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Klagen gegen Wörner

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aus DER SPIEGEL 47/1985

Die 1200 Bundeswehroffiziere der Jahrgänge 1932 bis 1944, die in den nächsten Jahren mit hohen Pensionen und Abfindungen vorzeitig in Pension geschickt werden, dürfen mit dem Wohlwollen ihres Oberbefehlshabers rechnen. Sie sollen vor ihrem Entlassungstermin großzügig »Sonderurlaub ohne Geld- und Sachbezüge« erhalten, wenn ihre neuen Arbeitgeber in Industrie und Verbänden drängen. Ein Oberstleutnant darf schon jetzt als Geschäftsführer des Ski-Verbandes amtieren, ein anderer Stabsoffizier steht seit dem 1. Oktober der Protokollabteilung der Firma Krupp vor. Die Offiziere dürfen, so das Gesetz, als Ruheständler unbegrenzt hinzuverdienen, obwohl sie vom Staat nicht gerade kleinlich bedient werden. Ein 45jähriger Oberstleutnant, verheiratet, zwei Kinder, kann immerhin 4200 Mark Pension monatlich kassieren. Wörners Angebot ist offenbar so attraktiv, daß bisher 1838 Offiziere einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt haben. Die meisten haben bereits neue Arbeitsverträge abgeschlossen. Einige der mehr als 600 Offiziere, deren Pensionsanträge die Hardthöhe bisher abgelehnt hat, wollen Wörner wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes verklagen.

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