Prozesse Leicht verstolpert
Der Münchner Oberstaatsanwalt Erich Sechser, 46, der gerne die Polizei dirigiert, wenn die »Szene abgeräumt und sauber« ist (wie letztes Jahr beim Banküberfall in der Prinzregentenstraße), und der Münchner Rechtsanwalt Rolf Bossi, 48, kennen sich schon 18 Jahre lang. Die beiden sind »kumpelhaft vertraut« (Bossi) und »verkehren auf sehr kollegialem Fuß« (Sechser).
Nun begegneten sich die kollegialen Kumpel in zwiefachem Zwist: Anwalt Bossi zeigte Sechser im August letzten Jahres wegen fahrlässiger Tötung an und bescheinigte dem Vertrauten »hemdsärmelige Kraftmeierei"« weil Sechsers Schießbefehl in der Prinzregentenstraße zum Tod der Geisel Ingrid Reppel -- deren Eltern Bossi vertritt -- und des Bankräubers Georg Rammelmayr führte. Das Ermittlungsverfahren gegen den strengen Strafverfolger (Sechser: »Wir befinden uns in einem kriminell-liberalen Schlaraffenland") wurde eingestellt.
Sechser war erfolgreicher. Einen Tag vor der Bossi-Anzeige akzeptierte das Landgericht München 1 eine sorgfältig präparierte Anklage gegen Bossi wegen des ebenso seltenen wie rechtlich diffizilen Delikts eines »Parteiverrats« (Strafgesetz-Paragraph 356). Und vergangene Woche verhandelte die 3. Strafkammer über den Anwalt.
Angeklagter Bossi, neben seiner Anwaltstätigkeit Gelegenheits-Schauspieler ("Die Liebe von morgen") und zeitweilig Münchner Nachtklub-Manager ("Eve"), zu dessen Klienten der drogensüchtige US-Trompeter Chet Baker und das britische Polit-Playgirl Mandy Rice-Davies, der »Kirmesmörder« Jürgen Bartsch wie die israelischen Nazi-Fahnder Gordon und Shur zählten, hatte sich im Für und Wider um seine prominenten Mandanten offenbar verheddert.
Als sich der Renommier-Anwalt ("Ich bin eitel, aber nicht nur") 1968 des Schweizer Gesangs-Gastronomen Vico Torriani ("Zwei Spuren im Schnee") in einem Vaterschaftsverfahren annahm. handelte er laut Anklage »pflichtwidrig . Denn Bossis Kanzlei, so ermittelte Sechser, war vor Jahren auch für Torrianis Prozeßgegnerin Karola Stork tätig geworden.
Karola Stork, heute 34 und arbeitslos, war 1955 im Münchner Hotel »Sonnenhof« als Autogrammjägerin mit dem Sänger in Berührung gekommen, gebar im nächsten Jahr ein Mädchen namens Eva Ingeborg und klagt seither gegen Torriani auf Anerkennung der Vaterschaft.
1957 trug eine erziehungsberechtigte Tante der seinerzeit noch minderjährigen Karola die Kindsgeschichte dem damaligen Bossi-Sozius Adolf Miehr und dem Miehr-Mitarbeiter Werner Weiland vor. Weiland korrespondierte für die Kanzlei mit den damaligen Torriani-Vertretern, hielt darin vorsorglich fest, »daß mir die Kindsmutter ihre anwaltschaftliche Vertretung übertragen hat«, und kassierte Anwaltsgebühren. Keiner der Kanzlei-Kollegen war jedoch bevollmächtigt, und die Kindsmutter selber sagte telephonisch den Auftrag wieder ab.
Obschon Bossi zehn Jahre später in seiner Kanzlei kein Karteiblatt über die Partei Stork entdecken und nun vor Gericht versichern konnte, er habe »Fräulein Stork nie gesehen und nie gesprochen«, versprach er zunächst schriftlich, sich »jeder weiteren Tätigkeit« für den mutmaßlichen Vater zu enthalten. Denn nach der Rechtsauffassung Sechsers« der gegen Torriani und zwei Münchner Ärzte vorübergehend auch wegen des Verdachts der Anstiftung zur Abtreibung ermittelte, wird bei »Annahme eines Mandats durch einen Sozius ... die gesamte Sozietät gebunden«. Dabei sei die förmliche Mandatserteilung nicht einmal erforderlich: »Das bloße Anhören von Tatsachen genügt.«
Trotz Sechsers Warnung ("Lassen Sie da die Finger weg") wurde Bossi wiederum als Bevollmächtigter Torrianis aktiv, als der Oberstaatsanwalt Mitte 1969 ein erbbiologisches Gutachten in der Vaterschaftssache bestellte. Und beim Vaterschaftstermin Mitte 1970 vor dem Amtsgericht München trat Bossi derart energisch für seinen Mandanten ein, daß Amtsrichter Hans Bader eine Beleidigungsklage einreichte.
Zum Termin in eigener Sache bemühte der angeklagte Anwalt letzte Woche als Gutachter den Saarbrücker Strafrechtslehrer Detlef Krauss. Der Professor bestritt die kollektive Haftung der Sozietät zugunsten der Stork-Partei. Denn die Stork-Tante habe ausdrücklich den Bossi-Kollegen Adolf Miehr zu Rate ziehen wollen.
Ankläger Sechser hingegen, der sich letzte Woche als Staatsanwalt von einem Kollegen vertreten ließ, brachte einen rechtskundigen Kronzeugen ins Verfahren -- sich selber. »Ich habe«, soll Bossi laut Zeuge Sechser dem Staatsanwalt Sechser nach der Belehrung über die Problematik des »Parteiverrats« gestanden haben, »gar nicht gewußt, wie leicht man sich da verstolpern kann.«
In der Hitze des Verfahrens schmolz auch das Vertrauen der beiden Kumpel dahin. Am Ende konstatierte Bossi bei seinem Verfolger gar »schäbige Gründe« und »Ungezogenheit« und erklärte, warum er so zuversichtlich in diesen Prozeß gegangen war: »Der Herr Sechser liegt meistens etwas schief.« So ganz richtig, scheint es, lagen diesmal beide nicht. Einerseits hat Bossi, laut Urteil der Strafkammer vom letzten Freitag, den »objektiven Tatbestand« des Parteiverrats »erfüllt. Andererseits war ihm subjektives Verschulden wegen »Tatsachenirrtums« nicht nachzuweisen. Der Anwalt wurde freigesprochen.