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VOSS Litt und schied

aus DER SPIEGEL 3/1961

Mittels ärztlicher und amtsärztlicher Zeugnisse, nach denen der Doktor theol. honoris causa und Doktor jur. Adolf Voß, 61, so schwer erkrankt ist, daß mit seiner Wiederherstellung in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann, hat der bisherige Generalstaatsanwalt für Schleswig-Holstein in Schleswig binnen 24 Stunden seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand erwirkt: Das Abschiedsgesuch lag am 27. Dezember der schleswig-holsteinischen Regierung vor und wurde am 28. Dezember genehmigt.

Dem Dr. Dr. Voß aufgrund der Atteste im neuen Jahr peinliche Befragungen zu ersparen, liegt freilich nicht im Ermessen der Kieler Landesregierung, sondern des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der zur Klärung des Falles Heyde-Sawade (SPIEGEL 23/1960) etabliert wurde und der den Generalstaatsanwalt Voß am 11. Januar - just wenige Tage nach dessen plötzlichem Ausscheiden aus dem Staatsdienst - verhören will.

Dem Generalstaatsanwalt Voß bereitet der Fall des früheren NS-Euthanasie-Professors Heyde bereits seit 1959 Kummer. Heyde, ein wegen mutmaßlicher Beteiligung an zahlreichen Euthanasie-Morden der Hitler-Zeit gesuchter ehemaliger SS-Sturmbannführer, hafte sich am 12. November jenes Jahres den Behörden gestellt.

Da Heyde vor seiner Inhaftierung trotz polizeilicher Fahndung völlig unbehelligt in Flensburg leben durfte, sah sich der zuständige schleswig-holsteinische Justizminister Dr. Leverenz genötigt, den Generalstaatsanwalt Voß mit den Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Hintermänner des Heyde zu betrauen. Daß es solche Vertrauensleute selbst in der gehobenen Beamtenschaft gab, lag nahe, weil der mit gefälschten Papieren

ausgestattete Heyde jahrelang unter dem Namen Dr. Sawade als medizinischer Gutachter Behördendienst tun durfte.

Allein: Schon wenige Wochen nach Aufnahme seiner Recherchen hielt es der Dr. Voß für angebracht, sich der heiklen Sonderaufgabe, etwaige Nachkriegsfreunde des Heyde zu sistieren, wieder zu entledigen. In der Öffentlichkeit waren nämlich Gerüchte laut geworden, nach denen Dr. Voß selbst zu dem exklusiven Kreis höherer Staatsdiener gehören sollte, die den Heyde -Sawade jahrelang deckten.

Anhaltspunkte dafür, daß Voß möglicherweise den Professor Heyde persönlich gekannt und deshalb gewußt habe, wer sich hinter Dr. Sawade verberge, ergaben sich während der Ermittlungen gegen den Arzt in der Tat:

- Voß war 1939 Staatsanwalt im

Reichsjustizministerium in Berlin - in eben dieser Dienststelle hielt der Würzburger Professor Heyde vor der Ministerial-Belegschaft, zu der Voß gehörte, Vorträge über den nach NS-Auffassung notwendigen Kampf gegen unwertes Leben;

- Voß bestreitet nicht, in der Nachkriegszeit zu dem Flensburger Dr. Sawade privaten Kontakt gehabt zu haben - der Generalstaatsanwalt hatte den Arzt mit der Bitte aufgesucht, die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens für eine Lübecker Lehrerin zu beschleunigen;

- der Schleswiger Landessozialgerichtsrat Dr. Max Meinicke-Pusch hatte vor dem parlamentarischen Heyde-Sawade-Ausschuß den Generalstaatsanwalt Voß, der seit Jahr und Tag beteuert, vom Doppelleben Dr. Sawades keine Ahnung gehabt zu haben, massiv belastet.

