»Kinder-Gulag« im Sozialstaat Schweden
Gewisse Beobachtungen« im Kindergarten versetzten die Sozialarbeiter des Amtes 14 in Stockholm in Unruhe über die seelische Gesundheit und Entwicklung des zweijährigen Alan Lilja. Sein angeblich passives Spielverhalten, seine angeblich schleppende sprachliche Entwicklung, seine angebliche Gleichgültigkeit anderen Kindern gegenüber ließen für die Sachbearbeiter des Sozialamtes nur einen Schluß zu: Alan hatte schlechte Eltern, die ihm eine mangelhafte Erziehung zukommen ließen.
Deshalb verfügte der Sozialausschuß mit Zustimmung des Verwaltungsgerichtes Stockholm, Alan von seinen Eltern zu trennen und zur »Pflegebehandlung in die Klinik für Kinderpsychiatrie am Krankenhaus St. Göran« einzuliefern. Das Sorgerecht für seinen Sohn wurde dem Vater Karl Lilja aberkannt.
Doch statt sich zu fügen und Alan bei St. Göran abzuliefern, tauchte die Familie Lilja unter, floh im vergangenen Winter nach Helsinki, dann nach New York.
In den USA wandte sich Karl an die Presse und verleitete so die Medien zu »kränkenden Angaben« über die Arbeit der schwedischen Sozialausschüsse und der öffentlichen Kinderfürsorge, wie die staatliche Sozialdirektion in einem landesweit verbreiteten Mitteilungsblatt klagte.
Da war dann eigentlich vorherzusehen, daß Karl Liljas Berufungsklage gegen den Entzug des Sorgerechts für Alan kaum Erfolg haben würde. Das Stockholmer Oberverwaltungsgericht wies die Klage ab, unter anderem mit der Begründung, der Vater habe, »indem er obendrein das Land verließ, eine extreme Einstellung offenbart, die nicht geduldet werden darf«.
»Zum Wohle des Kindes« sind Schwedens Sozialbehörden schnell bereit, Eltern und Kinder zu trennen. Und oft genug wird die angebliche Gefährdung des Kindes nur vermutet - was aber den Eifer der Sozialarbeiter nicht dämpft.
Der Fall Alan Lilja ist dafür typisch. Die Schriftstellerin Anna Wahlgren, Mutter von neun Kindern, nennt ihn »einen ganz klaren Übergriff der Behörden« - objektiv nicht zu rechtfertigen. Denn: »Was in den Akten über den Vater steht, kann allen beliebigen Eltern vorgehalten werden. Was über das Kind gesagt wird, kann über jedes beliebige Kind gesagt werden.«
Die wichtigste Akte, in der Karl Lilja als untauglicher Vater und der Sohn als ein Kind beschrieben wird, »dem es nicht gutgeht«, ist ein zweiseitiger Bericht aus der Kinderkrippe »Riksbygardens daghem«, in die Alan als Einjähriger aufgenommen wurde. »Wir haben nicht bemerkt, daß der Vater mit Alan Augenkontakt aufnimmt«, beanstandeten zwei Kindergärtnerinnen, »seine Art, Alan zu tragen, strahlte weder Wärme noch Zärtlichkeit aus.« Und: »Wir hatten den Eindruck, Karl wollte nicht, daß Alan sich im Kindergarten wohl fühlt.«
Wichtigstes Indiz aber für die Gefährlichkeit des Elternhauses war die Beobachtung: »Alan zeigte sich selten fröhlich oder traurig. Er konnte sich weh tun, ohne zu weinen.« Das Sozialamt fertigte daraus den quasimedizinischen Befund: »Alan scheint auf Schmerz nicht zu reagieren.«
Den erfahrenen Kinderärzten, die den Zweijährigen seit der Geburt siebenmal bei den in Schweden obligatorischen Gesundheitskontrollen untersucht hatten, war dergleichen nie aufgefallen. Sie hatten Alan stets beste physische und seelische Gesundheit bescheinigt.
Doch dieser eine Bericht aus dem Kindergarten reichte dem Sozialamt, »Alan Lilja zu konfiszieren«, wie Lennart Hane, Liljas Rechtsanwalt, die gerichtlich abgesegnete Aberkennung des Sorgerechts nennt. Und Karl Lilja selbst wußte nur zu gut, daß allein die Flucht ins Ausland seinen Sohn vor dem Staatszugriff bewahren konnte.
Denn Karl, unbeanstandeter alleiniger Erzieher eines 13jährigen Jungen aus seiner ersten Ehe, war bis 1980 selbst acht Jahre lang in der Sozialfürsorge tätig gewesen.
