KIRCHE UND HEER
Nachdem nun Wehrverfassung und Soldatengesetz vom Bundestag verabschiedet worden sind, ist es wohl an der Zeit, auf die in Ihrer Ausgabe vom 8. Februar 1956 veröffentlichte Zuschrift des Diplom-Landwirts Klaus Immer (Landjugendreferent) zu antworten und darauf hinzuweisen, daß Klaus Immers Auffassung über das Verhältnis Kirche und Wehrmacht völlig irrig ist. Die Evangelische Kirche hat die Militärgesetze nicht beschlossen, sondern der rechtmäßige Bundestag des deutschen Volkes. Wenn die Evangelische Kirche ihre Mitarbeit in Form der Seelsorge zur Verfügung stellt, so ist das nicht nur ihr Recht, sondern ihre Pflicht. Inwiefern sie damit »den Kriegsdienst segnet« und sich zu einem »Werkzeug des Staates« unter Aufgabe ihrer Unabhängigkeit macht, ist völlig unerfindlich. Die Kirche hat in dieser Angelegenheit durchaus ihre unabhängige Stellung gewahrt und sie unter anderem auch in der Frage der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen zum Ausdruck gebracht.
Hamburg
PASTOR ALEXANDER MÜLLER