ÖSTERREICH / JUSTIZ Leuchtkraft von innen
Leopold Strasser, 39, wurde am 29. April 1943 im Wiener Landesgericht für Strafsachen geköpft. Sein Richter, Landgerichtsrat Dr. Otto Riedel-Taschner, ist heute Senatsvorsitzender des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen in Wien. Der Staatsanwalt, der die Todesstrafe beantragt hatte, Dr. Konrad Zachar, ist Hofrat des Obersten Gerichtshofes von Österreich.
Zachar hatte den »politisch bisher unbelasteten' Eisenbahner Strasser vor dem Oberlandesgericht Wien wegen »Vorbereitung zum Hochverrat« angeklagt.
Die Verhandlung ergab, daß Strasser innerhalb von acht Monaten 42 Reichsmark an eine kommunistische Gruppe gezahlt hatte. Zweck der Spende: Unterstützung von Frauen politischer Häftlinge.- Daß er über politische Ziele der Genossen informiert war, konnte Strasser, der auch einige Botengänge für sie unternahm, nicht nachgewiesen werden.
Dennoch verurteilte ihn Richter Riedel-Taschner unter Aktenzeichen 7 OJs 80/42 zum Tode. »Für solche Übeltäter«, heißt es in der Urteilsbegründung, »ist kein Platz in der Volksgemeinschaft, nur die schwerste zulässige Strafe allein kann ihrem Verschulden ... gerecht werden.«
»Im heutigen Deutschland«, klagt Herbert Baumann, Vizepräsident der Österreichischen Widerstandsbewegung, die sich Österreichs unbewältigter Justiz-Vergangenheit annahm, »sitzen die Hitlerschen Blutrichter und Staatsanwälte nicht annähernd so hoch wie im Amtsbereich des Wiener Justizministers Dr. Christian Broda.«
Baumanns Beweis: Von 15 ostmärkischen Juristen, die zwischen 1938 und 1945 in Wien nachweislich der NS-Sondergerichtsbarkeit dienten, schieden nach Kriegsende nur vier aus dem aktiven Justizdienst aus: Einen hängten die Russen, zwei zogen sich in eine Anwaltspraxis zurück, einer - Dr. Friedrich Nowakowski - wurde Universitätsprofessor in Innsbruck und Mitschöpfer des neuen österreichischen Strafrechts.
Die übrigen Hitler-Richter und - Staatsanwälte entledigten sich des Hakenkreuz-Talars und schlüpften flugs in das Gewand demokratischer Justiz. Eine »Liste des Unbehagens«, die Österreichs Widerstandsbewegung ihrem vermeintlichen Geistesbruder Broda schickte - der Justizminister war Mitglied einer kommunistischen Untergrundbewegung in der Wehrmacht -, zählt neben Riedel-Taschner und Zachar folgende Namen auf:
- Dr. Walter Lillich, heute Senatsrat
des Oberlandesgerichtes Wien;
- Dr. Ernst Hanak, Hofrat und Vizepräsident des Wiener Landesgerichtes für Strafsachen;
- Dr. Oskar Wilmar, Generalanwalt bei der Generalprokuratur (Oberste Anklagebehörde);
- Dr. Johann Sabaditsch, Senatspräsident am Obersten Gerichtshof;
- Dr. Richard Spernoga, Hofrat am
Obersten Gerichtshof;
- Dr. Johann Kerschbaum, Hofrat bei
der Oberstaatsanwaltschaft Wien;
- Dr. Walther Hauke, Ministerialrat und Abteilungsleiter in der Personalsektion des Justizministeriums;
- Dr. Walter Rabe, Senatsvorsitzender
des Handelsgerichtes Wien;
- Dr. Wilhelm Gräf, Hofrat am Obersten Gerichtshof.
Justizminister Broda, dem von politischen Gegnern wiederholt seine knallrote Widerstandsvergangenheit vorgeworfen wurde, stellte sich schützend vor die braunen Talar-Träger. »Die Vorfälle liegen 20 Jahre zurück«, beschied er die Widerstands-Kameraden, »ich nehme das Recht in Anspruch, wenigstens zwei Monate zu prüfen.«
Der Minister prüfte vier Monate. Dann stellte er fest, daß nichts zu prüfen war:
»Die nunmehr ... abgeschlossene Untersuchung hat ergeben, daß der Dienstbehörde bei allen heute noch im Dienst ... stehenden Richtern und Staatsanwälten, soweit sie vor 1945 bei Sondergerichten oder in politischen Strafsachen mitgewirkt haben, diese Tatsache... bei der Wiedereinstellung aktenmäßig bekannt bzw. offenkundig war.«
Und: »In allen Fällen haben die in Frage kommenden Richter und Staatsanwälte seit ihrer Weiter- oder Wiederverwendung ihren Dienst ohne jeden Anstand versehen und ihre Pflicht auf Grund ihres Diensteides voll erfüllt.«
Nach der Abfuhr vom Minister spielten die Widerstandskämpfer ihr anwachsendes Beweismaterial über Österreichs NS-Richter der Wiener Monatszeitschrift »Forum« zu.
Chefredakteur Günther Nenning publizierte eine Dokumentenserie, die fünf der einstigen Sonderjuristen schwer belastete, am Vorabend des Österreichischen Richtertages Mitte Oktober. Er legte die Acht-Seiten-Dokumentation dem »Forum« als Sonderbeilage lose bei, denn: »Österreich ist das Land nicht nur der Pressefreiheit, sondern auch der entschädigungsfreien Beschlagnahme von Presseprodukten.«
Doch im beschlagnahmefreudigen Österreich beschlagnahmte diesmal niemand. Ungerührt trat der sozialistische Justizminister Broda zur Festrede vor den Richtertag und erklärte: »Die Republik Österreich weiß, daß sie sich auf ihre Richter verlassen kann.«
Der konservative Bundeskanzler Klaus assistierte: »Der Gestalt des Richters wohnt eine aus dem Irrationalen stammende Leuchtkraft inne.«
Vor Eröffnung des Richtertages warnte Präsident Bröll, Hofrat beim Obersten Gerichtshof, vor »unsachlichen und ungerechtfertigten Angriffen«. Er kündigte Schritte der Standesorganisationen an - »nicht gegen die Richter, versteht sich, sondern gegen jene, von denen die Angriffe stammen« (Wiens »Presse").
Völlig ungerührt blieben schließlich die beschuldigten Rechtspfleger. Sie hatten längst sicheren Unterschlupf bei den schwarz-roten Regierungszwillingen ÖVP und SPÖ gefunden. Und aufgrund geltenden Rechts kann den einstigen NS-Juristen nichts passieren:
- Artikel 88 der österreichischen Bundesverfassung garantiert die Unabsetzbarkeit der Richter;
- nach der Aufhebung der Kriegsverbrechergesetze im Jahre 1957 ist nur noch die Verfolgung nicht »legaler« Morde statthaft;
- nach dem Richterdienstgesetz von 1961 verjähren Disziplinarvergehen der Richter bereits nach fünf Jahren. So abgeschirmt, antwortete der einstige NS-Ankläger Lillich auf die Frage, warum er so viele Hinrichtungsprotokolle unterzeichnet habe: »Die anderen konnten eben kein Blut sehen.«
Justizminister Broda
»Die Richter erfüllten ihre Pflicht«
Dokumente der NS-Justiz in Wien: »Die anderen konnten kein Blut sehen«