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Artikel 24 / 73

NIEDERSACHSEN Konkordat an der Leine

aus DER SPIEGEL 8/1965

Der früher konfessionslose Kultusminister Richard Voigt trat in seinem Amtssitz zu Hannover vor die Abgesandten des Heiligen Stuhls und seine weltlichen Landsleute. Voigts Anrede »Meine Damen und Herren« wurde von der Männerrunde mit gedämpfter Heiterkeit quittiert.

Die Eintracht währte nur ein Lächeln lang. Dann stritten sich die zugereisten geistlichen und die heimischen weltlichen Herren, die ein Konkordat zwischen dem Vatikan und dem Lande Niedersachsen aushandeln sollten. Und sie stritten sich vier Jahre lang mit einer fast in die Bereiche der Tabus reichenden Diskretion«, wie sogar der SPD »Vorwärts« schrieb.

Die zweite Eintracht ist erst wenige Tage alt, und sie soll ewiglich währen: Die beiden Delegationen haben sich nunmehr auf einen noch immer geheimgehaltenen Text mit 20 Artikeln und einem Anhang von 15 Paragraphen geeinigt, der unkündbarer Vertrag werden soll und feierlich anhebt: »Seine Heiligkeit Papst Paul VI. und der Niedersächsische Ministerpräsident ... haben beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.«

Der Heilige Vater am Tiber gab am 25. Januar sein Plazet. Der Landesvater Georg Diederichs (SPD) an der Leine braucht für den Text noch die Zustimmung seines Kabinetts (je vier Minister der SPD und der FDP), die er sich für Dienstag dieser Woche erhofft, und die des Landtags.

Das Plenum des Landtags soll den Vertrag billigen, obwohl eine zusätzliche Vereinbarung bis heute das Geheimnis der Regierung und der SPD / FDP-Koalition geblieben ist: Es ist ein Schlußprotokoll, das Einzelheiten einer Übereinkunft regelt, nach der Schulen, an denen mehr als 80 Prozent der Schüler katholisch sind, fortan nur noch de jure christliche Gemeinschaftsschulen, de facto aber katholische Konfessionsschulen sein sollen.

Eine der Folgen: Auch die evangelische Kinder-Minderheit an diesen Schulen wird in der Praxis künftig gezwungen sein, nur noch Schulbücher zu benutzen, die von katholischen Bischöfen gebilligt wurden.

Die Leine-Sozialisten halten es für einen Erfolg, daß der Vatikan das erste deutsche Nachkriegs-Konkordat mit dem von ihrer Partei beherrschten Niedersachsen schließen will. »Süddeutsche Zeitung": »Ausgerechnet im Jahr der Bundestagswahl ein handfester Beweis für den politischen New Look der SPD.«

Die hannoversche Regierungspartei mußte für das neue Make-up, das sie für evangelische Wähler kaum attraktiver macht, einen hohen Preis zahlen: Unterschriftenreif wurde der Vertragstext erst, nachdem die Niedersachsen im Lauf der vierjährigen Verhandlungen die wichtigsten Forderungen der von dem Bonner Päpstlichen Nuntius Corrado Bafile angeführten geistlichen Kontrahenten akzeptiert hatten.

Die Konkordatsmacher im niedersächsischen Kultusministerium beteuern zwar, daß der Nuntius das Schulrecht des Landes als Grundlage der Abmachungen akzeptiert und der Staat mithin einen Erfolg gegen die Kirche errungen habe, zumal man die Katholiken von ihrer traditionellen Forderung abzubringen wußte, der nur einklassigen Bekenntnisschule besonderen staatlichen Schutz zu gewähren.

Tatsache aber ist: Im strittigsten Punkt - katholische Konfessionsschulen - revidierte die niedersächsische Regierung ihre Haltung gänzlich. Sie ging nicht nur weiter als 1929 die preußische und 1932 die badische Regierung, die sich geweigert hatten, überhaupt einen Passus über katholische Konfessionsschulen in ihre Konkordate aufzunehmen. Sie fand sich schließlich sogar bereit, das 1954 im Landtag mit großer Mehrheit beschlossene Schulgesetz zu korrigieren.