Als ehemaliger Sozialarbeiter wußte er vor allem auch ganz genau, daß mit
dem Sozialamt 14 in Bromma nicht zu spaßen ist. Denn unter Stockholms mächtigen Sozialämtern ist die »Sozialdienstzentrale 14« als besonders rücksichtslos bekannt, wenn es gilt, Kindern die Segnungen des sozialen Fürsorgestaats Schweden zukommen zu lassen.
Einen »Gestapofilm« sieht Ingegerd Magrell, 48, geschieden und seit einem Autounfall schwer gehbehindert, noch immer vor sich ablaufen, wenn sie an ihre Erfahrungen mit dem Sozialamt 14 denkt:
Am Morgen des 3. Mai 1979 umstellte ein halbes Dutzend Polizisten in Zivil Magrells Haus in Bromma. Zwei Assistenten des Sozialamtes 14 verschafften sich über die Terrasse gewaltsam Eintritt ins Haus - und zogen wenige Minuten später mit der 14jährigen Eva Magrell ab. Zurück blieb eine »von panischem Entsetzen gelähmte« Mutter.
Kurz danach holten dieselben Sozialarbeiter, diesmal begleitet von uniformierter Polizei, Evas zwölfjährige Schwester Marianne aus der nahegelegenen Olovslundsschule.
Die Schwestern wurden in die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Krankenhaus St. Göran eingeliefert, zur »Beobachtung«. Marianne notierte in ihrem Tagebuch: Die Sozialbeamten »sagten, Mamma habe uns mit ihrer Unruhe seelisch mißhandelt«.
Nach zweimonatiger »Beobachtung« in der geschlossenen Anstalt - das Gesetz gestattet maximal vier Wochen - gutachteten eine Ärztin und eine von ihrem Berufsverband nicht anerkannte Psychologin, die Schwestern erweckten »den Eindruck, sie hätten gefühlsmäßige Hemmungen«.
Zwar deuteten die beiden immerhin an, die beobachtete »hohe Angstbereitschaft und weichende Identitätsauffassung« könnten auch eine Folge der Polizeiaktion sein. Gleichwohl empfahlen sie dem Sozialamt: »Eva und Marianne sollten ungeachtet der Ursache ihrer gefühlsmäßigen Störungen in einer neutralen Umgebung untergebracht werden.« Die Mädchen landeten bei Pflegeeltern in einem Sägewerk in Edsbyn.
»Mißverständnisse, Mißgriffe, Fehlurteile, Geschwätz und Verleumdung« nannte der Jugendpsychiater Peter Fedor-Freybergh die Motive des Sozialamtes 14 für seine »grobe psychische Mißhandlung« von Mutter und Töchtern.
Der Anlaß jedenfalls war unerhört banal: Weil Mitschüler ihre Töchter häufig belästigten, beschwerte sich die Mutter erst bei dem Rektor der Schule, welche die beiden Mädchen besuchten, und dann beim Sozialamt.
Der Rektor fühlte sich durch die Klagen der Mutter offensichtlich beleidigt und erhob nun seinerseits beim Sozialamt Gegenklage: Die Mädchen hätten selbst Anlaß für die Belästigungen gegeben, weil sie sich »in der Schule stets abweisend« zeigten. Eva, schrieb der Pädagoge, sei ein »stiller umherschwebender Schatten, bleich und gespannt«, Und Marianne »scheint in irgendein Spiel mit der Mutter verwickelt«.
Anlaß genug für das Sozialamt, aktiv zu werden. Zweimal suchten Sozialbeamte Mutter und Töchter auf, dann stand ihr Verdikt fest: Ingegerd Magrell leide unter »paranoiden Wahnvorstellungen«, mithin bestehe »das Risiko, daß den Kindern in diesem Milieu Schlimmes widerfährt«.
Selbst eine solche unqualifizierte Beurteilung reicht den mit unmittelbarer Vollzugsgewalt ausgestatteten schwedischen Sozialämtern, »die Übernahme in die gesellschaftliche Fürsorge« anzuordnen.
Und wie nahezu immer bei derartigen Vollzugsverfahren bestätigte auch diesmal ein Verwaltungsgericht die Verfügung des Sozialausschusses.
Eva mobilisierte daraufhin ihren Vater - der das Sorgerecht übertragen bekam.
Ein Jahr nach ihrer Festnahme in der Schule kehrte auch Marianne nach Hause zurück, zur Mutter: Um im Berufungsprozeß vor dem Oberverwaltungsgericht in Stockholm nicht eine Niederlage hinnehmen zu müssen, hatte das Sozialamt zurückgesteckt und die verfügte »Gesellschaftsfürsorge« wieder aufgehoben.