Meinicke-Pusch, so drang durch die verschlossenen Türen des Ausschusses, soll zu berichten gewußt haben, daß seine Aussagen zum Falle Heyde -Sawade, die er vor dem Stellvertreter des Voß, dem Oberstaatsanwalt Dr. Eduard Nehm, gemacht hatte, später Gegenstand eines privaten Plauschs zwischen Voß und dem Präsidenten des Landessozialgerichts in Schleswig, Dr. Ernst-Siegfried Buresch, geworden sind, obwohl gerade Buresch von Meinicke -Pusch angeschuldigt worden war.

Dieser durchaus unübliche Gedankenaustausch - Staatsanwälte pflegen Angeschuldigten gemeinhin kaum Einblicke in ein Ermittlungsverfahren zu gewähren - hatte in der Wohnung des Voß in Schleswig, Gottorfstraße 13, stattgefunden. Dem wegen Begünstigung des Heyde angeschuldigten Buresch, der mit Voß unter einem Dach wohnt, wurden dabei die Enthüllungen des Meinicke-Pusch zur Kenntnis gebracht. Über den weiteren Verlauf der juristischen Herrenpartie in der Wohnung des Voß drang lediglich in die Öffentlichkeit, daß der in mancherlei Nöten schwebende Buresch in Vossens Toilette einen Herzanfall erlitt.

Zu dem Solidaritäts-Abend des Herren-Duos, der für Buresch so unglücklich endete, kam es nicht von ungefähr: Meinicke-Pusch hatte nämlich nicht nur den Präsidenten Buresch in unziemliche Verbindung mit dem Fall Heyde -Sawade gebracht - Bureschs Sozialbehörde beschäftigte den Obergutachter Dr. Sawade -, sondern auch den Generalstaatsanwalt Voß höchstselbst.

Dazu kam noch: Gerade Meinicke -Puschs Aussagen betreffend Voß waren allein schon deshalb nicht so ohne weiteres abzutun, weil sie von einem in der Sache ohne Zweifel kompetenten Mann bestätigt wurden: von Professor Dr. Heyde.

Der Professor, derzeit im Frankfurter Untersuchungsgefängnis, erinnert sich nämlich, daß sein Amtsvorgänger als Gutachter beim Schleswigschen Landessozialgericht, der heute in Dortmund wohnende Professor Dr. med. Hans Glatzel, ihn, Heyde, 1955 bei einem Kollegen-Gespräch beruhigt habe: Der Name Heyde stehe zwar im Fahndungsbuch der Polizei, soll Glatzel gesagt haben, aber das sei nicht so schlimm - der Kieler Generalstaatsanwalt Voß wisse über seine, Heydes, Angelegenheit Bescheid.

Es ist zur Zeit noch unklar, ob Glatzel dem Heyde seinerzeit auch die früheren Staatsanwälte zu Flensburg, Lorenz Bessel-Lorck (heute Oberregierungsrat im Kölner Bundesverfassungsschutzamt) und Bruno Bourwieg (jetzt Leitender Regierungsdirektor im Wehrbereich I/ Kiel-Wik) als wohlwollende Mitwisser genannt hat. Die beiden fungierten damals - wie auch Voß als Oberstaatsanwalt - genau zu der Zeit in Flensburg, in der Dr. Sawade in eben dieser Stadt noch zu den Honoratioren gehörte.

Jedenfalls will der Heyde-Sawade -Ausschuß Klarheit darüber schaffen, ob etwa das Flensburger Staatsanwälte-Trio insgesamt den NS-Arzt begünstigt hat: Bessel-Lorck und Bourwieg sollen am 11. Januar vor dem Ausschuß aussagen, an dem Tag, an dem auch Voß, dessen Erscheinen freilich seines Gesundheitszustandes wegen in Frage gestellt ist, Rede und Antwort stehen soll.

In Kiel wird heute von sämtlichen mit dem plötzlichen Pensionierungs-Ersuchen des obersten schleswig-holsteinischen Strafverfolgers Voß befaßten Regierungsstellen betont, daß tatsächlich nur körperliche Beschwerden des Antragstellers - Voß hatte im Mai vergangenen Jahres einen Schlaganfall erlitten - zum Ausscheiden des Generalstaatsanwalts aus seinem Amte geführt hätten. Der drohende 11. Januar spiele dabei keine Rolle.