Nach zwölfjährigem Kampf hat die katholische Kirche gesiegt. Schon 1953 hatte Eugen Pacelli - als Pius XII. - interveniert, da Niedersachsens Parlament das Schulgesetz konzipierte und die christliche Gemeinschaftsschule verankern wollte. Der damalige Bonner Nuntius Alois Muench wurde angewiesen, bei Bundeskanzler Konrad Adenauer die »Besorgnis des Hl. Stuhles wegen der Gefährdung der Konfessionsschulen in Niedersachsen« vorzutragen.

Kanzler Adenauer machte sich die kirchliche Sorge zu eigen, doch seine Mahnbriefe an den niedersächsischen Ministerpräsidenten Hinrich Wilhelm Kopf blieben vergebens. Der harte Kopf verwahrte sich dagegen, »daß die Bundesregierung vermeintliche Rechte des Hl. Stuhles« verfechte. Das Schulgesetz wurde verabschiedet.

Sein Paragraph 2 bestimmt, daß öffentliche Schulen »grundsätzlich christliche Schulen« sind. In ihnen werden die Schüler ohne Unterschied des Bekenntnisses und der Weltanschauung gemeinsam erzogen.« Insgesamt sieben Paragraphen legen einen Katalog von Bedingungen fest, unter denen - als Ausnahme - Konfessionsschulen zugelassen werden können. Oberster Grundsatz: »Wo nur eine öffentliche Volksschule im Bereich eines Schulträgers (Gemeinde, Kreis, Zweckverband) besteht, wird sie mit dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Schule für Schüler aller Bekenntnisse.«

Gegen dieses Gesetz machte damals ein katholisches Kuratorium 50 000 Gläubige mobil, die in 14 Sonderzügen und 500 Omnibussen in der Landeshauptstadt Hannover anreisten.

Die außerparlamentarische katholische Aktion endete mit einem Schweigemarsch zum Kultusministerium, bei dem ein Transparent mit den Köpfen Hitlers und Kopfs und Texte wie »Hitlers Verderben - seid ihr die Erben?« gezeigt wurden.

Wenig später machte die Bundesregierung dem Lande Niedersachsen den Prozeß und versuchte, das Kopf-Kabinett auf eine Hinterlassenschaft Hitlers zu verpflichten: Das Bundesverfassungsgericht sollte feststellen, das niedersächsische Schulgesetz von 1954 widerspreche dem Reichskonkordat von 1933 (Artikel 23: »Die Beibehaltung und Neueinrichtung katholischer Bekenntnisschulen bleibt gewährleistet") und müsse deshalb umgehend aufgehoben werden.

Die Karlsruher Richter entschieden, das Reichskonkordat sei zwar weiterhin geltendes Recht, da der Bund Rechtsnachfolger des Reichs sei; die Bundesländer seien aber verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, das Reichskonkordat bei ihrer Schulgesetzgebung zu beachten.

Doch die katholische Kirche gab sich mit der Schulsituation in Niedersachsen nicht zufrieden. Von 4418 Volksschulen sind nur 351 katholische Konfessionsschulen, die zudem noch größtenteils im überwiegend von Katholiken bewohnten Teil Oldenburgs liegen. Aber nach Paragraph 7 des Schulgesetzes müssen an den christlichen Gemeinschaftsschulen die Lehrerstellen »nach der bekenntnismäßigen Zusammensetzung der Schülerschaft« besetzt werden, so daß gegenwärtig 75 Prozent der katholischen Schulkinder Niedersachsens von katholischen Lehrern unterrichtet werden - wenn auch überwiegend an christlichen Gemeinschaftsschulen und, abgesehen natürlich vom Religionsunterricht, nach denselben Lehrplänen wie die evangelischen Kinder.