Heute leben beide Schwestern wieder im Haus der Mutter. Der Kampf um ihre Töchter hat diese aber, wie sie klagt, an den »Rand des Ruins gebracht«. Über 200 000 Kronen (67 680 Mark) habe sie dabei verloren.
Auf Initiative des Sozialamtes etwa nahm die Versicherungskasse von der jährlichen Invalidenrente in Höhe von 28 000 Kronen ihr nachträglich 30 000 Kronen (10 150 Mark) Unterhaltskosten und Kindergeld für die Zeit ab, in der sich die Töchter in staatlicher Zwangsobhut befanden. Ingegerd Magrell und ihre Töchter haben bis heute nicht eine Öre Entschädigung erhalten.
Sozialamtliche Zwangsmaßnahmen wie die gegen die Familien Lilja und Magrell, bei denen die Trennung der Kinder von den Eltern verfügt und mit brutaler Staatsgewalt durchgesetzt wird, sind in Schweden weder Einzel- noch Extremfälle.
Nirgends im Westen ist der Sozialstaat so total geworden wie in diesem Land, das ansonsten nicht müde wird, Menschenrechtsverletzungen in anderen Teilen der Welt anzuklagen.
In Schweden, befand die Stockholmer Oberlandesgerichtsrätin Brita Sundberg-Weitman, »vergehen sich die Behörden mit physischer Gewalt und psychischer Tortur an Kindern. Die Behörden reißen Kinder willkürlich aus dem Elternhaus.«
Über 3000 Kinder stellen die Sozialausschüsse, die nach parteipolitischem Proporz zusammengesetzten Exekutivorgane der Sozialämter, jährlich unter staatliche Kuratel, »Gesellschaftsfürsorge« genannt, wobei das Sorgerecht der Eltern oder bisherigen Erzieher suspendiert wird. Zwei Drittel der Unmündigen, fünf Kinder täglich, werden dabei durch Zwangsverfügungen kassiert.
Von den laut Statistischem Zentralamt 1900 Kindern, die 1981 vereinnahmt wurden, landeten 754 wegen eigener Verfehlungen wie Einbruch, Diebstahl,
Prostitution, Trink- und Rauschgiftsucht in der öffentlichen Fürsorge.
1206 Kinder aber, vom Neugeborenen bis zum 18jährigen, holten sich die Sozialausschüsse gegen den Willen der Erziehungsberechtigten aus dem Elternhaus. Und selbst dabei gibt es noch eine Dunkelziffer, da den Eltern so manche »Freiwilligkeitserklärung« von den Sozialämtern durch Androhung von Zwangsverfügungen abgetrotzt wird.
Die offiziellen Begründungen für die Aberkennung des Sorgerechts der Eltern hören sich fürsorglich und fortschrittlich an: Dem Kind drohe im Elternhaus »Mißhandlung oder Verwahrlosung«; die Erzieher hätten »Untauglichkeit oder Unvermögen« bewiesen.
Allzuoft jedoch, befindet die Juristin Brita Sundberg-Weitman, nehmen die Sozialämter »ganz normale Familienkonflikte und Entwicklungskrisen der Kinder und Jugendlichen«, manchmal sogar ihre eigenen »diskriminierenden Vorurteile«, zum Anlaß für die Verfügung, Kinder aus dem Elternhaus zu reißen.
»Die Brutalität, mit der dabei Kinder und Eltern behandelt werden«, schrieb sie in der schwedischen Juristenzeitung, »ist so unbeschreiblich, daß man zunächst kaum glaubt, daß das wahr sein kann.«
Vor allem aber: Nur in ganz wenigen Fällen haben bisher in Schweden Gutachter, Anwälte oder Ärzte die Allmacht der Sozialämter stoppen können; eine einmal beschlossene Ausschaltung der Eltern gilt meist auf lange Zeit, gleichgültig auf welche teilweise aberwitzigen Begründungen sie zurückgeht.
Nach dem Motto »Ohne Feuer auch kein Rauch«, so die Erfahrung des Rechtsanwalts Hane, bezweifeln Ausschüsse, Richter, Gutachter und selbst die Anwälte der Eltern selten Motive und Berechtigung der sozialamtlichen Ein- und Übergriffe. »Man will nicht wahrhaben, daß ein so schwerwiegender Beschluß wie die Trennung von Eltern und Kindern aufgrund von Klatsch, Gerüchten, übler Nachrede, Weltfremdheit, willkürlichem Gutdünken und Vorurteilen empfohlen und gefaßt werden kann.«
Das schlägt sich denn auch laut Sven Hessle, Forscher im Familientherapie-Modellzentrum »Barnbyn Ska« und Vorsitzender des Reichsverbandes zum Schutz der Familienrechte RFFR, in »einem düsteren Weltrekord« nieder.
