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PROZESSE Kampf in der 1. Klasse

Wende in einem Skandalfall: Ein Ingenieur, der im Zug einen Afrikaner erstochen hat, war zunächst freigesprochen worden. Jetzt wurde er verurteilt.
aus DER SPIEGEL 11/1997

Der Bummelzug E 3332 von Hamburg nach Bremen ist überfüllt. Reisende, die in der 2. Klasse keinen Sitzplatz finden, stehen in den Gängen.

In einem Abteil der 1. Klasse hat es sich der Pendler Wilfried Schubert, 54, am Fenster bequem gemacht, als ein junger Schwarzafrikaner hereinpoltert. Bakary Singateh, 24, aus Gambia ist angetrunken, hält eine Bierdose in der Hand und fläzt sich in einen der plüschigen Sitze.

Schubert, der bis dahin allein in dem Sechserabteil saß, fühlt sich gestört. Der Ingenieur aus Buchholz hat die Schuhe ausgezogen und die Beine hochgelegt - wie er es nach seinem Arbeitstag in der Hamburger Umweltbehörde gewohnt ist.

Bei der Fahrscheinkontrolle zeigt Schubert seine Monatskarte vor; Singateh löst ein Ticket für die 2. Klasse und verläßt das Abteil. Kaum ist der Schaffner verschwunden, kehrt er zurück.

Kurz darauf kommt es zwischen den beiden Reisenden zu einem Kampf. Schubert rammt dem Afrikaner ein Messer in den Bauch. Fast zehn Zentimeter tief dringt die beidseitig geschärfte Klinge in den Leib ein, verletzt den Dünndarm und durchtrennt die untere Hohlvene. Singateh, der sich Kolong Jamba nennt, weil er unter seinem richtigen Namen schon einmal aus Deutschland ausgewiesen worden ist, verliert literweise Blut und stirbt ein paar Stunden später im Kreiskrankenhaus Buchholz. Schubert wirkt auf die Polizisten, die ihn kurz nach der Tat festnehmen, »als sei er von dem Geschehen unberührt«.

Mehr als drei Jahre nach der Tat am Nachmittag des 7. Dezember 1993 ist der Messerstecher jetzt vom Landgericht Stade verurteilt worden - zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Außerdem muß Schubert 6000 Mark Geldbuße an die Hilfsorganisation »Ärzte für die Dritte Welt« zahlen.

Der Schuldspruch der Zweiten Großen Strafkammer - Totschlag in einem minder schweren Fall - revidiert ein skandalöses Urteil, das eine andere Strafkammer des Stader Landgerichts im April 1995 gefällt hatte: Damals sprachen die Richter Schubert mit der Begründung frei, Singateh habe den Ingenieur angegriffen, der tödliche Messerstich sei also »durch Notwehr gerechtfertigt«. Sie billigten Schubert außerdem zu, er habe aktiv sein Revier in der 1. Klasse verteidigt.

Sambu Singateh, ein in Deutschland lebender Bruder des Erstochenen, kommentierte den Freispruch verbittert: »Wenn man in diesem Land einen Hund tötet, kommt man ins Gefängnis. Wenn man einen Menschen tötet, nicht.« Das Urteil empörte auch Schuberts Kollegen bei der Umweltbehörde. Sie sammelten Geld für einen Anwalt, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen - »nicht wegen der Person Schubert«, beteuert Personalrat Peter Borstelmann, sondern weil sie den Freispruch nicht begreifen konnten. Borstelmann: »Mein Glaube an den Rechtsstaat war erschüttert.«

Der Hamburger Rechtsanwalt Georg Debler, der Angehörige Singatehs durch den gesamten Prozeß als Nebenkläger vertritt, legte beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision ein und hatte damit Erfolg: Der BGH verwies das Verfahren zu erneuter Verhandlung ans Stader Landgericht zurück.

Die BGH-Richter sprachen Schubert zwar nicht das Recht auf Notwehr ab; der Stich in den Bauch aber hätte »nur in Ausnahmefällen als letztes Mittel der Verteidigung« dienen dürfen. Zudem habe Schubert versucht, den Afrikaner aus dem Abteil »herauszuekeln«.

Was sich auf der Fahrt zwischen Hamburg und Buchholz abspielt, trägt Züge einer Slapstick-Groteske: Um den nach Bier riechenden Bakary Singateh zu vertreiben, öffnet Schubert das Fenster. Singateh friert, er macht das Fenster wieder zu. So geht das mehrfach hin und her, der Streit wird immer erbitterter. Schubert zeigt Singateh sein Messer; der stürzt sich trotzdem mit beiden Händen auf ihn.

»Ich hatte Todesangst«, sagt Schubert vor Gericht, doch um Hilfe gerufen hat er nicht. Zeugen haben nur den Schrei Singatehs gehört: »He is killing me!«

Der Deutsche sticht mehrmals auf den Afrikaner ein, schon die erste Wunde ist tödlich. Ein Zeuge: »Er hat ihn ausgeweidet wie ein Vieh.«

Schubert trug stets ein Messer bei sich, weil er sich seit Jahren bedroht fühlte und auf Angriffe vorbereitet sein wollte. Der Umgang mit Waffen war dem Ingenieur vertraut - Schubert ist begeisterter Sportschütze und Jäger.

In der Umweltbehörde, Abteilung Altlastensanierung, galt der Mann als Sonderling. Schon das erste Stader Urteil bescheinigte ihm aufgrund eines psychologischen Gutachtens eine »Persönlichkeitsstörung mit zwanghaften und schizoiden Anteilen« - alles unter Kontrolle halten, niemand an sich heranlassen sei seine neurotische Maxime.

Als Motiv der Tat sahen die Richter im zweiten Verfahren denn auch »vor allem Wut und Ärger über das Verhalten des Schwarzen«, der Schuberts unsichtbaren Bannkreis durchbrach. Rassismus als weiteres Motiv, so die Stader Juristen, scheide dagegen aus. Kollegen gegenüber hatte der Messermann dunkelhäutige Menschen freilich schon mal mit abfälligen Bemerkungen belegt.

Ob das Urteil gegen Schubert rechtskräftig wird, ist noch offen. Der Mann, der sich für schuldlos hält, hat Revision eingelegt.

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