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Kohl: Waren die Fragen zu schwierig?

Der Kanzler gerät gegenüber den Staatsanwälten in Erklärungsnot Stimmungstief in der Union vor der Niedersachsen-Wahl: Die Ermittlungsverfahren gegen Helmut Kohl gehen weiter. Mit nachgereichten Korrekturen in Anwalts-Schutzschriften erschüttert der CDU-Vorsitzende seine Glaubwürdigkeit. Neueste Variante der Verteidigung: Mißverständliche Fragen haben Kohl verwirrt. *
aus DER SPIEGEL 18/1986

Helmut Kohls erster Wahlkampfeinsatz in Niedersachsen war groß angekündigt. Mit Plakaten bereitete die CDU ihr Publikum auf das Ereignis vor: »Kohl kommt«-. Vor dem Kanzler-Auftritt, vorletzten Sonntag in der Eilenriedehalle zu Hannover, ergänzten Unbekannte die Programm-Vorschau mit Aufklebern: »Letzte Vorstellung«.

Der CDU-Vorsitzende will zwar noch siebenmal wiederkommen, aber richtig freuen können sich die niedersächsischen Wahlkampfplaner darüber nicht. Kohls Ankündigung, noch weitere Vorstellungen zu geben, wird von Parteimitgliedern mehr als Drohung empfunden.

Das Ansehen des Kanzlers ist dahin. Kein CDU-Politiker, ermittelte das Umfrageinstitut Emnid, sackte in den letzten Wochen in der Popularitätskurve so ab wie Helmut Kohl (siehe Seite 36). Der Regierungschef, zeigt eine Untersuchung des Heidelberger Sinus-Instituts vom März, wird für den Verfall der politischen Kultur verantwortlich gemacht.

Zwei Drittel der Befragten machen zur politischen Lage »negativ getönte Aussagen«. Bei spontanen Meinungsbekundungen zum Thema »Politik« werden am häufigsten die Stichworte »Parteispendenaffäre«, »Korruption« und »Flick« genannt - erst dann »wirtschaftlicher Aufschwung« und »Arbeitslosigkeit«. »In allen Wählergruppen«, stellt Sinus fest, »werden Gefühle wie Ärger, Verdrossenheit, Verunsicherung deutlich.« Das »Potential an politischer Entfremdung« sei durch den Spendenskandal »beträchtlich angewachsen«.

Opfer dieser Entwicklung könnte Niedersachsens Ministerpräsident Ernst Albrecht werden. Seit Bonner und Koblenzer Staatsanwälte auch gegen den Bundeskanzler ermitteln, fürchtet der Christdemokrat, bei der Landtagswahl am 15. Juni seine Mehrheit an SPD und Grüne zu verlieren.

In der niedersächsischen Landes-CDU zirkulieren politische Hintergrundberichte, _(Vorletztes Wochenende beim Evangelischen ) _(Arbeitskreis der CDU/CSU in der ) _(Eilenriedehalle in Hannover. )

die alle Schuld für das denkbare Desaster auf den Kanzler abladen. Kohl, heißt es da, sei »zum Trauma« für eine Partei geworden, »die nicht gern traumatisch enden möchte«. Und: »Soweit eine Wählerschaft einen Bundeskanzler anklagen kann, ist das längst geschehen. Das ist politisch das Datum, das zum Handeln führen muß.«

Nur sagt es keiner Helmut Kohl. Auch Regierungschef Albrecht nicht, von dem führende Parteifreunde behaupten, er hoffe noch immer, daß der Kanzler vor der Niedersachsen-Wahl zurücktreten wird. Doch in den CDU-Spitzengremien, in denen Kohl mit am Tisch sitzt wird das heikle Thema einer möglichen Kanzler-Anklage tabuisiert.

Die Unsicherheit in der Union über den Ausgang der Ermittlungsverfahren wächst. Da die Staatsanwaltschaften wie in keinem anderen Verfahren nach außen abgeschottet haben, wuchern Spekulationen.