Fast 22 000 Kinder lebten in Schweden 1981 in »öffentlicher Fürsorge«, umgerechnet zehnmal mehr als in der Bundesrepublik. Für 12 378 Kinder, 5,7 Promille aller Unmündigen, war das Sorgerecht von Sozialausschüssen und Gerichten zwangsweise dem Staat übertragen worden.
Besonders grotesk nimmt sich die Verstaatlichung des Sorgerechts im schwedischen Sozialdienst im Vergleich zu den Nachbarländern aus, die sehr ähnliche soziale Wertvorstellungen und Sozialeinrichtungen aufweisen: 1981 standen in Dänemark 710, in Finnland 552 und in Norwegen 163 Kinder und Jugendliche unter öffentlicher Obhut.
Mit Erklärungen, weshalb in Schweden so unverhältnismäßig viele Kinder dem Staat überstellt werden, tun sich Sozialpolitiker und Ministerialbeamte schwer.
Vernachlässigen schwedische Eltern ihre Kinder stärker als Eltern in anderen Ländern? Prügeln sie häufiger, erziehen sie schlechter? Hessle verneint solche Fragen und sieht die Ursache in einer obrigkeitsstaatlichen Amtsanmaßung: »Der schwedische Sozialbetrieb streitet in hohem Maße den Eltern die Fähigkeit ab, ihre Kinder zu erziehen.«
Wacht Schweden besser über Kinderrechte und Kinderwohl als andere Länder? Dem widersprechen die vielen Versager, die sich die fast allmächtigen Sozialämter zuschulden kommen lassen.
Jahrelang klagte ein Vater beim zuständigen Stockholmer Sozialamt, seine Tochter werde im Haus der Mutter von deren neuem Mann schwer mißhandelt. Die Sozialassistenten glaubten ihm nicht: Im Sorgerechtszwist mit der Mutter war er »als Erzieher untauglich« abgestempelt worden.
Die amtlich als tauglich eingestufte Mutter bestritt die Brutalitäten ihres neuen Lebensgefährten und verhinderte damit die polizeiliche und ärztliche Untersuchung der Tochter. Das Sozialamt blieb untätig - das Kind wurde von seinem Stiefvater totgeprügelt.
Solches Versagen, stellte Richterin Sundberg-Weitman fest, geht auf dieselbe Ursache zurück wie der leichtfertig beschlossene und exekutierte Entzug des Sorgerechts: In der öffentlichen Kinder- und Jugendfürsorge Schwedens, eines anerkannten Rechtsstaates, herrschen »Rechtsunsicherheit und Willkür«.
Die Voraussetzung dafür schuf der Gesetzgeber selbst. In der wohlgemeinten Absicht, die »Effektivität« der Verwaltungen zu fördern, regelte er ihre Kompetenzen nicht mit detaillierten Vorschriften, sondern durch Generalklauseln.
Bereits das von 1960 bis Ende 1982 geltende Kinderfürsorgegesetz gab den Sozialämtern einen breiten Ermessensspielraum. Ein Kind konnte auf Beschluß des Sozialausschusses von seinen Eltern getrennt werden, falls »es zu Hause mißhandelt oder so behandelt wird, daß seine körperliche oder seelische Gesundheit bedroht oder seine Entwicklung aufgrund der Untauglichkeit oder des Unvermögens der Eltern oder anderer Erzieher gefährdet wird.«
Das seit 1982 geltende Jugendschutzgesetz leistet laut Sundberg-Weitman »tragischen Verwaltungsübergriffen in _(Mit Prinzessin Christina von Schweden. )
noch höherem Ausmaß Vorschub«. Denn nun darf das Sozialamt ein Kind bereits dem Elternhaus wegnehmen, wenn »mangelhaft erfüllte Sorgepflicht oder andere Umstände im Hause seine Gesundheit oder Entwicklung gefährden«.
