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PROZESSE Maul halten

Das Frankfurter Oberlandesgericht soll die Polizistenmorde an der Startbahn West aufklären. Doch die Beweiskette der Bundesanwaltschaft hat Lücken.
aus DER SPIEGEL 8/1989

Der Frankfurter Kriminalhauptmeister Manfred Bauer, 33, war zur »zivilen Aufklärung« eingesetzt. Vor den Hanauer Nuklearbetrieben sollte er gewalttätige Störer beobachten. Doch während der Kundgebung am 8. November 1986 sah sich der Beamte plötzlich selber als Ausspähobjekt.

Rund ein Dutzend Demonstranten, mit schwarzen Motorradmützen oder Palästinensertüchern vorm Gesicht, kamen auf Bauer zu. Sie wollten wissen, ob er »ein Zivi« sei.

Die Schwarzgekleideten zingelten den Zivilaufklärer ein, zogen ihm unter Gejohle die Handschellen und das Reizstoff-Sprühgerät aus der Plusterjacke. Einer öffnete den Reißverschluß der rechten Gesäßtasche, fingerte Bauers Portemonnaie mit Dienstausweis, Führerschein und Eurocheque-Karte heraus.

Schließlich verlangten die Vermummten, wie der Bedrängte hörte, auch noch »die Knarre«. Bauer griff zur Dienstpistole, um sie festzuhalten. Die Angreifer dachten, er wolle ziehen, und warfen den Beamten zu Boden. Dann zerrten sie ihn, wie Bauer sich erinnert, an den Haaren wieder auf die Beine.

Einer zog ihm die Dienstwaffe aus dem geöffneten Gürtel, ein anderer nahm ihm das leere Holster ab. Der gefilzte Polizist flüchtete, von Schmährufen begleitet, zum Dienstwagen.

Der Raub der Dienstpistole Marke Sig-Sauer, Modell P 6, Nummer M 402293, hatte verhängnisvolle Folgen. Ein Jahr später, bei Krawallen am 2. November 1987 an der Startbahn 18 West des Frankfurter Flughafens, wurden aus derselben Pistole mindestens 14 Schüsse abgegeben.

Je eine Kugel traf den Polizeihauptkommissar Klaus Eichhöfer, 44, und den Polizeimeister Thorsten Schwalm, 23, im Unterbauch. Beide verbluteten. Schwer verletzt wurden die Polizeimeister Uwe Köhler, 26 (Lungendurchschuß), und Uwe Täufer, 23 (Oberschenkeldurchschuß). Ein weiteres Projektil streifte den Polizeimeister Harald Nitschke, 32, am rechten Knöchel.

Von Donnerstag dieser Woche an soll der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt klären, wer die tödlichen Schüsse auf die Polizisten, erstmals in der Bundesrepublik aus einer Demonstration heraus, abgegeben hat.

Wegen Mordes und versuchten Mordes in jeweils zwei Fällen sind der Werbebetriebswirt Andreas Eichler, 34, aus Frankfurt und der berufslose Frank Hoffmann, 26, aus Mörfelden-Walldorf angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, »ihrem gemeinsam gefaßten Tatplan entsprechend im Schutze der Dunkelheit« auf die Beamten »abwechselnd« gefeuert zu haben.

Doch nicht nur die Todesschüsse, auch andere Tatkomplexe werden in dem Verfahren behandelt. Die Bundesanwaltschaft will den Nachweis führen, daß sich innerhalb der Anti-Startbahn-Bewegung ein militanter Kern gebildet hatte, der die strafrechtlichen Merkmale einer kriminellen, später einer terroristischen Vereinigung trug.

Neben »Rädelsführer« Eichler und Hoffmann, denen die Ankläger auch die Beteiligung am Pistolenraub in Hanau anlasten, ordnet der Generalbundesanwalt sieben weitere Autonome der Gruppe zu. In »wechselnder Beteiligung«, aber stets »langfristig geplant«, hätten die Mitglieder Anschläge auf Hochspannungsmasten und Einrichtungen der Startbahn West verübt. Dabei gaben sie sich, so die Anklage, phantasievolle Namen wie »Autonome Feuerwerker«, »Revolutionäre Osterhasen« oder »Kommando säg weg den Scheiß«.

Daß Generalbundesanwalt Kurt Rebmann, 64, in dem Prozeß insgesamt 16 Straftaten gebündelt hat und lose operierenden Autonomen, bislang beispiellos, den Status einer terroristischen Vereinigung zuschrieb, hat nach Auffassung von Verteidigern taktische Gründe.

Denn nach wie vor sind die Ermittler den Beweis dafür schuldig, daß Eichler oder Hoffmann oder beide die tödlichen Schüsse abgegeben haben. Dem Gericht bietet die Anklage nur Indizien an.

Ein Freispruch aber wäre für Rebmann eine Schlappe. Der Chefankläger stand von Beginn an unter erheblichem Erfolgsdruck. Die Polizeibasis wollte, wie ein Uniformierter forderte, »den feigen Killer unserer Kollegen« schnell überführt haben.

