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RECHTSEXTREME »Katastrophale Pannen«

Innenminister Schily hat das Parlament in der Affäre um das NPD-Verbot nicht mit der ganzen Wahrheit bedient. Frühzeitig wusste er von der Existenz eines zweiten V-Manns.
Von Georg Mascolo und Holger Stark
aus DER SPIEGEL 6/2002

Die Geschichte, die das wahre Leben an jenem Januarmorgen schrieb, übertraf bei weitem, was sich Autoren selbst der billigsten Agententhriller ausdenken würden.

Udo Holtmann, »Vertrauensperson« des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), war in seinem Wagen von Oberhausen aus unterwegs Richtung Hannover. Dort wollte er seinen braunen Kameraden endlich gestehen, dass er sie 24 Jahre lang ausspioniert hatte. Da klingelte sein Handy.

Ein alter Bekannter - Holtmanns V-Mann-Führer vom Verfassungsschutz - bekniete den Abtrünnigen, das geplante Treffen ausfallen zu lassen. Holtmann könne doch einen Unfall vortäuschen, drängte der verzweifelte Beamte. Doch der eilige Spitzel ließ sich am vorletzten Freitag nicht mehr beirren.

Wenig später traf sich Holtmann, Mitglied des NPD-Bundesvorstands und Chef des mächtigen Landesverbands in Nordrhein-Westfalen, an der Raststätte Garbsen bei Hannover mit einem Kameraden: dem NPD-Anwalt Horst Mahler. Das vermeintlich konspirative Treffen fand praktisch auf offener Bühne statt. Hinter Büschen, Bäumen und Brummis lauerten Verfassungsschützer, um die beiden Rechtsextremen zu observieren. Doch die Geheimdienstler aus dem Hause von BfV-Chef Heinz Fromm konnten nicht mehr verhindern, dass sich ihre Quelle dem Anwalt offenbarte.

Kaum hatte Mahler den Rasthof verlassen, meldete sich Holtmann, ein letztes Mal Staatsdiener, bei seinem V-Mann-Führer und beichtete diesem die Beichte.

Düpiert sind seit der Begegnung an der Autobahn alle Beteiligten: Holtmann ist als V-Mann aufgeflogen und damit verbrannt. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), bislang starker Mann im Kabinett von Kanzler Gerhard Schröder, musste kurzfristig eine Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums einberufen lassen, um diesem die brisante Spitzeltätigkeit Holtmanns zu offenbaren und einem Outing durch die Rechtsextremen zuvorzukommen. Und die NPD scheiterte mit dem Versuch, als Erste die Nachricht vom V-Holtmann publik zu machen, um so den Minister zu stürzen.

Auf der Strecke bleibt womöglich das von Schily maßgeblich mit angestrengte NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht - weshalb der Minister vergangene Woche noch weiter ins Zentrum der Kritik rückte.

Immer klarer wird, dass Schily bei seinem Auftritt im Innenausschuss des Bundestags vorvergangenen Mittwoch nicht die ganze Wahrheit preisgegeben hat. Zudem passierten in seinem direkten Umfeld nicht nur im Fall des ersten aufgeflogenen NPD-Spitzels Wolfgang Frenz skandalöse Fehler und Versäumnisse (SPIEGEL 5/2002). Auch den jüngsten Fall muss sich der Ressortchef zurechnen lassen: Holtmann nämlich spitzelte für das BfV, das direkt Schily untersteht.

Bei der Führung der Quelle wurde gegen fast alle Regeln verstoßen, die der Rechtsstaat dem geheimen Gewerbe verordnet hat. Holtmann war kein Wald-und-Wiesen-Spitzel, sondern einer der hochrangigsten Informanten, die je in einer rechtsextremen Organisation geführt wurden. V-Leute dürfen »weder die Zielsetzung noch die Tätigkeit des Beobachtungsobjekts entscheidend mitbestimmen«, heißt es in einer Dienstvorschrift des BfV. Aber in den 24 Jahren, in denen Holtmann hohe und höchste Parteiämter bekleidete, zögerte das Amt nur ein einziges Mal: Als Zuträger Holtmann 1995 vier Monate lang gar die Bundespartei kommissarisch führte, wurde er vorübergehend abgeschaltet.