Fazit der Richterin Sundberg-Weitman: »Der dem Gutdünken der Sozialbeamten eingeräumte Spielraum gibt ihnen eine ungeheure und äußerst gefährliche Macht: Teils kann Kindern, die zu Hause wirklich an Leib und Seele gefährdet sind, der angebrachte Schutz vorenthalten, teils können Kinder aus einem ordentlichen Elternhaus gerissen werden, weil die Eltern einer religiösen Minorität angehören oder in ihren kulturellen oder intellektuellen Interessen abweichende Neigungen aufweisen.«
Das wird von der Sorgerechtsentzugspraxis bestätigt. Die Sozialämter, so die Erfahrung des Familientherapeuten Sven Hessle, sprechen damit vor allem vier Gruppen das erzieherische Vermögen ab: *___Alleinstehenden oder geschiedenen Müttern, die sich bei ____unvermeidlich auftretenden Problemen selbst rat- und ____hilfesuchend an die Sozialämter wenden; *___Großeltern, die bei Tod oder Unvermögen (etwa ____Krankheit) der Eltern deren Kinder versorgen wollen, ____mit der stereotypen Begründung, sie seien zu alt; *___Eltern mit exzentrischem Auftreten oder eigenwilliger ____Persönlichkeit; *___Familien, in denen beide oder ein Erzieher ____ausländischer Herkunft sind.
Eltern ausländischer Herkunft laufen besonders hohe Gefahr, daß ihre Kinder vom Sozialamt abgeholt werden. 46 Prozent aller in Stockholm unter öffentliche Kuratel gestellten Kinder, ermittelte Forscher Hessle, haben »Einwanderereltern«.
Im September 1979 zerrten Sozial- und Polizeibeamte, so erinnert sich die aus Finnland stammende geschiedene Journalistin Eva Aminoff, ihren »wild schreienden und kämpfenden Sohn« Alexander, 10, aus der Käppala-Schule in Stockholm und brachten ihn zur »Beobachtung« in eine Kinderklinik.
Einen Monat später wurde der Mutter das Sorgerecht mit der Begründung entzogen, Alexander weise »ernste Gefühlsstörungen« auf, die »auf seine Kindheit zurückzuführen sind«. Und: »Die Beziehung zwischen Eva und Alexander Aminoff ist dergestalt, daß sie auf die seelische Gesundheit Alexanders in hohem Maße eine negative Einwirkung hat.«
In ihrem Gutachten stempelten die Sozialbeamten Eva aber auch mit sachfremden Begründungen als Rabenmutter ab. Wortreich klagten sie über eine von ihr für die finnische Frauenzeitschrift »Joana« verfaßte Artikelserie: »Die Artikel gaben ein grob entstellendes Bild von der Inverwahrungsnahme Alexanders und setzten Schwedens soziale Behörden im allgemeinen und dieses Sozialamt im besonderen schierer Verleumdung aus.« Die schwedische Botschaft in Helsinki schlug bei der schwedischen Einwanderungsbehörde Alarm.
Im November floh der Zehnjährige mit Hilfe der Mutter nach Helsinki in ein Krankenhaus. Ein Quartett schwedischer Sozialbeamter holte ihn zurück.
Der Justizombudsmann in Stockholm, durch zwei Anzeigen aktiviert, urteilte, die Sozialhäscher hätten »die zwischen den nordischen Ländern geltenden gesetzlichen Auslieferungsregeln nicht beachtet«, sprach die Beamten gleichwohl von jeder Verantwortung frei, weil sie in dem guten Glauben gehandelt hätten, »die ergriffene Maßnahme sei rechtens«, so daß ihnen eine »absichtliche Freiheitsberaubung« nicht angelastet werden könne.
Zehn Tage danach verhängte das Sozialamt totale Kontaktsperre zwischen Mutter und Sohn. »Seither ist mein Sohn weg«, klagte Eva Aminoff: »Ich darf ihn nicht besuchen oder anrufen, ihm keine Zeile schreiben oder Geschenke schicken.«
Die Verwaltungsgerichte, die früher nur bei Einspruch der Eltern, heute immerhin in jedem Fall über den Sorgerechtsentzug zu entscheiden haben - in der Regel aber nachträglich -, sind keine geeigneten Organe, sozialamtliche Fehlentscheidungen zu korrigieren. Ministerialdirektor Lars Grönwall, Vorsitzender der von der Regierung zur Überprüfung der neuen Sozialdienst- und Jugendfürsorgegesetzes eingesetzten Sozialkommission: »In den Verwaltungsgerichten sitzen gewiß tüchtige Richter. Aber die allermeisten sind Steuerexperten und haben mit sozialen Problemen wenig Erfahrung.«
Im August 1978 suchte die Familie Schöön für ihren neun Monate alten Sohn Sven Hilfe im Krankenhaus von Malmö: Der Kleine nahm nicht zu.
Die Ärzte hielten einen blauen Fleck am Arm des Kleinkindes für ein mögliches Anzeichen von Mißhandlung. Sie machten beim zuständigen Sozialamt 4 in Malmö Meldung.