Unter Beamten, die durch den Dauereinsatz an der Startbahn ohnehin zermürbt waren, rumorte es aber auch, weil immer mehr Fehler polizeilicher Führungskräfte offenbar wurden: Einsatzprotokolle belegen, daß die Polizisten schlecht gesichert waren und es vor Ort an schneller ärztlicher Hilfe fehlte. So konnte ein für den lebensgefährlich getroffenen Schwalm angeforderter Rettungshubschrauber wegen »fehlender Nachtflugerlaubnis« nicht starten.

Daß ein einzelner Militanter aus der Anti-Startbahn-Bewegung einmal ausrasten und abdrücken könne, war seit langem die Furcht hessischer Polizeiführer. Und es gab zahlreiche Hinweise, daß die Autonomen für Anfang November, zum sechsten Jahrestag der Räumung des Hüttendorfes auf dem Startbahngelände, Gewalttaten planten. So wurden bei Vorkontrollen in einem Auto Molotow-Cocktails entdeckt.

Eine Startbahngegnerin, unter Polizisten als »Frau mit dem Zopf« bekannt, war am Abend den anrückenden Militanten auf dem Fahrrad begegnet. Sie hatte Eichler angeblich rufen hören, sie könnten »heute für nichts garantieren«. Aus Angst um die Polizisten warnte die Radlerin eine Gruppe Beamter, daß die Chaoten etwas »Schlimmes« vorhätten.

Auch die Einheiten, die sich außerhalb des Startbahngeländes im Wald versteckt hielten, waren vorgewarnt. Um 20.02 Uhr wurden die »eingesetzten Kräfte« über Funk aufgefordert, wegen zu erwartender »Kleingruppentaktik« auf »erhöhte Eigensicherung« zu achten. Dennoch kam eine halbe Stunde später das Kommando, gegen die Störer »im Waldbereich« vorzugehen.

In dem taktischen Durcheinander mißachtete eine Hundertschaft eine Anweisung, was sich fatal auswirkte. Die Schwarzvermummten, die zu diesem Zeitpunkt schon Stahlkugeln schleuderten, Mollies warfen und Signalmunition abschossen, hatten sich über eine große Wiese zurückgezogen und hinter dem Gundbach im angrenzenden Waldstück postiert.

Um 20.57 Uhr wurde den Beamten befohlen, »nur bis zum Beginn des Wiesengeländes« zu räumen. Doch die Hundertschaft 12/1 folgte, so die Aufzeichnung, in »Nacheile« den Störern »über den Rand des Wiesengeländes hinaus«.

Die Fläche war vom Mond, einem Polizeihubschrauber und zwei transportablen Lichtmasten ausgeleuchtet. Dort, im kniehohen Gras, wurden die Beamten von den Pistolenkugeln getroffen.

Ihre Gewißheit, daß die beiden Angeklagten die Schützen waren, beziehen die Ermittler vor allem aus Schilderungen des inhaftierten Eichler. So hätten Hoffmann und er im »Schweizer Waffen-Magazin« die Handhabung einer Sig-Sauer studiert. Tatsächlich fanden Fahnder im Papierkorb in Eichlers Wohnung die zerrissene Zeitschrift.

Eichler, den Ermittler als »gespaltene Persönlichkeit« beurteilen, die tagsüber im Anzug Dächer verkauft und abends in schwarzer Kluft Strommasten umgesägt habe, zog in seinen Aussagen stets Hoffmann mit rein. So hätten sich beide, gab der Feierabend-Autonome zu, kurz vor dem 2. November im Wald getroffen - um die Pistole mal auszuprobieren.

Eine Spurensicherungsgruppe der Kripo wurde an dem von Eichler beschriebenen Ort in der Nähe von Walldorf fündig. Die Beamten entdeckten zwei Styropor-Stücke mit aufgezeichneten Zielringen und 20 Patronenhülsen, 15 der Marke Sellier-Bellot und 5 des Fabrikats Dynamit-Nobel. Die Zielscheiben zeigten 11 Treffer an.

Die Ankläger behaupten, daß Eichler und Hoffmann hier den Ernstfall probten. Denn auch die am Tattag abgefeuerten Kugeln waren Munition des Fabrikats Sellier-Bellot.

Die Entdeckung des improvisierten Schießstandes schwächt aber ein anderes Indiz von Beweiswert ab. In Eichlers wie in Hoffmanns Wohnung fanden Ermittler mehrere Handschuhe mit Schmauchspuren. Die Spuren sind nach kriminaltechnischen Untersuchungen auf das Schießen mit Sellier-Bellot-Munition zurückzuführen. Sie können, das läßt sich nicht unterscheiden, von den Schüssen auf die Polizisten wie von der Schießübung herrühren.

Daß Hoffmann jedenfalls einer der Startbahnschützen war, will die Anklage mit Tatort-Zeugen belegen. So sagte ein Beobachter aus, er habe im Wald jemanden mit einer Pistole in der Hand gesehen, der Hoffmann zumindest ähnlich sei. Im Gespräch habe der Pistolen-Mann die Tat zugegeben, den Zeugen aber ermahnt, ja »das Maul« zu halten.

