STRAUSS-FAHRER Kaiser-Manöver
Gemächlich steuerte der 25jährige
Angestellte Manfred Remers in
der Nacht vom 7. auf den 8. Mai dieses Jahres seinen erst kürzlich erworbenen Lloyd Alexander auf der Bundesstraße 56 von Bonn in Richtung Siegburg. Neben ihm saß seine 24jährige Ehefrau, in den Rücksitz hatte sich ein Arbeitskollege geklemmt.
Gegen 0.30 Uhr durchfuhr Remers mit dem vorgeschriebenen Tempo 50 die Ortschaft St. Augustin, wo die Bundesstraße 56 von einer Landstraße gekreuzt wird, die rechter Hand zur Autobahn Frankfurt-Köln und linker Hand zum Regierungsflugplatz Köln -Wahn führt.
Als Remers die Kreuzung passieren wollte, in dem sicheren Gefühl, sich auf einer vorfahrtberechtigten Bundesstraße zu bewegen, die zur Schnellverkehrsstraße ausgebaut ist, schoß von rechts eine schwere Limousine heran. Remers riß das Lenkrad nach links und trat auf die Bremse - aber es war zu spät.
Der kleine Lloyd wurde vorn rechts gepackt, im Kreis herumgerissen und zertrümmert. Gutachtete Mechanikermeister Fritz Körber, Inhaber einer Lloyd-Kundendienst-Werkstatt, später: »Totalschaden; Motor zerstört, Chassis verbogen; Wiederherstellung kaum möglich.«
Bei dem Zusammenprall wurde die rechte Tür des Lloyd aufgerissen. Frau Remers und der Mitfahrer wurden auf die Straße geschleudert, wo sie verletzt liegenblieben. Manfred Remers blieb hinter dem Steuerrad hängen, das linke Bein an der Lenksäule festgeklemmt.
Der andere Wagen, ein dunkelgrauer BMW V 8, hatte nach der Kollision noch die Kreuzung im Schwung überquert. Beschädigungen: eingedrückter linker Kotflügel und Schrammen an der linken Wagenseite. Die Fahrzeuginsassen ein Herr und eine Dame, blieben unverletzt.
Aufgeschreckte Bewohner St. Augustins alarmierten Funkstreifenwagen und Ambulanz. Die Sanitäter brachten Frau Remers und den anderen Verletzten mit Wunden am Bein, Prellungen und Schürfungen ins Siegburger, Städtische Krankenhaus. Manfred Remers, der sich inzwischen aus seinem demolierten Wagen befreit hatte, konnte sich hinkend fortbewegen und schien nur geringfügig lädiert.
Die Funkstreife nahm den Unfall auf. Die Schuldfrage schien klar: Der BMW hatte, ohne anzuhalten, die gefährliche
Kreuzung überfahren, obwohl sie tagsüber durch Ampeln, nachts durch ein rotblaues Stoppschild mit der Aufschrift »Halt«- und durch ein gelbes, flakkerndes Warnlicht für die einmündenden Nebenstraßen gesichert ist.
Als die Polizisten die Personalien der Fahrer und die Kraftfahrzeugscheine studierten, stellten sie fest, daß als Wagenhalter des BMW - Kennzeichen: BN-M 340 - das Bundesministerium für Verteidigung eingetragen war. Bei dem Fahrer
handelte es sich um Leonhard Kaiser, 39, den langjährigen Chauffeur des Bundesverteidigungsministers Strauß.
Nach einer Auskunft des Ministeriums kam der von einer Frau begleitete, unverheiratete Kaiser von der Autobahn. Presseoberst Schmückle: »Er brachte den Wagen des Ministers von einer Werkstatt im Süden, wo ein Austauschmotor eingebaut wurde.«
Die Polizeibeamten verzichteten darauf, dem Strauß-Fahrer eine Blutprobe abzunehmen. Der »Pressebericht« der Kreispolizeibehörde Siegburg widmete dem Zusammenstoß eine Meldung von zehn Schreibmaschinenzeilen. Im Unterschied zu anderen Meldungen und zu den Polizeiberichten anderer Tage enthielt die Notiz keinen Hinweis auf die Schuldfrage. Auch die Mitfahrerin wurde in dem Bericht nicht erwähnt.
Als Remers - Beruf: Kraftfahrer der Eisenhandelsfirma Bickenbach in Siegburg - am nächsten Tag sein verletztes linkes Bein im Krankenhaus behandeln lassen wollte, wurde er gleich dabehalten. Diagnose: Prellungen, Verstauchungen, Bluterguß mit Komplikationen unterm Knie. Voraussichtlicher Krankenhausaufenthalt: vier Wochen. Frau Remers und der blessierte Kollege wurden inzwischen aus der Krankenanstalt entlassen.
Strauß-Fahrer Kaiser besuchte sein Opfer Remers einmal im Krankenhaus, um ihm gute Besserung zu wünschen, und gab dabei eine überraschende Erklärung für den Unfall ab: Er, Kaiser, müsse wohl vom Bremspedal auf das Gaspedal abgerutscht sein.
Im Verteidigungsministerium verkündete Presse-Oberst Schmückle, selbstverständlich werde Leonhard Kaiser den Minister auch weiterhin kutschieren. Der Unfall sei ein »Pech, das jedem passieren kann«.
Pech für den Minister und seinen Fahrer ist es aber auch, daß gerade in diesen Tagen durch eine staatsanwaltschaftliche Anklageschrift gegen einen Bonner Polizisten die Öffentlichkeit darauf aufmerksam wird, wieviel häufiger als »jedem« dem Fahrer Kaiser etwas passiert.
