Indiskreter Schiedsmann?
Der Justitiar der CDU-Bundesgeschäftsstelle, Peter Scheib, wird verdächtigt, seine Verschwiegenheitspflicht als Mitglied des Bundeswahlausschusses verletzt zu haben. Scheib, seit 1987 stellvertretender Beisitzer in dem vom Bundesinnenministerium (BMI) ernannten Schiedsgremium, hatte im Oktober 1990 ein Schreiben des Hamburger CDU-Rebellen Markus Wegner in die Hände bekommen. Darin bat Wegner, der die Union seit Jahren mit Eingaben und Klagen nervt, die Vereinbarkeit der Hamburger CDU-Landesverbandssatzung mit dem Bundesstatut der Partei zu prüfen. Obwohl Scheib gemäß Bundeswahlordnung zur Diskretion verpflichtet ist, soll er das Schreiben an die Hamburger CDU-Spitze weitergeleitet haben. Dort war ein Ausschlußverfahren gegen den lästigen Parteifreund in Vorbereitung. Wegners Brief ging als »Anlage 2« zu den Partei-Akten und diente im zwei Monate später eröffneten Verfahren als Beweis für sein »parteischädigendes Verhalten«. Gegen den CDU-Justitiar hat Wegner beim BMI am Montag vergangener Woche Dienstaufsichtsbeschwerde wegen »parteiischer Wahrnehmung« seines Amtes eingereicht.