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Innere Sicherheit Lauschangriff überflüssig

aus DER SPIEGEL 46/1993

Die Polizei ist auf den sogenannten Großen Lauschangriff bei der vorbeugenden Aufklärung von Verbrechen offenbar nicht angewiesen. Das fand der rheinland-pfälzische FDP-Justizminister Peter Caesar bei einer Umfrage im Landeskriminalamt und bei Gerichten heraus. In Rheinland-Pfalz darf die Polizei schon seit Jahren Wanzen benutzen, um Privatwohnungen abzuhören. Das Polizeiverwaltungsgesetz erlaubt den Lauschangriff »durch den Einsatz zur verdeckten Informationserhebung bestimmter besonderer technischer Mittel«. Laut Caesar hat es in Rheinland-Pfalz seit 1986 aber »nicht einen Fall gegeben«, in dem Wanzen benutzt wurden. Die Union und Teile der FDP wollen den Lauschangriff bundesweit ermöglichen. Die SPD will in dieser Woche auf ihrem Parteitag in Wiesbaden einen Beschluß zu dem umstrittenen Thema fassen.

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