Bei dem Polizisten handelt es sich um den Hauptwachtmeister Siegfried Hahlbohm, der am 29. April 1958 gegen Kaiser eine Strafanzeige wegen Verkehrsübertretung erstattet hat. Hahlbohm regelte an jenem Tag den Verkehr an Westdeutschlands prominentester Straßenkreuzung, an der Koblenzer Straße in Bonn, vor dem Amtssitz des Bundeskanzlers.
Vor den Augen Hahlbohms hatte Fahrer Kaiser damals die Kreuzung überquert, obwohl seine Fahrtrichtung nicht freigegeben war, und dadurch den Führer eines Straßenbahnzuges zu einer Notbremsung gezwungen (SPIEGEL 36/1958). Nachdem Polizist Hahlbohm dem Strauß-Fahrer Vorwürfe gemacht hatte, stellte der Minister den Verkehrsregler militärisch-zackig zur Rede.
Später erstattete Strauß auch noch Strafanzeige gegen Hahlbohm wegen fahrlässiger Verkehrsgefährdung durch irreführende Zeichengebung und reichte beim nordrhein-westfälischen Innenministerium eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Darin verlangte Strauß, daß der Beamte nicht nur gemaßregelt, sondern in Zukunft auch nicht mehr als Verkehrspolizist in Bonn verwendet werde.
Das Ermittlungsverfahren gegen Hahlbohm wurde Ende September 1958 eingestellt, da keine Verfehlung des Polizisten feststellbar war. Fahrer Kaiser dagegen wurde wegen der Verkehrsübertretung vom Amtsgericht Bonn am 25. Oktober 1958 mit einer Geldstrafe von 100 Mark, ersatzweise zehn Tage Haft, bestraft.
In der SPIEGEL-Veröffentlichung über diesen Vorfall war zum erstenmal die staunenswerte Tatsache ans Licht gebracht worden, daß der Bundesverteidigungsminister und Oberbefehlshaber der Bundeswehr sich einem Fahrer anvertraut, dessen Strafregisterauszug ihn kaum für eine solche Vertrauensstellung prädestiniert.
Bis zu dem Urteil des Amtsgerichts Bonn war Leonhard Kaiser bereits fünfmal verurteilt worden, und zwar im Jahre
- 1944 wegen gemeinschaftlichen militärischen
Diebstahls und unerlaubter Entfernung zu zwei Monaten Gefängnis,
- 1948 wegen zweckwidriger Benutzung
eines Kraftfahrzeugs und Überschreitens der Geschwindigkeitsgrenze zu 200 Mark, ersatzweise 20 Tage Gefängnis,
- 1948 wegen Beihilfe zu einem Führeschein -
Vergehen zu 12 Mark, ersatzweise vier Tage Gefängnis,
- 1955 wegen fahrlässiger Körperverletzung
zu 40 Mark, ersatzweise acht Tage Gefängnis,
- 1956 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 40 Mark, ersatzweise vier Tage Gefängnis.
Polizeihauptwachtmeister Siegfried Hahlbohm, seit Ende Oktober 1960 zur Fachausbildung im Kriminaldienst abgeordnet, wird jetzt von der Bonner Staatsanwaltschaft beschuldigt, zusammen mit einem Kollegen, dem Polizeihauptwachtmeister Herbert Schell, dem SPIEGEL Kenntnis von den Vorstrafen des Minister-Fahrers gegeben zu haben. Im Dezember 1958 hatte Kaiser wegen der Veröffentlichung seiner Vorstrafen Anzeige erstattet und damit ein Ermittlungsverfahren in Gang gebracht.
Die Anklage stützt sich auf den Paragraphen 353 b des Strafgesetzbuches (Verletzung der Amtsverschwiegenheit), wonach ein Beamter, der unbefugt ein ihm bei Ausübung seines Amtes anvertrautes oder zugänglich gewordenes Geheimnis offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, mit Gefängnis, in besonders schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft werden kann. Außerdem wird Hahlbohm vorgeworfen, vorsätzlich falsch geschworen zu haben, weil er vor dem Ermittlungsrichter erklärte, er habe keine Mitteilungen über die Vorstrafen Kaisers gemacht und wisse nicht, wie der SPIEGEL zu seinen Informationen gekommen sei.
Die Bonner Staatsanwaltschaft begründet ihre Anklage mit der Behauptung, Hahlbohm und Schell hätten Öffentlichkeit und Justiz einseitig gegen Strauß und Kaiser beeinflussen wollen. Die Staatsanwälte sehen darin offenbar jene »Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen«, die mit zum Tatbestand des Paragraphen 353 b gehört und ohne die es zu keiner Anklage auf Grund dieses Paragraphen kommen kann.
Der Vorwurf einer Beeinflussung der Justiz ist absurd, weil die Justiz selber Zugang zum Strafregister hat und sich das Bonner Amtsgericht nicht durch die Veröffentlichung ihm selbst schon bekannter Tatsachen im SPIEGEL beeinflussen lassen sollte.
Ebenso abwegig aber erscheint der Vorwurf einer »Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen« durch eine Beeinflussung der Öffentlichkeit zuungunsten des Ministers und seines Fahrers. Ein Interesse der Öffentlichkeit in dieser Affäre besteht eher an dem Bekanntwerden der Vorbelastung Kaisers als an deren Geheimhaltung. Denn es kann der Öffentlichkeit nicht gleichgültig sein, daß der höchste Disziplinarvorgesetzte der deutschen Soldaten von einer mehrfach vorbestraften Person chauffiert wird, deren Vorstrafen - Sammlung nun, nach dem Unfall von St. Augustin, noch angereichert zu werden droht.
Minister-Fahrer Kaiser: Gas in St. Augustin
Kaiser-Kontrahent Hahlbohm
Überfahren
Kaiser-Opfer Remers
Angefahren