Die Konsequenzen, die sich allein aus dem Fall Holtmann für das NPD-Verbotsverfahren ergeben können, sind bislang unabsehbar. Sollten die Karlsruher Richter nach der Absage der ursprünglich für diese Woche geplanten Hauptverhandlung einen neuen Termin festsetzen, will die NPD lustvoll die Pannen der Nachrichtendienste sezieren und so die Antragsteller für das Verbot - Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat - vorführen.

Er gehe davon aus, dass seine einstigen Kollegen »die Frage nach der V-Mann-Thematik insgesamt« stellen werden, warnt der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Ernst Benda. Die Politik habe »noch immer nicht erkannt, wie ernst das Problem ist«.

Das gilt offenbar vor allem für Schily. Statt die »Katastrophe« (SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler) möglichst umfassend aufzuklären, lieferte sich der Minister auch vergangene Woche verbale Gefechte mit der Opposition. Hoch erregt reagierte er am Donnerstag im Innenausschuss des Bundestags, als der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl ihm vorwarf, den Parlamentariern in der Woche zuvor die Unwahrheit gesagt zu haben. Er lasse sich »nicht der Lüge bezichtigen«, donnerte Schily.

Dabei hatte Uhl nur zugespitzt formuliert, was offensichtlich ist: dass Schily dem Parlament zumindest nach der Enttarnung des ersten V-Manns Frenz nicht alle Fakten auf den Tisch gelegt hat. Weder hatte er - wider besseren Wissens - bei der ersten Innenausschuss-Sitzung vorvergangenen Mittwoch auch nur angedeutet, dass ein zweiter V-Mann auffliegen könnte. Noch hatte er die Dimension des möglichen Desasters deutlich gemacht. Schily verteidigt sich damit, er habe in der Runde - schon aus juristischen Gründen - nicht über die zweite Quelle reden können. Das kann schon sein, aber die folgende Passage hätte nicht mehr über seine Lippen kommen dürfen.

»Was ich verstehen kann und was auch kritikwürdig wäre, wäre, wenn sozusagen eine Person, die für den Verfassungsschutz in dieser Szene tätig ist, einen Sachverhalt selber setzt, und der wird dann als Begründung für einen Verbotsantrag herangezogen. Das wäre unzulässig. Aber das geschieht ja auch nirgendwo.«

Schön getäuscht.

Denn genau das geschah im Fall Holtmann, von dessen Spitzeltätigkeit Schily bereits einen Tag vor der Sitzung informiert worden war. Im Verbotsantrag des Bundestags wird ausgerechnet ein Zitat des V-Manns als Beleg für die geplante »Ausschaltung politisch Andersdenkender« angeführt.

Die ganze Aufarbeitung der »unglaublichen, katastrophalen, chaotischen Pannen im Bundesinnenministerium« (Bayerns Innenminister Günther Beckstein) steht, so viel ist klar, noch am Anfang. Konnten Wohlmeinende den Fall des V-Manns Frenz, geführt vom Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen, noch als Beispiel für die nur mangelnde Koordination der Geheimdienste der Länder mit dem Bund abtun, gilt diese Ausrede bei Holtmann nicht mehr. Hier wusste der Bund von Anfang an Bescheid - denn es war ja das BfV, das den Zuträger über zwei Jahrzehnte lang führte.

Bedenken gegen den V-Mann gab es schon früh, schließlich war Holtmann bereits Mitglied des Parteivorstands, als er geworben wurde. Als er 1993 zum Landeschef aufstieg, bat Nordrhein-Westfalen den Bund, ihn abzuschalten: Einen solch ranghohen Funktionär als Quelle weiterzuführen sei zu heikel. Aber trotz einer persönlichen Intervention des damaligen NRW-Verfassungsschutz-Chefs Fritz-Achim Baumann bei BfV-Präsident Eckart Werthebach am 7. Oktober 1993 blieb die Quelle aktiv. Sogar Helmut Kohls Kanzleramt wurde 1995 über den Spitzenagenten informiert.

Ohne den stämmigen Rechtsextremisten, der als Überzeugungstäter schon 1966 zur NPD gestoßen war, ging in der Partei schon damals nicht viel. Holtmann druckte in Oberhausen fast alle Flugblätter der NPD. Er saß in der Programmkommission, in der die inhaltliche Linie der Partei festgelegt wurde, organisierte die Großaufmärsche und verantwortete das NPD-Hetzorgan »Deutsche Stimme«.

