmen angeordnet wurden?« antwortete Marbach ebenso vorsichtig wie mißverständlich: »Bis zu meinem Weggang sind mir keinerlei Repressalienmaßnahmen bekanntgeworden.«
Diese negative Auskunft konnte korrekt oder mußte inkorrekt sein, je nachdem, ob sie - entsprechend der gestellten Frage - eng auf die aktive und persönliche Beteiligung des Beamten Marbach an Repressalien bezogen oder aber - nach dem Wortlaut der Antwort - dahin verstanden wurde, daß Marbach überhaupt von Repressalien keine Kenntnis hatte.
Wollte der Präsident generell behaupten, ahnungslos gewesen zu sein, so mußte er dem Kieler Gericht erklären, wie es zu einem »Monatlichen Verwaltungsbericht des Befehlshabers Saloniki-Ägäis« kommen konnte, der das Datum 3. November 1941, die Unterschrift von Krenzki, Generalleutnant«, sowie den Vermerk trägt: »Beglaubigt, Dr. Marbach, Kriegsverwaltungsrat«.
In diesem Bericht heißt es nämlich: »Die politische Lage hat gegenüber den Vormonaten eine Zuspitzung erfahren ... Durch entschiedenen Einsatz schneller Truppenstreifen wurden die Unruheherde im Keim erstickt. Hierbei wurde mit ausgesprochener Schärfe vorgegangen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Von den insgesamt bisher durchgeführten 488 Erschießungen sind 442 im Berichtsmonat erfolgt. 10 Personen wurden gehängt ... Drei Dörfer wurden niedergebrannt, weil sie Aufständischen als Rückhalt dienten ... Das energische Zupacken hat gewirkt ...«
Ferner: Mochte die peinliche Diskrepanz zwischen Marbachs Antwort im Juli 1958 und jenem Verwaltungsbericht vom November 1941 noch auf Formulierungsfehler des aussagenden Präsidenten oder des vernehmenden Assessors zurückzuführen sein, so hatte Marbach gegenüber Rausch noch zwei weitere Antworten beschworen, die den prüfenden Juristen die Alternative aufzwangen, der Vernommene müsse entweder leichtfertig geschworen oder aber in seinem Gedächtnis Lücken zu beklagen haben, die man gemeinhin bei einem hochgestellten Akademiker nicht erwartet.
Marbach hatte dem Assessor Rausch versichert:
- »Ich kann mich an Dr. Merten persönlich nicht erinnern, meine aber, seinen Namen damals gehört zu haben«, und
- »Mir ist von einer Versammlung der Juden vom 11. Juli 1942 auf dem Freiheitsplatz in Saloniki nichts bekannt.«
Dabei war ganz und gar unwahrscheinlich, daß Dr. Marbach sich seines Nachfolgers Merten nicht mehr erinnerte (Merten: »Wir haben uns über tausend Dinge ausführlich unterhalten"). Geradezu fatal aber wirkte Marbachs Versicherung, von der großen Juden-Versammlung zu Saloniki nichts gehört zu haben.
Jene Versammlung auf dem Freiheitsplatz bildete nämlich nicht nur den Auftakt der Judenverfolgungen in Mazedonien, sie war auch in einer Form abgelaufen, von der Deutsche, Griechen und Juden monatelang sprachen.
Am 11. Juni 1942, morgens 8.00 Uhr, mußten alle in Saloniki lebenden jüdischen Männer zwischen 18 und 45 Jahren auf der Platia Eleftheria, dem Freiheitsplatz, erscheinen. 9000 Angehörige der reichen Judengemeinde kamen. Während einer nach dem anderen registriert und mit einem Arbeitsausweis versehen wurde, vertrieb sich der divisionsstarke Rest die Zeit mit gymnastischen Übungen. Die Wachen feuerten mit Peitschenschlägen an.
Wer auf dem schattenlosen Freiheitsplatz ohnmächtig wurde, bekam Wasser über den Kopf. Die Registrierten durften sich entfernen - die ersten hundert Meter wahlweise auf dem Bauch robbend oder Purzelbäume schlagend.
Registriert wurde auf Anweisung des Befehlshabers Saloniki-Ägäis, dessen Verwaltungsabteilung nacheinander die Kriegsverwaltungsräte Dr. Marbach und Dr. Merten vorstanden. Kaum waren die Griechen im Frühjahr 1957 des Merten habhaft geworden, warfen sie ihm denn auch vor, diese thessalonischen Spiele veranstaltet zu haben.