Jahrelang verteidigten die SPD-Führer zunächst noch allenthalben die Gemeinschaftsschule gegen katholische Attacken. So Bayerns Waldemar von Knoeringen 1958: »Wir glauben, daß vom Staat unterhaltene konfessionelle Schulen dem Wesen der demokratischen Gesellschaft nicht gerecht werden.« Dazu der Münchner Monsignore Karl Forster: »Hier ist ein Umdenken ... erforderlich.«

Die niedersächsischen SPD-Funktionäre, die an den Verhandlungen mit dem Heiligen Stuhl teilnahmen, lernten das Umdenken unter tätiger Beihilfe des Bonner Nuntius Bafile. Gemeinsam wurde an den Texten des Konkordats so lange gewerkelt, bis der Papst sein Plazet gab.

In einigen Punkten wird die katholische Kirche lediglich den evangelischen Kirchen gleichgestellt, mit denen das Land Niedersachsen schon 1955 in Loccum einen Vertrag schloß - so hinsichtlich der Staatszuschüsse, die nach dem bislang nur für die evangelischen Kirchen gültigen Schlüssel auf 3,25 Millionen Mark jährlich erhöht und damit etwa verdoppelt werden.

Mit niedersächsischer und sozialdemokratischer Tradition aber bricht der Artikel 6, in dem das Land »die Beibehaltung und Neuerrichtung von katholischen Bekenntnisschulen« gewährleistet. Das Konkordat sichert der katholischen Kirche nunmehr zu, daß bei der Vereinigung von Dorfschulen zu einer Mittelpunktschule die katholischen Konfessionsschulen »grundsätzlich nur mit gleichen Schulen zusammengefaßt werden« können.

Auch darf das Land Niedersachsen künftig nur noch in Ausnahmefällen Gemeinschaftsschulen mit einem »weit überwiegenden Anteil katholischer Schüler« mit anderen Gemeinschaftsschulen vereinen, in denen die katholischen Prozente geringer sind.

Der Erfolg der Kurie ist auch an der eher römisch denn niedersächsisch anmutenden Novelle abzulesen, mit der in nächster Zeit das hannoversche Schulgesetz revidiert wird:

- Gestrichen wird aus dem Schulgesetz der Passus, dem zufolge eine neue Konfessionsschule »in ihrem Ausbau nicht wesentlich hinter einem der Größe des Schulträgers angemessenen Schulsystem zurücktreten« darf.

- Mußten bislang in Gemeinden mit über 5000 Einwohnern die Erziehungsberechtigten von mindestens 240 katholischen Kindern einen Antrag auf eine Bekenntnisschule unterschreiben, so brauchen es künftig bei Gemeinden zwischen 5000 und 7000 Einwohnern nur 180 Petenten zu sein.

- Bislang mußten die katholischen Antragsteller allesamt in der Gemeinde oder im Gebiet des Zweckverbandes wohnen; künftig genügen »mindestens 75 Prozent«, das restliche Viertel darf aus dem »Bereich angrenzender Schulträger« stammen.

Dazu der Staatssekretär im niedersächsischen Kultusministerium, Dr. Konrad Müller: »Ohne oder gegen die Kirche kann man heutzutage keine Schulpolitik mehr betreiben.«

Nur zwei namhafte Niedersachsen haben bislang vor so gearteter Konfessionalisierung gewarnt: ein Liberaler und ein Lutheraner.

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im niedersächsischen Landtag, Winfrid Hedergott, prophezeite eine »Tendenz zur Schaffung von Konfessionsschulen zu Lasten der Gemeinschaftsschulen«. Und Hannovers Landesbischof Hanns Lilje, der sich weiterhin zur christlichen Gemeinschaftsschule bekennt, legte die Ursache dieser Entwicklung frei.

In einem SPIEGEL-Gespräch (SPIEGEL (39/1964) warnte Lilje frühzeitig, doch vergebens: »Es gibt ... bei Politikern der SPD Neigungen, bei der katholischen Kirche mit Preisermäßigungen zu arbeiten.«

Ministerpräsident Diederichs

Gibt es bei der SPD ...

Nuntius Bafile

... Preisermäßigung für Katholiken?

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