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DDR-KRIMINALITAT Korruption in jeder Farm

Aus Sorge um ihre Reputation hält die DDR-Führung seit fünf Jahren die Kriminalstatistik der Republik geheim. Staatliche Zwangserziehung soll helfen, die wachsende Kriminalität einzudämmen.
aus DER SPIEGEL 19/1975

Hans-Dieter Gutsche*, 39, geschieden, Vater von vier Kindern, stand wegen »asozialen Verhaltens« vor einem Ost-Berliner Gericht: Den Dienst hatte er nicht immer streng vom Schnaps getrennt, manchmal war er spät oder gar nicht in den Betrieb gekommen, zwei staatliche Arbeitgeber feuerten ihn innerhalb eines Jahres fristlos. Für den Unterhalt seiner Kinder war Gutsche 1360 Mark, für Miete und Elektrizität 962 Mark schuldig geblieben.

Deshalb, so erkannten die Richter im Namen des DDR-Volkes, sei »erforderlich, den Angeklagten mit Hilfe staatlichen Zwanges zu erziehen«. In einem Arbeitskommando solle er lernen, wie er »in Zukunft seinen Pflichten gegenüber der Gesellschaft« nachzukommen habe.

So wie Gammler Gutsche erging es bisher allen Bürgern, die sich im dritten sozialistischen DDR-Jahrzehnt noch immer nicht zum »neuen Menschen« nach SED-Design gemausert haben. Doch seit neuestem kann von Amts wegen auch schon allen denen auf den rechten Weg geholfen werden, die ihn noch gar nicht richtig verlassen haben. Denn laut Verordnung des DDR-Ministerrats gilt seit dem 1. April als erzie-

* Der Name wurde von der Redaktion geändert.

hungsbedürftig bereits jeder, der den Sittenwächtern der Republik als »kriminell gefährdet« erscheint. Erziehungsberechtigt sind die Betriebs- und die Kommunalbürokratie, die »örtlichen Räte«.

In den Genuß dieser »vorbeugenden Tätigkeit« kommen alle Bürger, die

* »ernsthafte Anzeichen der Entwicklung eines arbeitsscheuen Verhaltens erkennen lassen«,

* »darauf ausgehen, sich auf unlautere Art und Weise Mittel zum Lebensunterhalt zu verschaffen«,

* »infolge ständigen Alkoholmißbrauchs fortgesetzt die Arbeitsdisziplin verletzen« oder

* »wegen ihres sozialen Fehlverhaltens die Weiterführung der (Jugend)-Erziehung« notwendig erscheinen lassen.

Mit dieser Verordnung hat der DDR-Staatsapparat über seine besserungsbedürftigen Untertanen ein engmaschiges Kontroll-Netz geworfen. Alle Betriebsleiter sind ab sofort verpflichtet, jede Verfehlung ihrer Werktätigen, jeden Hauch von Vor-Kriminalität »unverzüglich« auf dem nächsten Rathaus anzuzeigen. Die Ortsbehörden wiederum dürfen, ohne ein Gericht zu bemühen, Auskünfte von der Polizei, von der Staatsanwaltschaft und vom Staatssicherheitsdienst einholen. Sie sind befugt, ärztliche Untersuchungen und psychologische Tests anzuordnen, und sie dürfen den Objekten ihrer Fürsorge »Auflagen« erteilen.

Wer ins Visier solcher auch im DDR-Strafgesetzbuch vorgesehenen »staatlichen Kontroll- und Erziehungsaufsicht« gerät, unterliegt in der Regel erheblichen persönlichen Beschränkungen. Ihm kann zum Beispiel eine Arbeit oder eine Wohnung zugewiesen werden, die er ohne Erlaubnis weder aufgeben noch wechseln darf. Der Umgang mit seinen bisherigen Bekannten kann ihm ebenso verboten werden wie der Aufenthalt »in bestimmten Gebäuden, Gaststätten oder Örtlichkeiten.

Diese Vorbeuge-Praxis bedeutet auch für den sich bewußt als Erziehungsdiktatur verstehenden SED-Staat eine erhebliche Verschärfung. Zwar existierte -- mit einem ähnlichen Sanktionen-Katalog -- schon seit Mitte 1968 eine Verordnung »über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger«. Doch bislang konnten die Laien-Erzieher nur »Vereinbarungen« mit dem Besserungsbedürftigen »anstreben«. Zeigte sich der Proband unwillig, blieb nur der Weg vors ordentliche Gericht -- über eine Anzeige wegen »des Verdachts der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten«.

Nach der neuen Regelung aber bleibt dem Betroffenen kaum eine Möglichkeit der Gegenwehr. Er darf sich zwar beschweren, aber eben nur bei jenen Verwaltungsinstanzen, die ihm zuvor die kriminelle Gefährdung bescheinigt hatten und die ihn, hält er sich nicht an die Auflagen, wahlweise in Ordnungsstrafe (bis 300 Mark) nehmen oder »zur gemeinnützigen Arbeit« heranziehen können.