Den nordrhein-westfälischen NPD-Landesverband hatten die Verfassungsschützer somit fest im Griff. V-Mann Holtmann steuerte ihn als Vorsitzender, V-Mann Frenz assistierte als Stellvertreter. Für das Verbotsverfahren könnte dieses Doppelspiel schlimme Folgen haben.

Holtmann leitete zudem das regionale NPD-Blatt »Deutsche Zukunft« und druckte es in seinem Betrieb - ein Großteil der widerwärtigen Pamphlete stammte aus Frenz'' Feder. Rund zwei Dutzend dieser Tiraden finden sich jetzt in den Verbotsanträgen.

Anfangs hatte der überzeugte Rechtsextremist noch im Dienst der Partei mit den Geheimen angebandelt. Bei Aufnahme seiner Spitzeltätigkeit ließ sich Holtmann vom damaligen NPD-Chef Martin Mußgnug das Tragen auf zwei Schultern genehmigen. Beim Treffen mit Anwalt Mahler an der Autobahn übergab Holtmann diesem ein entsprechendes Schriftstück des früheren NPD-Justiziars Wolfgang Huber ("Betreff: die Ihnen angebotene nachrichtendienstliche Tätigkeit") - den Persilschein für Holtmanns Denunziantentum.

»Da wir nichts zu verbergen, wohl aber ein Interesse daran haben, dass gewissen Leuten, die wir als Feinde dieser Ordnung erkannt haben, das ehrliche Wollen dieser Partei sozusagen aus erster Hand vermittelt wird«, heißt es in dem Brief Hubers an Holtmann vom 16. März 1978, »erteilt der Herr Vorsitzende Ihnen die Zustimmung« für die V-Mann-Tätigkeit. Dass Mußgnug diese Information offenbar nicht an seine Nachfolger weitergab, gehört zu den vielen Merkwürdigkeiten der Spitzelaffäre.

Erst Mahler, der einen Tipp aus der Partei bekommen hatte, zwang Holtmann zum Geständnis. Vorvergangenen Samstag gab es der V-Mann seinem Parteichef Udo Voigt »mit kameradschaftlichen Grüßen« auch noch schriftlich. Unter Hinweis auf den Brief von 1978 schrieb der Oberfeldwebel der Reserve dem »Lieben Udo": »Ich bin mir keiner Schuld bewusst.«

Nicht nur juristisch, auch politisch könnte die V-Mann-Affäre noch einigen Sprengstoff in sich bergen. Kein Landesinnenminister weiß bislang verlässlich, ob es noch weitere Spitzel gibt, die in den Verbotsanträgen eine tragende Rolle spielen. Bei einem Treffen der Unions-Innenminister vergangenen Freitag auf dem Frankfurter Flughafen waren die Teilnehmer entsprechend ratlos.

Ein Überarbeiten der Anträge gehe nicht, darin war sich die Runde schnell einig: Operiere man die Angaben weiterer V-Leute aus den Schriftsätzen heraus, wisse die NPD sofort, wer die weiteren Spitzel seien. Auch das so genannte »in camera«-Verfahren, das die Bundesregierung womöglich vorschlagen wird und bei dem den Richtern unter Ausschluss der NPD alle V-Leute offen gelegt werden sollen, komme nicht in Frage, beharrten mehrere Teilnehmer. Sollten die Informanten trotz aller Vertraulichkeit nämlich doch auffliegen, sei die Verfassungsschutzarbeit von Jahren zerstört.

Wie die Situation denn überhaupt gerettet werden könne, wollte daraufhin einer der Teilnehmer wissen. Eine Antwort bekam er nicht. GEORG MASCOLO,

HOLGER STARK

In den Verbotsanträgen von Bundestag und Bundesrat wird NPD-Funktionär Udo Holtmann, 64, seit 1978 Spitzenquelle des Bundesamts für Verfassungsschutz, je einmal erwähnt. Im Schriftsatz der Bundesregierung taucht er hingegen nicht auf. Holtmann schrieb über mehrere Politiker, diese verdienten wegen ihrer Ausländerpolitik »die Todesstrafe« - dies gilt als Beleg für die Bedrohung Andersdenkender. Wolfgang Frenz, 66, V-Mann bis 1995, wird in allen drei Anträgen zum Beleg für die antisemitische Ausrichtung der NPD angeführt. Frenz wird rund ein Dutzend Mal zitiert, vor allem mit Passagen aus einem 1998 erschienenen Buch.

* Bei einem NPD-Aufmarsch am 12. September 1998 in Münster.

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