Abtreibung Klage in Karlsruhe
Im Streit um die Verschärfung des Abtreibungsrechts in Bayern muß das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Vergangene Woche haben die bayerischen Ärzte Friedrich Stapf und Andreas Freudemann Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Sie wehren sich insbesondere gegen eine Einschränkung ihrer Berufs- und Erwerbsfreiheit. Die Mediziner müßten nach den neuen bayerischen Gesetzen am 1. Juli 1997 ihre auf Abtreibungen spezialisierten Praxen in München und Nürnberg schließen. Die bayerische Regelung sieht vor, daß Ärzte nur noch 25 Prozent ihrer Einnahmen aus Abtreibungen erzielen dürfen. »Die Praxis des Beschwerdeführers müßte ersatzlos aufgegeben werden«, schreibt die Kieler Strafrechtsprofessorin Monika Frommel, die Stapf vertritt. Das gelte auch für Freudemann sowie zwei weitere Ärzte, die mehr als die Hälfte ihrer Einkünfte mit Abtreibungen erzielen. Würden diese Praxen geschlossen, schreibt Frommel, könnten in Bayern »mindestens 6200 ambulante Schwangerschaftsabbrüche im Jahr weniger durchgeführt werden, ohne daß erkennbar ist, welche Einrichtungen dafür einspringen könnten«.
Die bayerische SPD hält die Klage der Ärzte für den aussichtsreichsten Weg, gegen das umstrittene bayerische Gesetz vorzugehen. Die Sozialdemokraten hatten ein zunächst geplantes Volksbegehren verworfen, weil es vermutlich die rechtlichen Hürden des bayerischen Verfassungsgerichts nicht passieren würde.