Lücke entdeckt
Bundeskanzler Helmut Schmidt muß nicht nur verteidigen, was er in seiner Regierungserklärung sagte, sondern auch, was er wegließ. So entdeckte der Generalsekretär des deutschen Presserates, Egon von Mauchenheim, daß der Regierungschef vor dem Bundestag auf einen ergänzenden Satz über »das Grundrecht, sich frei auch über unterschiedliche Meinungen zu informieren«, verzichtet hatte. Im vorab an die Presse verteilten Manuskript des Kanzlers hieß es weiter: »Dazu müßte es neben Funk und Fernsehen eine Vielzahl von Zeitungen und Zeitschriften geben, durch die eine Vielzahl von Meinungen zum Ausdruck kommen können.« In einem Schreiben an den Staatssekretär im Kanzleramt, Manfred Schüler, bat der Presserat um Erläuterung, warum Schmidt diesen Satz ausgespart habe, der möglicherweise stärkere Fusionskontrolle oder Subventionen für notleidende Blätter bedeuten könnte. Schülers Antwort ging am Mittwoch an den Presserat ab: Der Kanzler sei schlicht in Zeitnot geraten und habe ganze Passagen, so vor allem auch zur Rechtspolitik, übersprungen. »Mit Politik hat das nichts zu tun«, versicherte der Staatssekretär.