SCIENTOLOGY Kennzeichen »S«
Betriebe, die »der Scientology-Organisation angehören«, werden seit Anfang des Jahres in allen Arbeitsämtern mit dem Kennzeichen »S« erfaßt, sofern sie »amtlich bekanntgeworden« sind. Ab Mitte des Jahres soll auch die Berufsberatung mit neuer Software ausgestattet sein, so daß der Hinweis auf Scientology im EDV-Programm für alle Arbeitsvermittler erscheint.
Laut Rundschreiben der Bundesanstalt für Arbeit vom Dezember müssen alle Arbeitsämter bis Ende April »auf dem Dienstweg« ihrer Nürnberger Zentrale mitteilen, daß sie die »Eingabe« vollzogen haben. Die Kennzeichnung der Sekten-Betriebe, so der Präsident der Bundesanstalt Bernhard Jagoda an sämtliche Dienststellen, sei »aus datenschutzrechtlicher Sicht« zulässig, da sie »der Aufgabenerfüllung« diene. Die Erlaubnis zum Speichern des Kennzeichens »S« geht auf Arbeitsminister Norbert Blüm zurück. Begründung: Scientologen-Betriebe besäßen nicht die »erforderliche Zuverlässigkeit« etwa für private Arbeitsvermittlung. Welche Folgerungen aus der Kennzeichnung gezogen werden sollen, läßt das Schreiben der Bundesanstalt offen.