»Daß die Ermittlungsverfahren eingestellt werden, steht nach den mir vorliegenden Informationen fest«, hatte CDU-Generalsekretär Heiner Geißler schon vor vier Wochen orakelt. Doch Geißler, stellte sich schnell heraus, wußte gar nichts. Er versuchte nur die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

Sowohl in Bonn als auch in Koblenz ziehen sich die Ermittlungen der Staatsanwälte länger hin als von der CDU erwartet. Die Schutzschriften, die Kohl-Anwalt Hans Dahs (Bonn) bisher eingereicht hat, zeichnen das Bild eines unbeholfenen Kanzlers, der seiner Rolle als Zeuge nicht gewachsen war - späte Bestätigung für den von Geißler vermuteten »Blackout«.

Der Verteidiger hält den Ausschußmitgliedern vor, nicht so gefragt zu haben, daß es der Kanzler immer richtig verstehen konnte. Die Vorhaltungen der Abgeordneten seien teilweise mißverständlich, die Fragen unklar und irreführend gewesen. Einige Feststellungen, die Kohl bei seinen Zeugenaussagen getroffen hatte, werden nachträglich korrigiert. Außerdem, so Dahs in einer Einlassung an die Bonner Staatsanwälte, habe sein Mandant während der siebenstündigen Vernehmung »ausdrücklich auf sein fehlendes Erinnerungsvermögen Bezug genommen«.

Der Grüne Otto Schily hatte Kohl in Bonn wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage angezeigt, weil der Kanzler am 7. November 1984 vor dem Flick-Ausschuß des Deutschen Bundestages wider besseres Wissen geleugnet habe, zwei Zahlungen des Flick-Konzerns über 30000 Mark und 25000 Mark erhalten zu haben. Vor allem die 30000 Mark vom 6. Dezember 1977 hatte Kohl mit Bestimmtheit ("Sind bei uns nicht eingetroffen") bestritten. Nur drei andere Barzahlungen, insgesamt 155000 Mark, gab er zu. Exakt 79mal berief sich Kohl bei seiner Vernehmung auf Gedächtnislücken. Doch bei den 30000 Mark ließ er keinen Zweifel: Sechsmal versicherte er den Abgeordneten, dieses Geld nicht bekommen zu haben. Die Summe sei auch von der CDU-Schatzmeisterei »nicht vereinnahmt« worden: »Wir wissen nichts davon... Bei uns wäre es mit Sicherheit aufgenommen worden.«

Diese Version des Kanzlers wurde jetzt von Verteidiger Dahs in einem entscheidenden Punkt nachgebessert. Danach kann das Geld zwar geflossen sein, doch Kohl weiß den Staatsanwälten nicht zu sagen, wo es geblieben ist.

Sein Mandant, so der Anwalt, habe lediglich bekundet, von diesem Betrag wisse er nichts, »in der Buchhaltung der Schatzmeisterei der CDU fehle eine entsprechende Verbuchung«. Dabei, so Dahs, sei besonders zu beachten, daß durch die Verwendung der »wir«-Form »deutlich gemacht wurde, daß es sich hier um eine aufgrund von Nachprüfungen gewonnene gemeinsame Überzeugung mehrerer Personen handelte«.

Kohls Bonner Verteidigungslinie wird damit klar: Er selbst hat an einzelne Spenden keine Erinnerung. Er weiß nur von jenen Beträgen, die von der CDU-Schatzmeisterei verbucht worden sind. Und er war laut Dahs davon überzeugt, »daß bei der CDU alle von ihm dorthin geleiteten Spenden ordnungsgemäß verbucht worden seien«.

Auch den Betrag von 25000 Mark glaubte Kohl »verneinen zu können, weil dieser in den ihm vorgelegten Buchungsunterlagen nicht ''unterzubringen'' war«. Der Parteivorsitzende habe nicht »die geringste Veranlassung« gehabt, »vergleichsweise geringe Beträge« von 30000 Mark zu verschweigen.

Kohl habe sich generell über erhaltene Spenden keine Notizen gemacht und vom CDU-Schatzmeister auch keine Quittung geben lassen. Bei seiner Aussage habe er sich auf »eine Auswertung der Eingangsbuchungen der Parteikasse« verlassen.

