Zur Ausgabe
Artikel 4 / 61

Kreis-Wahl

aus DER SPIEGEL 53/1970

Hessens bisheriger Wirtschafts- und Verkehrsminister Rudi Arndt (SPD) ließ kurz vor seinem Wechsel in das Amt des Finanzministers alle Städte und Gemeinden seines Landes per Runderlaß auffordern, die neue (am 1. März in Kraft tretende) Straßenverkehrsordnung in einem wichtigen Punkt zu ignorieren: Die internationale Regelung für den Kreisverkehr -- Vorfahrt rechts vor links -- soll nicht übernommen werden. Die Gemeinden wurden aufgefordert, die jetzige Beschilderung beizubehalten, wonach Vorfahrtsrecht hat, wer bereits im Kreise fährt. Begründung des Hessen-Ministeriums: Die neue, internationale Regelung sei »nicht praktikabel« (Regierungsdirektor Felke), denn der Kreisverkehr werde vor allem während der täglichen Stoßzeiten, wenn der anrollende Zufahrtsverkehr im Kreis zum Stillstand komme, einen »Kreislaufkollaps« erleiden. Das Beharren der Wiesbadener Landesregierung auf der bisherigen Regelung kann auswärtigen Kraftfahrern eine von Ort zu Ort unterschiedliche Kreis-Beschilderung bescheren: Die Städte und Gemeinden Hessens sind nicht verpflichtet, dem Arndt-Wunsch nachzukommen -- sie sollen lediglich die Regierungspräsidien in Darmstadt oder Kassel darüber informieren, ob sie bei der Landes-Vorfahrt bleiben oder die künftige Bundes-Regelung wählen.

Zur Ausgabe
Artikel 4 / 61
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren