»Kriminalbeamte ließen sich täuschen«
Auf Grund des Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichtes Oberhausen vom 4. 5. 1972 war davon auszugehen, daß der beschuldigte Girod Waffen besaß und Waffengebrauch gegen Polizeibeamte angedroht hatte.
Die abweichend von der Planung durchgeführte Durchsuchung entsprach weder der Gefahrenlage noch wurden taktische und technische Grundregeln der kriminalistischen Durchsuchungspraxis, zu denen vor allem die Vorsicht gehört, hinreichend beachtet. Dies ergibt sich aus folgenden Tatsachen:
Die Grundregeln für die Sicherung der Polizeivollzugsbeamten beim Einschreiten wurden außer acht gelassen.
Vor allem wurde die ursprünglich geplante körperliche Durchsuchung des Beschuldigten nicht vorgenommen. Wäre sie sofort durchgeführt worden, hatte dies zur Entdeckung und Sicherstellung der bei Girod in der rechten Hosentasche befindlichen Pistole geführt. Eine schlagartige Entwaffnung des Beschuldigten hätte die Eskalation von Gewalt seitens der übrigen Familienmitglieder verhindern können ...
Zwischen den eingesetzten Kriminal- und Schutzpolizeibeamten fehlten eindeutige und konkrete Absprachen über den Ablauf des Einsatzes und für den Fall von Widerstandshandlungen. Es bestand auch keine Funkverbindung- Deshalb fuhr der Streifenwagen mit Beamten der Schutzpolizei vor Beginn der Durchsuchung in auffälliger Weise an der Wohnung des Girod vorbei, um sich den Kriminalbeamten bemerkbar zu machen. Es besteht die große Wahrscheinlichkeit, daß Girod und seine Familienangehörigen den vor dem Hause vorbeifahrenden Streifenwagen wahrnehmen und deshalb ihre Waffen schon bereit hielten, als der kriminalpolizeiliche Durchsuchungstrupp die Wohnung betrat.
Aus den vorangegangenen Feststellungen ergibt sich, daß der Leiter des Durchsuchungseinsatzes die tatsächliche Gefahr bei der Durchführung der Einsatzmaßnahme falsch eingeschätzt hat. Er und die übrigen Kriminalbeamten ließen sich nach einer nahezu zehn Minuten dauernden Verhandlung von der angeblichen Bereitwilligkeit und dem Wunsche Girods nach einer Insulininjektion täuschen. Sie waren deshalb nicht mehr ausreichend reaktionsfähig.
Die Verstärkungskräfte hätten über Sprechfunk an den Einsatzort herangeführt werden müssen. Anstatt den Schutzbereichsleiter (SBL) über Sprechfunk einzuweisen, lief Polizeihauptkommissar John zu dem direkt vor dem Täterhaus anhaltenden Funkstreifenwagen des eintreffenden SB-Leiters. Dabei wurde er von Girod angeschossen-Der Funkstreifenkraftwagen des Schutzbereichsleiters blieb mit zur Hausseite offener Tür im Schußbereich des Girod stehen. Das Funkgerät lief mit voller Lautstärke bis etwa 12.15 Uhr (Eintreffzeit: 9.52 Uhr). Girod konnte alle polizeilichen Einsatzbefehle mithören ...
Die Eigensicherungspflicht ist auch im Verlauf der weiteren Maßnahmen in erheblichem Umfange nicht beachtet worden. In der Zeit von etwa 11.40 bis 13.15 Uhr wurde mit dem unberechenbaren und heimtückischen Girod, der samt seiner Frau und seinen älteren Söhnen schußbereite Waffen trug und auch fortgesetzt ihren weiteren Gebrauch androhte, ungedeckt vor der offenen Wohnungstür verhandelt.
Die Gesamtleitung des Einsatzes übernahm ab 10.55 Uhr der Polizeiverwalter selbst ... Der Behördenleiter verständigte sich mit dem SB-Leiter, der sich bei der Befehlsstelle befand, über Melder durch Handzettel. Eine schnelle und der Lage angepaßte Reaktion war hierdurch nicht gewährleistet ...
Im entscheidenden Augenblick trugen die eingesetzten Beamten keine Gasmasken und fielen aus, weil sie sich selbst der Tränengaseinwirkung aussetzten. Die aus der Deckung geworfenen Gaskörper verfehlten überwiegend ihr Ziel.