Kriminelle Raser
Raserei auf den Straßen soll ein eigener Straftatbestand werden. Dies sieht eine Gesetzesinitiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung vor. Nach Meinung einer Arbeitsgruppe aus drei NRW-Ministerien bieten die alten Vorschriften für »eine wirksame Bekämpfung der gefahrträchtigen Geschwindigkeitsüberschreitung schlechthin keine Handhabe«. Der Paragraph 315 c des Strafgesetzbuches, der bislang nur Geschwindigkeitsverstöße an bestimmten Gefahrenpunkten erfaßt, müsse erweitert werden. Geschwindigkeitsüberschreitungen von Personenkraftwagen über 40 Kilometer in geschlossenen und 50 Kilometer außerhalb geschlossener Ortschaften würden künftig als Straftat gewertet werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer oder »fremde Sachen von bedeutendem Wert« gefährdet werden. Auch das Straßenverkehrsgesetz soll geändert werden. Danach könnte Rasern gleich der Führerschein entzogen werden.