MANSTEIN
•
aus
DER SPIEGEL 23/1956
Auf Wunsch des Bundestagsausschusses für Verteidigung ist dem Generalfeldmarschall Erich von Manstein, der 1949 in Hamburg von den Engländern als »Kriegsverbrecher« abgeurteilt wurde, 1956 im Bonner Bundesverteidigungsministerium ein Arbeitszimmer eingeräumt worden. In diesem Büro hat Manstein als operativer Gutachter des Bundestagsausschusses Zugang zu allen geheimen Nato-Dokumenten; es ist ihm nur untersagt, sie mit aus dem Haus zu nehmen.