Zumindest hat der zwangsexmatrikulierte Politologiestudent Hoffmann etwas vertuschen wollen. Fahnder entdeckten, daß er, bevor er sich Mitte November 1987 nach Holland absetzte, in seinem Zimmer mehrere Löcher im Verputz zugeschmiert hatte. Die Nischen, so die Ermittlungen, waren jedoch zu klein, um darin die Waffe verstecken zu können.

Zufall war es, der am 18. März vergangenen Jahres zu Hoffmanns Festnahme in Amsterdam führte. Im Drogenviertel beobachteten Uniformierte eine Prostituierte, die für eine spezielle Art von Nebenerwerb bekannt war. Sie nahm Kunden die Brille weg, um sie gegen Bezahlung wieder zurückzugeben.

Diesen Trick versuchte die Dirne auch mit Hoffmann, der zur Tarnung eine Brille mit Fensterglas trug. Als die Beamten Hoffmann aufforderten, sie zum Revier zu begleiten, um Anzeige zu erstatten, versuchte er zu fliehen.

Verdächtig hatte sich nach den Schüssen an der Startbahn auch Eichler gemacht. Als Beamte morgens gegen 6.30 Uhr mit Hilfe des Schlüsseldienstes die Tür zur Wohnung seiner mitangeklagten Verlobten öffneten, sahen sie Eichler in Unterhose auf der Fensterbank des Schlafzimmers stehen. Er habe, hörten die Fahnder ihn sagen, fliehen wollen.

Beim Abführen zum Streifenwagen entdeckten Beamte einen blau-roten Leinenrucksack auf einer Dachgaube oberhalb des Schlafzimmerfensters. Darin fanden sie neben drei Funkgeräten auch die Tatwaffe mit eingeführtem Magazin, dazu zwei leere Magazine passend zu der Sig-Sauer.

Die Erklärungen Eichlers zu dem Pistolenfund sind widersprüchlich. Hoffmann habe ihm noch in der Nacht an der Startbahn etwas zugesteckt, sagte er aus, was er mal als kleines Funkgerät, Schreckschußwaffe oder unverfänglich als »Gegenstand« bezeichnete.

Eine Ungereimtheit kann auch die Anklage nicht erklären. Die Ermittlungen gehen davon aus, daß sämtliche Schüsse vom südlichen Ufer des Gundbaches abgefeuert wurden. Dort sind 14 Munitionshülsen an drei verschiedenen Standorten, im größten Abstand von 55 Metern, gefunden worden. Polizeimeister Schwalm, ergaben Messungen, wurde aus 83 Metern Entfernung getroffen. Bei Polizeihauptkommissar Eichhöfer, der auf dem »Mittelweg« zurückgeblieben war, lag die Distanz bei 516 Metern.

Der Widerspruch: Die Obduzenten stellten fest, daß die beiden Geschosse, die Schwalm und Eichhöfer töteten, mit etwa »gleicher Energie« aufgetroffen seien. Das lasse den Schluß zu, so das Untersuchungsergebnis, daß beide Kugeln aus etwa gleicher Entfernung abgefeuert wurden.

Ob die Täter auf einzelne Polizisten zielten oder nur wahllos in Richtung der Uniformierten feuerten, macht für die Ankläger keinen Unterschied - sie bewerten beide Versionen als Mord.

In Beweisnot wird die Bundesanwaltschaft sicherlich geraten, wenn sie ihre Version belegen muß, daß Eichler und Hoffmann »abwechselnd« den Finger am Abzug hatten. Drei Zeugen aus dem Kreis der Autonomen, die sich in der Nähe des Tatorts aufhielten, haben beobachtet, wie jemand aus einer Waffe geschossen hat, vermutlich scharf, weil keine Leuchtspuren wie bei Signalmunition zu sehen gewesen seien.

Der Schütze, der vermummt gewesen sei, habe »nach der Figur«, so eine Aussage, dem Angeklagten Hoffmann geähnelt. Täterbeschreibungen, die auf Eichler zutreffen könnten, fehlen ganz.

Aber auch die Zeugen, die Hoffmann belastet haben, könnten sich im Prozeßverlauf als wenig tauglich erweisen. Die Bundesanwaltschaft befürchtet, daß sie womöglich umfallen. Autonome sind bei Vernehmungen von früheren Aussagen wieder abgerückt.

Die Bundesanwaltschaft glaubt auch den Grund zu kennen. Sie hat Hinweise über eine »lebhafte Diskussion« in der Autonomen-Szene über die Behandlung von »Verrätern«. Die verbliebenen militanten Startbahngegner lehnten zwar, so ein Info, »jede Art von Lynchjustiz« ab.

Doch die Ankläger nehmen einen Aufruf ernst, in dem jedem Belastungszeugen eine bestimmte Verhaltensweise für den Prozeß angeraten wird: »Halt's Maul«.

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