Die Regierung in Kiel hat inzwischen den Oberstaatsanwalt Dr. Nehm, den früheren Untergebenen des Dr. Voß, zum Generalstaatsanwalt ernannt und den Regierungspressechef Dr. Onnasch beauftragt, die Zeitungsredaktionen ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß Nehm mitnichten Vossens Freund sei, wie gemunkelt wird.

Der Dr. Nehm wird nämlich jetzt möglicherweise nicht nur ganz allgemein in Sachen Heyde-Sawade und Hintermänner, sondern direkt gegen seinen früheren Chef Voß ermitteln müssen. Während man in Kiel, was die Liaison Nehm-Voß anbelangt, Wert darauf legt, etwaige frühere freundschaftliche Bindungen sozusagen rückwirkend offiziell zu dementieren, geschieht nichts, um ein möglicherweise mindestens ebenso verdächtiges Verhältnis zwischen Voß und Heyde von jeglichem Ruch zu säubern.

Bis heute blieb auch ein Vorwurf unentkräftet, den ein zur Zeit in Haßloch bei Neustadt in der Pfalz wohnender Siegfried Perrey bereits im November 1959 wider Voß erhob. Voß hat seinerzeit die Aussage des Perrey, der sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) äußerte, schlicht als Racheakt abgetan. Perrey leitete nämlich - ebenfalls während der Amtswalterschaft des Dr. Sawade - in Flensburg eine Sportschule und ging 1953 seiner Position verlustig, nachdem Voß ihm fortgesetzte Untreue im Amt vorgeworfen hatte.

Wegen seiner Vergehen erhielt Perrey 1954 zwei Monate Gefängnis und außerdem 300 Mark Geldstrafe. Perrey ging damals sofort in die Revision, erlebte aber keine Klärung seines Falles - der Bundesgerichtshof stellte das Verfahren auf Grund einer Amnestie ohne Aufhebens ein.

Der heutige Berufsschullehrer Perrey war 1947 bis 1953 Leiter der Landessportschule in Flensburg-Mürwik und erinnert sich, daß der tüchtige Arzt Dr. Sawade in eben dieser Schule interessante Vorträge über Sportmedizin gehalten habe. Zu den faszinierten Zuhörern gehörte damals der nachmalige Generalstaatsanwalt VoL.

Die beiden, Voß und Sawade, seien sich seinerzeit keineswegs aus dem Wege gegangen: »Sawade war sein (des Voß) bester Freund.« Überhaupt habe, so erklärte Perrey gegenüber dpa, Voß maßgeblich mitgeholfen, dem Heyde Arbeit, Brot und gesellschaftliches Ansehen als Gerichtsgutachter und Obergutachter der schleswig-holsteinischen Landesversicherungsanstalt zu verschaffen.

Während man das Verhör von Zeugen, die weitaus nichtigere Angaben zum Fall Heyde-Sawade zu machen hatten, in Kiel bisher jeweils in den Rang einer Staatsaktion erhob, wurde der gewichtige Zeuge Perrey bisher weder vor dem Ausschuß gehört noch von einem Gericht wegen seiner despektierlichen Äußerungen über Voß belangt.

Parlamentarier wie Strafverfolgungsbehörden gaben sich damit zufrieden, daß

Generalstaatsanwalt Voß forsch erklärte: »Herr Perrey besitzt keineswegs die Qualifikation, um mich irgendwie beleidigen zu können.«

Unverständlich bleibt, warum Perrey, dessen Aussagen sehr wohl so qualifiziert waren, daß sich Voß nach diesen Offenbarungen von seinem Amt als oberster Ermittler in Sachen Heyde-Sawade entbinden ließ, nicht zum 11. Januar als Zeuge nach Kiel geladen wurde.

Meinicke-Pusch

Ruheständler Voß

Ein Zeuge blieb ungehört

Perrey

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