Auch mit dem von Schily insinuierten Motiv, Kohl habe die Flick-Spenden womöglich deshalb verschwiegen, weil er die Weiterleitung an die Partei nicht belegen könne, setzt sich Dahs auseinander. Vorsorglich weist er Vermutungen zurück, Kohl habe das Geld in die eigene Tasche gesteckt: »Eine derartige Verdächtigung würde nach Lage der Sache auch nur auf ihren Urheber zurückfallen,«

Auf Schilys weitere Vermutung, Kohl habe absichtlich verschwiegen, daß die Kanzler-Vertraute Juliane Weber als Geldbotin fungierte, geht Dahs nur mit wenigen Zeilen ein. Nach der »Person des Boten«, so der Anwalt lapidar, sei während der gesamten Vernehmung vor dem Bonner Ausschuß nicht gefragt worden.

Rätselhaft wie der Verbleib des Geldes bleibt damit weiterhin die Rolle Juliane Webers, die seit 21 Jahren mit Kohl eng zusammenarbeitet. Sie erklärte dem Bonner Staatsanwalt Martin Dettmann, sie habe zwar für ihren Chef vielfältige Aufgaben wahrgenommen und auch schon mal den früheren Flick-Manager

Eberhardt von Brauchitsch mit und ohne Kohl getroffen.

Aber an die entscheidenden Geldübergabe-Termine in den Jahren 1977 und 1978, die Schily in seiner Anzeige nannte, könne sie sich nicht erinnern. Sie konnte nicht einmal mehr sagen, ob sie damals von dem Flick-Manager ein Kuvert bekommen hat.

Durchleuchtet wird deshalb von den Bonner Strafverfolgern auch, wie eng die Zusammenarbeit Kohls mit seiner Intima war. Wie nervös der sonst dickfellige Kohl an diesem brisanten Punkt reagiert, zeigt sein Verhalten kurz nach der Bonner Wende im Januar 1983, als die Zeitschrift »Konkret« über die »doppelte Moral des Helmut Kohl« berichtet und dabei auch die vielseitige Rolle der Juliane Weber beschrieben hatte.

Nach Lektüre des Artikels, so erzählen Bonner Christdemokraten noch heute verwundert, sei der Kanzler »wie alarmiert« gewesen. Kohl rief, für ihn völlig ungewöhnlich, sofort auf einer Sonderleitung den damaligen Verfassungsschutz-Chef Richard Meier an und wollte von ihm wissen, was er von der Geschichte halte und auf welche Informationen sich der Autor stütze. Meier mußte passen. über die Quellen der Links-Postille wußte der Staatsschützer auch nichts.

Weniger delikat, aber von der Beweislage wesentlich schwieriger erscheint Kohls Situation im Koblenzer Verfahren. Schon jetzt, nach Auswertung von Akten und Zeugenaussagen, zeichnet sich ab, daß Kohl nicht mehr mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen kann, die ihn voll rehabilitiert.

Vor dem Mainzer Untersuchungsausschuß hatte Kohl am 18. Juli 1985 ausgesagt, in seiner Zeit als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz habe er zwar von der Existenz der »Staatsbürgerlichen Vereinigung e.V. 1954 Köln/Koblenz« (SV) gewußt, aber ihm sei unbekannt gewesen, daß die SV »der Spendenbeschaffung diente«.

Auf entsprechende Fragen hatte Kohl zweimal klar und knapp mit »Nein« geantwortet und dargelegt, er könne keinerlei Angaben über die Spendenpraxis machen und »inwieweit das steuerlich relevant war oder nicht«. Zwar kamen ihm nach Durchsicht des Wortprotokolls offenbar selber Zweifel, ob seine Aussage zu »Mißdeutungen Anlaß geben könnte«. Aber der Brief, den er zwei Monate später als Aussage-Korrektur nach Mainz schickte, enthielt nur belanglose Floskeln, stellte nichts richtig und nichts klar. Kohl vernebelte - wie im Ausschuß.

Erst jetzt, neun Monate später, ließ er über seinen Anwalt Dahs klarstellen, was er bei seiner Aussage angeblich gemeint hatte. Danach will Kohl die »Staatsbürgerliche Vereinigung« als Geldsammelstelle der Union doch gekannt und auch gewußt haben, daß die SV der CDU zugedachte Spenden an die Union weiterleitete - eine neue Version die sich im Vergleich zum Protokoll wie das Eingeständnis einer Falschaussage liest.