Was die DDR-Führung zu so drastischer Erweiterung der Staatsaufsicht bewogen hat -- die wachsende Kriminalität -, läßt sich mit exakten Zahlen nicht belegen. Denn seit fünf Jahren darf die Zentralverwaltung für Statistik Daten über die Kriminalitats-Entwicklung nicht mehr veröffentlichen. DDR-Generalstaatsanwalt Josef Streit gab dieser Tage lediglich bekannt, daß zwischen 1969 und 1973 jährlich im Durchschnitt 128 000 Straftaten registriert worden sind (1968: 1O0 000 Straftaten). Außerdem gestand Streit ein, daß es in der Arbeiter-und-Bauern-Republik eine »ernst zu nehmende Eigentums- und Wirtschaftskriminalität« gibt -- mit einem Jahresschaden von 500 Millionen Mark.

Auch nach Angaben des DDR-Justizministers Hans-Joachim Heusinger -- Mitglied der SED-frommen Liberal-Demokratischen Partei und Autor der Erkenntnis, daß die »schönsten Aufgaben« diejenigen seien, »die der Erziehung unserer Menschen dienen« -- hält der Griff nach fremdem oder volkseigenem Gut nach wie vor die Spitzenstellung in der Strafstatistik. Zudem spricht einiges dafür, daß auch in der DDR mit wachsendem Wohlstand die Kriminalität wächst und daß sich die ostdeutsche Gesellschaft gegenwärtig mitten in einer kräftigen Diebs- und Korruptions-Konjunktur befindet.

Allein die Zahl jugendlicher Straftäter hat sich nach Schätzungen Ost-Berliner Experten in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt. »Die Knaste sind alle übervoll«, verrät ein SED-Journalist.

Voll von Kriminellem sind auch die Zeitungen. In den letzten Monaten häufen sich Gerichtsberichte mit Überschriften wie »Umfangreicher Handel mit Schmuck ohne Gewerbeerlaubnis« oder »Durch Raffgier und asoziales Verhalten hohen Lebensstandard ergaunert«.

Ob mit höheren Strafen und längeren Straftilgungsfristen, wie sie das ebenfalls seit Anfang April verschärfte DDR-Strafrecht für derartige Beschaffungsdelikte vorsieht, etwas zu bessern ist, scheint vorerst fraglich. Denn der sozialistische Schwund hat längst einen grauen Markt begründet, auf dem sich Versorgungsengpässe ausgleichen oder eingefrorene Gehälter aufbessern lassen. Der Berufskraftfahrer, dem der »Minol«-Tankwart schon mal den Privatwagen auf Betriebskosten volltankt, der Bauarbeiter, der schon mal hundert Kacheln fürs eigene Badezimmer abzweigt, der Lagerverwalter, der bei der Inventur immer genug für die Verwandtschaft übrigbehält -- sie alle gehören in der DDR seit Jahr und Tag zum halb-öffentlichen Leben.

»Jeder kennt jemanden, der ihm was besorgt«, klagt ein Justiz-Sachbearbeiter, »der volkswirtschaftliche Schaden geht in die Millionen.«

Insbesondere in den gehobenen Schichten der sozialistischen Gesellschaft weiß man, wie man zu was kommt. Erst neulich erregte sich die Illustrierte »Für Dich« über die Landhaus-Epidemie an den märkischen Seen um Ost-Berlin und über die Beschaffenheit dieser mitunter recht soliden Privatbauten: Bei »so mancher Datsche«, so »Für Dich«, seien »Zäune und Tore ... für jedermann sichtbare Beispiele unrechtmäßiger Verwendung von Material. Viele sehen das, aber keiner sagt ein Wort, wahrscheinlich, weil so mancher sich auch schon einmal umsonst aus dem großen Topf der Gesellschaft bedient hat«.

An Beispielen fehlt es nicht. Ein Volksarmee-General etwa ließ sich unlängst ein altes Bauernhaus mit illegal beschafftem Westmaterial zu einem luxuriösen Landsitz ausbauen, und etliche seiner Untergebenen, so will ein Ost-Berliner Gerücht wissen, sind eifrig dabei, auf gleiche Weise Beute zu machen.

Und was Generalen recht ist, muß Direktoren billig sein: Im Leipziger Maschinenbau-VEB Mikrosa leitete der Chef eines Produktionsbereichs insgesamt 135 000 Mark auf sein Privatkonto -- bezahlt für Elektro-Material, das der Betrieb nie erhielt. Beim VEB Blüthner-Piano führte die Chefbuchhalterin über Jahre Phantom-Werktätige in den Lohnlisten und leitete dank diesem Verfahren 140 000 Mark in die eigene Tasche. Im volkseigenen Ifa-Karosseriewerk schließlich ließen sich zwölf leitende Mitarbeiter insgesamt eine halbe Million Mark zukommen -- durch einen neun Jahre lang betriebenen illegalen Handel mit zuvor aus dem Werk gestohlenem Auto-Zubehör.

Dem DDR-Generalstaatsanwalt Josef Streit kam angesichts so beklagenswerter Zustände schon vor einiger Zeit die Vermutung, daß sich Kriminalität im Sozialismus keineswegs so »gesetzmäßig« vermindere, wie es die Ideologen jahrelang behauptet hatten. Ein informierter SED-Funktionär und resignierter Altsozialist sagt es deutlicher: »Korruption in jeder Form ist heute ein fester Bestandteil des DDR-Unterbewußtseins.«

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