Dagegen Merten: »Ich bin frühestens am 6. August 1942 von Wien nach Saloniki gekommen, um meinen Dienst anzutreten.« Zum Beweis dieser Behauptung ließ der einstige Wehrmachtsbeamte seinen Vorgänger Marbach vernehmen: Die Frage zu klären schien ihm leicht.
Um so enttäuschter war der Athener Untersuchungsgefangene in seiner 1,80 mal 2,40 Meter großen Zelle über das Protokoll der Marbach-Einvernahme, das ihm die Bonner Rechtsschützer endlich zusandten. Mertens Reaktion: »Auch der Marbach will mich reinlegen.«
Zu solch hartem Urteil über einen Kameraden kam der schwerbedrängte Merten nun freilich nicht nur, weil er sich genau erinnerte, mit Marbach, der ihn nun nicht mehr kennen wollte, einst in Saloniki wochenlang zusammengearbeitet zu haben. Schon die Umstände seiner Verhaftung, sowie frühere Erfahrungen mit deutschen Ministerialbeamten hatten Merten mißtrauisch gemacht.
Jedenfalls konnte sich der Häftling nicht erklären, daß die Griechen ausgerechnet ihm den Prozeß machen wollten, der im Frühjahr 1944 aus Griechenland abberufen und in ein deutsches Kriegsgerichtsverfahren verwickelt worden war, weil er angeblich griechische Interessen zum Nachteil des Reiches gefördert hatte.
Überdies hatten die Amerikaner, in deren sogenannten automatischenArrest Merten als Kriegsverwaltungsrat nach dem Zusammenbruch geriet, den Athenern zweimal seine Auslieferung angeboten. Beide Male verzichtete die griechische Regierung auf die Überstellung Mertens: Er habe sich nichts zuschulden kommen lassen.
Merten erkundigte sich, als er am 26. April 1957 nach Athen kam, um dort in der Rückerstattungsangelegenheit eines früher in Griechenland ansässigen Auslandsdeutschen auszusagen, trotzdem vorsichtshalber bei der Deutschen Botschaft, ob er gefahrlos seine Aussage machen und an welche griechische Behörde er sich wenden könne. Der Legationsrat Schesske schickte den Fragesteller zum Generalstaatsanwalt Toussis, dem Griechen, der mit der Verfolgung von Kriegsverbrechen befaßt war.
Prompt nahm Toussis den Merten fest (SPIEGEL 21/ 1957): Der ehemalige Kriegsverwaltungsrat war der erste Deutsche von einigem Rang und mit Besatzer-Vergangenheit, der sich bei ihm meldete, nachdem die griechische Regierung beschlossen hatte, die Verfolgung deutscher Kriegsverbrecher mit größerer Intensität zu betreiben.
Von diesem Beschluß wußte Merten nichts, wohl aber waren Bundesregierung und Deutsche Botschaft vier Wochen zuvor offiziell verständigt worden.
Hatte sich Merten schon über die grobe Fahrlässigkeit der deutschen Diplomaten in Athen erbost, die ihn in seine Verhaftung rennen ließen,
so flößten ihm die Monate in griechischer Gefangenschaft weitere Zweifel am guten Willen der bundesrepublikanischen Amtsträger ein.
Tatsächlich trug der verzweifelt seine Schreibmaschine strapazierende Untersuchungsgefangene selbst entscheidend dazu bei, das Bonner Interesse an seinem Schicksal abzukühlen. Merten mußte sich nämlich nicht nur gegen den Vorwurf verteidigen, an den fatalen Scherzen auf dem Freiheitsplatz beteiligt gewesen zu sein: Die Griechen beschuldigten den zum Parade-Kriegsverbrecher aufgebauten Kriegsverwaltungsrat überdies ganz pauschal, im Jahre 1943 die Juden -Vernichtung im besetzten Mazedonien gefördert und sich an jüdischem Vermögen bereichert zu haben.