Nach sofort verordneter und kurze Zeit später vom Verwaltungsgericht bestätigter Übernahme in die staatliche Obhut wurde Sven zunächst in einem Kinderheim, dann in einem ersten und schließlich, anderthalb Jahre alt, in einem zweiten Pflegeelternhaus untergebracht.
Die in der Zwischenzeit angestellten Ermittlungen entlasteten die Eltern Schöön von jedem Verdacht, ihren Sohn mißhandelt zu haben. Und nach langwierigen Analysen wurde auch die Ursache der weiterhin unnormal niedrigen Gewichtszunahme festgestellt: Sven litt an einer Allergie gegen Kuhmilch.
Im Herbst vergangenen Jahres hob folgerichtig das Malmöer Oberverwaltungsgericht den Sorgerechtsentzug auf, und das vom Sozialausschuß 4 angerufene Reichsverwaltungsgericht verwarf den Revisionsantrag.
Doch Sven kehrte keinesfalls ins Elternhaus zurück. Denn, so das Sozialamt, es bestehe die »Gefahr, daß Sven körperlich und seelisch Schaden nimmt, falls er aus dem Pflegeelternhaus gerissen wird«. Das Verwaltungsgericht stimmte zu.
Fahrlässig handeln die diensteifrigen Sozialämter des öfteren bei der Auswahl von Pflegestätten, in die der Staat die den Eltern weggenommenen Kinder gibt.
Mikael Laveholt, 7, etwa war von seinem Großvater eigenmächtig aus dem Pflegeelternheim Gut Ekeby geholt worden, in das ihn die Uppsalaer Sozialverwaltung gesteckt hatte. Auf Ekeby aber, so klagte der Großvater des Kindes, verkomme der Junge.
Auch die einflußreiche Kinderrechtsschutzvereinigung Bris protestierte. Zwei Bris-Mitarbeiter berichteten nach einer Inspektion auf dem Gut: »Das Haus war unglaublich verdreckt und unordentlich, der hygienische Zustand in Küche, Bad und Toilette unter aller Kritik. Bei unserem Besuch lagen überall im Hause Bierkästen, Bierdosen, Wein- und Schnapsflaschen herum.«
An die 30 unter staatliche Kuratel gestellte Kinder hatte die Sozialverwaltung in diesem verwahrlosten Haushalt untergebracht, darunter epileptische und körperbehinderte Kinder. Die versoffenen Pflegeeltern bestritten ihren Lebensunterhalt allein mit den Unterhaltsbeiträgen, fast 1000 DM pro Monat und Kind, die ihr die Uppsalaer Sozialverwaltung für die Fürsorgeverwahrung der Kinder bezahlte. Als seine Beschwerden nichts fruchteten, nahm der Großvater das Recht in eigene Hände.
Dafür wurde er auf Betreiben der Sozialverwaltung und des von ihr mobilisierten Staatsanwalts vom Oberlandesgericht wegen »Eigenmächtigkeit mit einem Kind« verurteilt.
Ekeby ist kein Einzelfall. Unerklärlich scheint der sozialamtliche Eifer, Kinder unter Berufung auf das »Kindeswohl« aus angeblich »gefährlichen« Elternhäusern zu reißen, und geradezu unmenschlich erscheint die dabei entwickelte Willkür angesichts der Folgen für die Kinder selbst.
Die allermeisten Kinder werden bei Pflegeeltern untergebracht. Derzeit leben bereits rund 17 000 Kinder und Jugendliche in Pflegeelternfamilien.
Dabei ist der Nutzen der »Pflegeelternfürsorge« laut Mikael Bohman, Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universitätsklinik in Umea, längst »grundsätzlich fragwürdig«. Bohmann beobachtete und verglich die Entwicklung von drei Gruppen von Kindern, die alle im ersten Lebensjahr von ihren Eltern getrennt wurden: *___in »stabilen Familien« und daher unter »günstigen ____Voraussetzungen« dauerhaft untergebrachte Pflegekinder; *___Kinder, die nach kurzer Unterbringung bei Pflegeeltern ____ins Elternhaus zurückkehrten; *___vom Stockholmer Adoptionsamt vermittelte Adoptivkinder.
Bereits im Alter von 15 Jahren ergab sich laut Bohman »mit wünschenswerter Deutlichkeit, daß die Unterbringung bei Pflegeeltern ein erhöhtes Risiko für eine schlechte soziale Anpassung in den Wachstumsjahren zur Folge hatte«.
