Lärm nach DIN und Dezibel
(Nr. 17/1978, Umwelt: SPIEGEL-Report über Lärm und Lärmschutz)
Es muß deutlich darauf hingewiesen werden, daß eine Zunahme des Lärms um 10 dB (A) einer Verzehnfachung der Geräuschquellen entspricht. Man sollte mit der leichtfertigen Behauptung, daß eine Erhöhung des Lärms um tO dB (A) als doppelt so laut empfunden wird, endlich Schluß machen. Es wäre an der Zeit, das einer wirkungsvollen Lärmbekämpfungspolitik im Wege stehende logarithmische Maß Dezibel abzuschaffen und statt dessen Einheiten zu verwenden, die mit dem Gesetz über Einheiten im Meßwesen im Einklang stehen.
Berlin DR-ING. VOLKER IRMER DR-ING. GERT KEMPER DR-ING. MANFRED KRAUSE DR-ING. ARNO LANGE
DR. RER. NAT. KARL-FRIEDRICH SIEBRASSE
Zu Ihrem Artikel übersende ich Ihnen beiliegenden Kommentar:
Während die DIN 18 005 alle Lärmquellen, also nicht nur den Verkehrslärm, erfaßt und Empfehlungen für die städtebauliche Planung formuliert, wird das künftige Gesetz Lärmgrenzwerte enthalten, die beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen nicht überschritten werden dürfen. Der Hauptunterschied beider Regelungen besteht darin, daß bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte des Gesetzes Rechtsfolgen eintreten, nämlich der Verkehrsweg mit Schallschutzeinrichtungen versehen werden muß beziehungsweise die Hauseigentümer Ersatz für ihre Schallschutzaufwendungen an den Gebäuden erhalten, während bei Überschreitung der Planungsrichtpegel der DIN 18 005 nichts passiert.
Köln DR. THOMAS MUTHESIUS Hauptreferent im Deutschen Städtetag