JOHN-PROZESS
•
aus
DER SPIEGEL 44/1956
Der Oberbundesanwalt Güde hat es abgelehnt, die Anklageschrift gegen den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Otto John, zu unterschreiben. Johns Freunde in der Bundeshauptstadt rechnen nun auch damit, daß der Oberbundesanwalt ihrem Wunsch nachkommen und in den Zeugenstand treten wird, um für John auszusagen. Güde soll bezeugen, daß sich Otto John in einem Gespräch nach einer Amerika-Reise als überzeugter Anhänger der Demokratie erwiesen hat.