Als Dreiundzwanzigjährige schließlich fielen die Pflegekinder gegenüber den Kindern aus den beiden Vergleichsgruppen wie den schwedischen Durchschnittskindern durch eine doppelt so hohe Verbrechens- und Alkoholmißbrauchrate auf. Für den Anwalt Lennart Hane, der in seinem langen Kampf gegen »die Verstaatlichung unserer Kinder« einschlägige Erfahrungen gesammelt hat, gibt es für die Beibehaltung der Institution Pflegeeltern einen simplen Grund: Die Aufnahme von Pflegekindern ist oft pures Geschäft.
Die Entschädigung für diese Eltern steht im groben Mißverhältnis zu Steuerfreibeträgen, Kindergeld und anderen Beihilfen für Kinderfamilien. Zwischen 1000 und 2000 Mark pro Kind und Monat, 70 Prozent davon steuerfrei, sind gängige Entschädigungssätze. Viele Pflegeeltern haben daher aus ihrer Tätigkeit längst einen Full-time-Job gemacht.
Sie können davon bequemer leben als viele Schweden von ihrer Arbeit. Henk van der Meer in Tidaholm und seine Frau etwa erhielten für vier staatlich überstellte Pflegekinder über 20 000 Kronen pro Monat, in den Augen des Pflegevaters eine »angemessene Bezahlung«.
Selbst van der Meer aber ist entsetzt darüber, wie die Sozialämter die den Eltern weggenommenen Kinder öfters anschließend »versteigern«. Manche Gemeinde bietet ihm 600 Kronen pro Kind und Tag. »Man muß schon mutig sein, ein Angebot über eine Viertel Million Kronen pro Jahr auszuschlagen.«
Wenn Kinder einmal bei Pflegeeltern untergebracht sind, scheinen die Sozialbehörden ihre Aufsichtspflicht so leicht zu nehmen, daß Anwalt Hane das böse Wort vom »Kinder-Gulag im Sozialstaat Schweden« prägte, in dem die einmal ausgewählten Opfer willkürlich herumgereicht werden. Manche Kinder, so gab die Stockholmer Sozialverwaltung zu, durchlaufen in ihrer Jugend mehr als 20 Pflegeelternheime, oft keineswegs geeignete.
Trauriges Beispiel: Jahrelang heuerten die Sozialämter in mehreren Stockholmer Vororten einen Mann als Pflegevater an, der verdächtig war, sich an seinen Schützlingen sexuell zu vergehen. Rund ein Dutzend Kinder unter staatlicher Fürsorge wanderten seit 1975 durch sein Haus, mehrere davon, Mädchen wie Jungen, auch durch sein Bett, gestand er, nachdem die Staatsanwaltschaft endlich _(Mit sieben ihrer neun Kinder. )
Anklage erhoben hatte. Das Amtsgericht in Solna verurteilte ihn wegen Unzucht mit Minderjährigen.
Die beteiligten Gemeinden und ihre Sozialämter erhielten von dem für die Aufsicht zuständigen Regierungsbezirksdirektorat den Verweis, ihre Verfahrungsweise bei der Suche nach einem Pflegeelternheim habe »im aktuellen Fall Mängel aufgewiesen«, was aber im Hinblick auf die schwierige Lage der Kinder- und Jugendfürsorge im Bezirk Stockholm »teilweise verständlich« sei. Der ebenfalls bemühte Justizombudsman gab sich mit dieser Kritik und Selbstkritik zufrieden.
So sind auch Klagen von Eltern, denen das Sorgerecht für ihre Kinder aberkannt wurde, beim Justizombudsman meist fruchtlos. Diese Institution, mit der sich Schweden in aller Welt brüstet, hat ihre Rolle als »Klagemauer der Bürger« und Wachhund gegen Behördenwillkür und -unrecht längst eingebüßt. Lediglich einmal in den vergangenen Jahren tadelte der Ombudsman das Vorgehen eines Stockholmer Sozialamtes. Da allerdings ließen sich Anmaßung und Brutalität nicht beschönigen. Doch selbst in diesem Fall begnügte sich der oberste Justizwächter mit einigen unverbindlich kritischen Anmerkungen.
Solbritt Lakhampal, 44, packte gerade ihre Sachen, um mit dem neugeborenen Sohn Alexander, ihrem vierten Kind in zweiter Ehe, die Frauenklinik am Universitätskrankenhaus Huddinge Sjukhus zu verlassen. Da erschienen die Sozialinspektorin Lena Andersson und der Arzt Peter Molin von der Zentrale für psychiatrische Kinder- und Jugendfürsorge im Stockholmer Vorort Skärholmen. Der Arzt herrschte die Mutter an: »Du darfst dein Kind nicht mitnehmen.«
Die Sozialbeamtin erklärte, der Ausschuß des Stockholmer Sozialamtes 12 habe verfügt, das Kind in die Gesellschaftsfürsorge zu übernehmen und seinen künftigen Aufenthaltsort geheimzuhalten. Deshalb sei der Mutter vorsorglich auch gleich Besuchsverbot erteilt worden.