Merten aber hatte, wie er sich genau erinnerte, mit höchstem Einsatz um das Leben seiner mazedonischen Juden gerungen. Nachdem der Sicherheitsdienst von Mertens Opposition gegen die Verfrachtung der thessalonischen Juden nach Auschwitz Kenntnis erhielt, zitierte Obersturmbannführer Adolf Eichmann den Wehrmachtsbeamten nach Berlin. Dem Endlöser will Merten dann vorgetragen haben, daß es vernünftiger sei, möglichst viele Juden über See nach Palästina abzuschieben, statt die dringend benötigten Waggons für Reisen nach Auschwitz einzusetzen.
Erzählt Merten, wie das »Hamburger Echo« zu berichten wußte: »Eichmann fragte mich 'wieviel'. Darauf ich: 'Na, rund 10 000.' Eichmann: 'Nehmen Sie 20 000, Hauptsache, wir sind die los.'«
Dann habe der offenbar doch nicht allmächtige Eichmann Rückendeckung beim Judenreferenten Dr. Hans Globke gesucht: »So hat sich Eichmann am Telephon in meiner Gegenwart gegenüber Globke für das Leben von 20 000 Juden stark gemacht. Umsonst.«
Merten, laut bislang unwidersprochenem »Echo«, weiter: »Eichmann machte den Eindruck eines eingesperrten Tigers. Immer wieder brüllte er: 'Dieser Globke ... Der Führer hat doch befohlen ... Mehr traut der sich nicht zu sagen ...'«
Daß am Ende die Rettung der 20 000 Juden mißlang, lag allerdings - ob Merten nun korrekt berichtet oder nicht
- keinesfalls an dem heutigen Staatssekretär im Bundeskanzleramt: Eichmann hatte dem Max Merten erlaubt, die Juden auf eigene Faust abzuschieben.
Doch wollte Lord Moyne, zuständig für das britische Mandat Palästina, überhaupt keine Juden mehr, geschweige denn gleich 20 000, ins gelobte Land einziehen lassen. Moyne: »Die bringen mir nur Unruhe.« Die Transporte nach Auschwitz rollten weiter, und Merten führte die Juden-Befehle in Mazedonien durch - so schonend wie nach den Umständen möglich.
Ungeachtet dieser nachprüfbaren Einlassungen verurteilte ihn das Oberste griechische Militärgericht am 5. März zu 25 Jahren Kerker - offensichtlich, um
der griechischen Öffentlichkeit ein unpopuläres Abolitionsgesetz schmackhafter zu machen, das den generellen Verzicht auf die, weitere Verfolgung deutscher Kriegsverbrecher aussprach.
Noch im November desselben Jahres ließen die griechischen Behörden ihren verurteilten Kriegsverbrecher in aller Stille nach Deutschland ausfliegen. Seither betreibt Merten eifervoll seine Rehabilitierung. Während die Berliner Justiz anscheinend das Interesse an dem noch immer gegen ihn schwebenden Verfahren (I VU 37/57) verloren hat, besteht jetzt der angeschuldigte Merten auf dem Prozeß: Ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld soll ihn in die Lage versetzen, von der Bundesrepublik auf dem Wege der Amtshaftungsklage für den ihm entstandenen Schaden Ersatz zu verlangen.
Sieht sich Merten schon selbst als Opfer bundesrepublikanischen Versagens, weil ihn der Legationsrat Schesske an den Verhafter Toussis gewiesen hatte, so gelangte er in der vergangenen Woche als Zeuge gegen den vergeßlichen Rechnungshofpräsidenten Marbach nun zu der Auffassung, daß auch jener nur von den Bonner Außenamts-Juristen aufs Glatteis geführt worden sei.
Merten: »Ein tragischer Fall. Ich habe im Gefängnis zu Athen nur Marbachs Antworten und nicht die ihm vorgelegten, am Kern der Sache vorbeizielenden Fragen zu Gesicht bekommen. Hätte ich die ganze Vernehmung mit Frage und Antwort gehabt, so würde ich ihn nicht angezeigt haben.«
Da aber Merten in seiner Athener Zelle aus den vom vernehmenden Assessor Rausch niedergeschriebenen Bekundungen des vernommenen Marbach nur Übelwollen herauslas, muß die Kieler Justiz nunmehr klären, ob der schleswig-holsteinische Spitzenbeamte, der unter Eid zugegebenermaßen objektiv unrichtig ausgesagt hat, wenigstens subjektiv durch Gedächtnisschwäche entschuldigt werde.
