VERFASSUNGSRICHTER Kuriose Besoldung
Das Kabinett hat eine saftige Gehaltserhöhung auf den Gesetzgebungsweg gebracht: 40 100 Mark mehr im Jahr soll von 1998 an der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG) verdienen. Damit beseitigt Bonn ein besoldungsrechtliches Kuriosum, das erst dem Verfassungsrichter Johann Friedrich Henschel aufgefallen war. Als Henschel 1994 vom einfachen Mitglied des höchsten Gerichts zum Karlsruher Vizepräsidenten aufstieg, stellte er fest, daß er monatlich 160 Mark weniger Grundgehalt bezog. Des Rätsels Lösung: Einfache Verfassungsrichter bekommen das Grundgehalt der Präsidenten der obersten Bundesgerichte inklusive der dort gezahlten Stellenzulage; der Vize dagegen wurde bisher wie ein Bonner Staatssekretär bezahlt, freilich ohne dessen Stellenzulage - just das führte bei Henschel ins Minus.
In Zukunft soll der Vize deshalb sieben Sechstel des Gehalts eines Staatssekretärs (derzeit 17 200 Mark Grundgehalt) verdienen und so näher an die Präsidentin heranrücken. Jutta Limbach, neben dem Bundespräsidenten und der Bundestagspräsidentin eine der höchsten Repräsentantinnen des Staates, wird mit einem Grundgehalt von 22 930 Mark wie ein Bundesminister besoldet.
Vom Aufgeld profitiert Otto Seidl, Nachfolger des inzwischen pensionierten Henschel. Aber auch für den Ex-Vize und dessen Vorgänger Ernst Gottfried Mahrenholz hat die Gesetzeskorrektur einen angenehmen Effekt: Ihre Pensionen erhöhen sich entsprechend.