Solbritt: »Ich brach zusammen, schrie und heulte, die Klinikärzte protestierten. Alles vergeblich.« Die Sozialhelfer nahmen den Säugling mit.
Alexander kam erst in ein Kleinkinderheim, zwei Wochen später zu einer kinderlosen Familie in Kalmar, 300 Kilometer von Stockholm entfernt.
Die Gründe für die Maßnahmen sind absurd: Solbritt hatte sich wegen ihrer unerwarteten Schwangerschaft ratsuchend an ein Krankenhaus gewandt, ob wegen ihres Alters vielleicht eine Abtreibung angebracht sei. Das Krankenhaus benachrichtigte pflichtgemäß das zuständige Sozialamt über dieses Gespräch.
Das Sozialamt 12 wiederum beauftragte die Inspektorin Andersson, ein Gutachten über die werdende Mutter anzufertigen.
Und die Sozialbeamtin kam zu dem erstaunlichen Schluß, Solbritt Lakhampal, Kindergärtnerin von Beruf, sei als asozial einzustufen. Denn: Für das Sozialamt sei es bislang unmöglich gewesen, mit dieser Familie »eine Zusammenarbeit zu finden«. Schuld daran sei »Frau Lakhampals absolute Überzeugung, daß ihre intellektuelle Überlegenheit wie die ihrer Kinder die Familie zu einer Sonderstellung berechtigt«.
Selbst dem Sozialamt schien dieses Gutachten zu dürftig, um daraufhin der Mutter das Sorgerecht für ihr noch Ungeborenes abzuerkennen. Also bestellte das Amt eine weitere Expertise - bei seinem medizinischen Ratgeber, dem Oberarzt Peter Molin.
Der hatte Mutter und Familie zwar nur selten getroffen und sich dabei, wie die Ärztekammer später rügte, keine oder nur schlampige Aufzeichnungen gemacht. Aber das hielt ihn keineswegs von der Diagnose ab, daß »die Mutter seit langer Zeit an einer ernsthaften seelischen Krankheit leidet, für die es derzeit weder medizinische, psychotherapeutische oder soziale Methoden der Behandlung gibt«.
Das weitere Handeln des Sozialamtes 12 und der Beihilfe des Zentralamtes der Stockholmer Sozialbehörde kam offenem Hohn auf das schwedische Rechtswesen gleich. Mit vielerlei Tricks unterliefen die Sozialbeamten insgesamt sieben Gerichtsurteile aller Instanzen, den Sorgerechtsentzug aufzuheben und Alexander seiner Mutter zurückzugeben. Erst nach zweieinhalb Jahren kam der Junge in sein Elternhaus zurück.
Angesichts eines Rechtswesens, mit dem die Sozialbehörden ebenso willkürlich umspringen wie mit den Eltern, suchen Vater Lilja und Anwalt Hane nun Hilfe außerhalb der Grenzen des totalen Sozialstaates. Sie wollen zusammen mit der Stiftung »Familjekampanj«, die seit langem den »vom Steuer- bis ins Sozialrecht extrem familien- und kinderfeindlichen Staat« bekämpft, die Zwangskassierung von Alan Lilja vor die Europäische Menschenrechtskommission bringen. Stiftungsvorsitzende Katarina Runske: »Wir haben keinen Verfassungsgerichtshof. Straßburg ist unser letzter Strohhalm.«
Zuversichtlich ist die Stiftung aber nicht. Nachdem sich die Beschwerden von Bürgern in den vergangenen Jahren gehäuft haben, ernannte Stockholm als Beauftragten, über dessen Schreibtisch die in Straßburg anhängigen Klagen laufen, keineswegs einen unabhängigen Richter, sondern Hans Danelius, Rechtschef und Rechtsberater im Außenministerium und eifriger Verteidiger der geltenden Sozial-Rechtsauffassung.
Danelius erklärte unverblümt, Menschenrechts-Konventionen wie die des Europarats von 1950 und die der Uno von 1966 seien »für schwedische Gerichte nicht verbindlich. Sie sollen von schwedischen Gerichten nicht angewandt werden. Das ist unsere Einstellung zu allen internationalen Abkommen.«
Mit Prinzessin Christina von Schweden.Mit sieben ihrer neun Kinder.