Kommentierte der angeklagte Präsident sein von häßlichen Vergeltungsaktionen ungetrübtes Erinnerungsbild: »Für mich war der Befehlsbereich Saloniki-Ägäis eine Oase des Friedens.«
Tatsächlich konnte sich diese Vorstellung bei dem Kriegsverwaltungsrat aufgrund von mancherlei BSÄ-Annehmlichkeiten im stets ruhigen Saloniki gebildet haben, die in krassem Gegensatz zu den zahlreichen Unannehmlichkeiten während seiner späteren Kriegerlaufbahn standen. Raupenschlepper Marbach verbrachte die letzten Monate seines hellenischen Gastspiels damit, als Vergnügungsreisender das Land der Griechen mit Auto und Schiff zu bereisen. Im September 1942 aber vertauschte er die Schulterstücke eines Verwaltungs-Majors mit den Schulterklappen eines Feldwebels und die elysischen Gefilde mit den russischen Schlachtfeldern. Dort befiel ihn auch die Kinderlähmung, die ihn für vier Jahre ins Lazarett und für immer in den Rollstuhl bannte.
Marbachs Erinnerungslücke erschien dem Sachverständigen unter solchen Umständen ganz natürlich: »Er hat die negativen Erlebnisse in Griechenland aus seinem Gedächtnis verdrängt.«
Dazu Professor Hallermann von der Universität Kiel: »Ich-ferne, mittelbare Ereignisse mit geringem Erlebnisgewicht, ... die die persönliche Sphäre im
Augenblick des Aufnehmens nicht stärker tangieren, werden schlechter gemerkt, weniger gut behalten und leicht völlig vergessen.«
Und in der Tat: Auch die als Zeugen vernommenen Offizierskameraden Marbachs aus jenen Saloniki-Tagen hatten offenbar allesamt die tragisch-groteske Judenversammlung auf dem Freiheitsplatz nur als ich-fernes Ereignis mit geringem Erlebnisgewicht empfunden: Keiner erinnerte sich mehr.
Nicht einmal der Kriegsverwaltungsassessor Heine - jetzt Kämmerer der Stadt Lüneburg - erinnerte sich. Er war sowohl Marbachs als auch Mertens junger Mann« und Stellvertreter in Saloniki und hatte in dieser Eigenschaft jenen-Befehl verfaßt, der 9000 Juden auf die Platia Eleftheria rief, damit sie einen Arbeitsausweis und Prügel bezögen.
So sehen beide einstigen Kriegsverwaltungsräte den Urteilen in ihren Prozessen gefaßt entgegen,
- der suspendierte Rechnungshof-Präsident Marbach, weil ihn Gedächtnislücken gegen die Anklage der Eidesverletzung abzusichern scheinen: und
- der Ex-Kriegsverbrecher Merten weil ihn sein ausgezeichnetes Erinnerungsvermögen einer Tatsache bewußt werden ließ, die auch noch den am schwersten zu widerlegenden Vorwurf der Griechen, den der Bereicherung an Juden-Vermögen, entkräftet.
Als Gedächtnisstütze erwies sich für den Berliner ein Photo, das ihn, seine Sekretärin Doxoula Leontidu, deren Bräutigam Demetrios und ihren Onkel Konstantin auf einer Landpartie zeigt. Weiß Merten laut »Hamburger Echo": »Die drei erhielten das Seidenlager eines deportierten Juden im Wert von 15 000 Pfund Sterling.«
Max Merten hatte auch wenig Schwierigkeiten, die Adressen dieser drei mit dem jüdischen Eigentum bedachten Griechen festzustellen:
- Onkel Konstantin
Karamanlis, königlich-griechischer Ministerpräsident,
amtiert und wohnt zu Athen.
- Bräutigam Demetrios Makris, königlicher Innenminister, amtiert und wohnt ebenfalls zu Athen.
- Sekretärin Doxoula Makris, Gattin
des Demetrios, teilt den Wohnsitz ihres Gatten.
Diese drei Personen versorgten, wie viele ihrer Landsleute, den Befehlshaber Saloniki-Ägäis mit Informationen. Da sie das als Griechen nicht unentgeltlich taten, wurden sie, laut Merten, aus dem beschlagnahmten jüdischen Vermögen belohnt, das auf diese Weise der griechischen Nation erhalten blieb.
Angeklagter Marbach, Gattin: Elysische Gedächtnislücke
Angeklagter Merten in Athen: Thessalonische Spiele
Makris
Karamanlis