Aber eine bedeutsame Einschränkung macht Kohl noch immer. Obwohl er als rheinland-pfälzischer CDU-Landesvorsitzender (1966 bis 1973) und als CDU-Bundesvorsitzender (seit 1973) über viele Jahre Spenden selber beschafft hat, will Kohl nicht gewußt haben, daß die Umweltfinanzierung über die SV illegal war. Die neue Strategie, Kohls striktes »Nein« wegzudrücken, um so einer Anklage wegen uneidlicher Falschaussage doch noch zu entgehen, wurde im Kanzleramt ausgetüftelt. Die von Kanzleramtsminister Wolfgang Schäuble entworfene Verteidigungslinie war zwar schon frühzeitig festgelegt worden, aber erst nach Einsichtnahme in die Akten der Staatsanwaltschaft wurde eine Stellungnahme formuliert und per Kurier nach Koblenz gebracht.

Den Kanzler-Beratern wurde klar, daß Kohls Leugnen der Spendenpraxis vor dem Ausschuß nicht aufrechtzuerhalten war. In Bettelbriefen und Dankschreiben an Industriefirmen taucht zu häufig der Name Kohl im Zusammenhang mit der SV auf. In beschlagnahmten Unterlagen finden sich eindeutige Hinweise auf die Mitwisserschaft des CDU-Vorsitzenden, der Spender ausdrücklich zum Geldtransfer über die SV ermuntert hat. Auch deshalb war Kohl was bisher verborgen blieb, Anfang Februar von der Bonner Staatsanwaltschaft noch einmal vernommen worden.

Die ungeschickte Einlassung Kohls in Mainz hat dazu geführt, daß das Kanzleramt zur Advokatenstube geworden ist. In kleiner Runde sitzen die Rechtsexperten beieinander, um den Regierungschef aus der verfahrenen Situation herauszupauken.

Als Denkmodell wurde von Bonner Christdemokraten schon erwogen, eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit anzustreben. Der Kanzler müßte dann zwar den Vorwurf ertragen, vor dem Mainzer Ausschuß eine Falschaussage gemacht zu haben, aber er wäre nicht vorbestraft. Die Einstellung des Verfahrens könnte allerdings propagandistisch als Sieg über Schily dargeboten werden.

Nur müßte Helmut Kohl dann mit dem politischen Makel leben, die Unwahrheit gesagt zu haben - unangenehm im Wahlkampf.

Die Lage im Bonner Falschaussage-Verfahren schätzt Kanzler-Anwalt Dahs offenbar weniger kritisch ein. Noch bevor überhaupt feststand, ob die Staatsanwaltschaft Bonn ein Verfahren einleiten würde, hatte Rechtsanwalt Dahs vorsorglich eine Schutzschrift eingereicht.

Für den Mainzer Fall brauchten die Kohl-Berater wesentlich länger. Sie ließen so viel Zeit verstreichen, daß sich Wahlkampfplaner in der CDU-Parteizentrale über die Schlamperei im Kanzleramt entrüsteten. Während Generalsekretär Geißler öffentlich Druck machte und die Staatsanwälte zur Eile antrieb, benötigte das Trio Kohl/Schäuble/Dahs sieben Wochen, um passende Antworten auf gezielte Fragen der ermittelnden Koblenzer Staatsanwälte auszuarbeiten.

Die Hoffnung der CDU-Spitze, die nachgereichten Erläuterungen würden zur baldigen Einstellung des Verfahrens führen, erwies sich als trügerisch. Erforderlich sind jetzt weitere Ermittlungen, intensive Akteneinsicht und Zeugenvernehmungen. Vorgeladen werden sollen FDP-Spendensammler Graf Lambsdorff der bayrische CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß und Ex-Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch, aber auch alle Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Mainz.

Die Befragung der rheinland-pfälzischen Abgeordneten soll klären, ob Kohls Verteidigungsversion, er sei bei seinen Antworten einer »mißverständlichen Fragestellung« aufgesessen, glaubwürdig ist. Dazu müßte Kohls Parteifreund, der Ausschußvorsitzende Georg Adolf Schnarr, seine eigene Bewertung

der Kanzler-Vernehmung korrigieren. Schnarr hatte die Äußerung Geißlers, Kohl sei im Mainzer Ausschuß einem geistigen »Blackout« und verwirrenden Fragen zum Opfer gefallen, nicht nachvollziehen können. Seine Fragestellung sei durchaus nicht verwirrend gewesen.

