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GELDWÄSCHE IWF rügt Deutschland

aus DER SPIEGEL 39/2009

Im Kampf gegen die Geldwäsche drohen Deutschland schlechte Noten. Seit Monaten prüft ein Team des Internationalen Währungsfonds (IWF), ob die international gültigen Vorgaben der Financial Action Task Force zur Geldwäschebekämpfung eingehalten werden. Dazu wurden im Mai auch direkte Gespräche mit Ministerien, Verbänden und Banken geführt. In den ersten Fragmenten zum Berichtsentwurf, die dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorliegen, äußern die IWF-Experten teilweise harte Kritik. So sehen einzelne Prüfer den Strafrahmen für Geldwäsche als zu niedrig an. Zudem bemängeln sie, dass im Nicht-Finanzsektor Unternehmen wie Casinos und Immobilienmakler kaum beaufsichtigt werden. Der Eindruck der zu milden Strafen beruht laut BMF auf »einer unzutreffenden Würdigung der Rechtslage«. Es sei damit zu rechnen, dass sich diese vorläufige Meinung der Prüfer im Berichtsentwurf nicht mehr wiederfinden werde. Was die Beaufsichtigung von Nicht-Finanzunternehmen betrifft, teilt das BMF aber die Meinung der Prüfer. »Etwaige Kritikpunkte treffen zu«, heißt es, »die Länder haben es versäumt, das Geldwäschegesetz ordnungsgemäß umzusetzen«, es fehle an Prüfungs- und Kontrollkompetenzen. Um weiterer Kritik des IWF zuvorzukommen, hat derweil die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Banken eiligst ein neues Rundschreiben verfasst. Darin finden sich Klarstellungen zur Auslegung des kompliziert formulierten Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetzes vom vergangenen Jahr.

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