Bleibt Schnarr bei seiner Darstellung, wenn er als Zeuge gehört wird, könnte Kanzler-Verteidiger Dahs nur noch, wie in ersten Stellungnahmen angedeutet, auf die unzureichende geistige Disposition seines Mandanten verweisen.

Von den Zeugen, die jahrelang mit Kohl das Spendengeschäft der CDU organisiert haben, kann die Staatsanwaltschaft nichts Erhellendes erwarten. Schatzmeister Walther Leisler Kiep, der zuvor in kleiner Bonner Runde angekündigt hatte, er werde vor den Staatsanwälten offen reden, hat gemauert. CDU-Politiker berichteten letzte Woche mit Genugtuung, Kiep habe sich gegenüber dem Kanzler loyal verhalten.

Der Kassierer will, kaum zu glauben, mit Kohl zu keiner Zeit die illegale Spendenpraxis erörtert haben. Bei kniffligen Fragen verweigerte er die Aussage mit dem Hinweis, er wolle sich nicht selbst belasten. Kiep erwartet eine Anklage der Bonner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Führende Freidemokraten waren über Kieps Kneifen verärgert, auch deshalb, weil er damit die in Bonn angeklagten liberalen Ex-Wirtschaftsminister Hans Friderichs und Otto Graf Lambsdorff im Stich ließ.

Auf dem Landesparteitag der nordrhein-westfälischen FDP machte Altbundespräsident Walter Scheel, einst auch NRW-Schatzmeister, vorletzten Sonntag seinem Ärger Luft. »Natürlich«, so Scheel mit Seitenhieb auf Kiep und Kohl, »macht sich ein führender Politiker, der behauptet, er habe von der in den fünfziger und sechziger Jahren üblichen, heute erst sogenannten Umwegfinanzierung nichts gewußt, unglaubwürdig.«

Unter dem Beifall der Delegierten bestätigte Scheel, was Kohl vor den Ausschüssen und in seinen Verteidiger-Schriftsätzen gegenüber der Staatsanwaltschaft bestritten hat: »Wir haben ja alle diese Instrumente eingeführt und sie rechtlich bona fide, wenn nicht lupenrein gesichert, so doch guten Gewissens für vertretbar gehalten.

Kohls Glaubwürdigkeit ist auch durch seine erkennbare Hinhaltetaktik erschüttert. Erst unter dem Druck der Staatsanwälte korrigierte er früher gemachte Aussagen. Er kann keine Entlastungszeugen benennen und auch keine Beweismittel vorlegen, um den Vorwurf der Falschaussage zu entkräften.

Statt dessen gerät er in neue Erklärungsnot: Kohl, so stellt sich jetzt heraus, war schon im Frühjahr 1978 der Antreiber bei einem Amnestie-Versuch der alle Parteispenden-Sünder vor Strafe schützen sollte. Damals liefen Ermittlungsverfahren gegen 140 Firmen, und der CDU-Vorsitzende wußte genau, was auf seine Partei zukommen sollte.

Helmut Kohl lud die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion damals zu einer Sitzung, die ganz geheimnisvoll und ungewöhnlich ablief. Assistenten und Fraktionsmitarbeiter waren zu den Beratungen nicht zugelassen, als der Parteivorsitzende das Wort ergriff.

Ein Gesetzentwurf, verkündete Kohl, sei gemeinsam mit SPD und FDP ausgearbeitet worden. Die Sache müsse schnellstens durchgezogen werden, sonst seien die Folgen für alle verheerend. Eine Lawine komme auf die Partei zu.

Der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Herbert Gruhl begründete am 11. Juli 1978 in einem Schreiben an Kohl seinen Austritt aus der CDU auch mit dem »z. Zt. laufenden Versuch, strafbare Spendenpraktiken vieler Jahre nachträglich mit einer Änderung des Parteiengesetzes für rechtmäßig zu erklären«.

Gruhl heute: »Es ist völlig klar, daß Kohl in alles eingeweiht war. Da er die Amnestie schon damals auf Biegen und Brechen durchsetzen wollte, muß ihm die Illegalität der Spendenpraxis auch bekannt gewesen sein.«

Vorletztes Wochenende beim Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU inder Eilenriedehalle in Hannover.

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