Der Rechtsanwalt Dede Maeck in Horneburg, das im nördlichen Niedersachsen zwischen Buxtehude und Stade liegt, ist schon 37 Jahre alt. Doch bis August 1984 war er Sozialarbeiter. Er hat mit dem Jurastudium spät begonnen.
Eine Bekannte aus seinen Jahren in der Sozialarbeit spricht ihn an: Sie hat in Stade eine Ehefrau mit zwei Kindern zu betreuen, deren Mann seit dem 22. November 1991 im Landeskrankenhaus Lüneburg untergebracht ist. Der Mann hat eine gewichtige Anklage zu erwarten, denn er hat in dem Haus, in dem er mit seiner Familie wohnte, eine andere Mieterin mit mehreren Messerstichen erheblich verletzt.
Der Mann braucht einen Verteidiger, keinen, den man ihm zuweist. Er ist 30 Jahre alt. Er möchte von jemand vertreten werden, der ihm schon vom Alter her nah ist. Die Lage des Mannes ist schlimm. Man hat ihn ins Landeskrankenhaus gebracht, es ist nicht auszuschließen, daß das Urteil ihn dem Maßregelvollzug, also den Psychiatern, den Nervenärzten, überantwortet und ihn für unabsehbare Zeit einweist.
Der Rechtsanwalt Dede Maeck, in seinem neuen Beruf vom alten ereilt, läßt sich als Wahlverteidiger gewinnen. Mietsachen haben ihn bis dahin beschäftigt, das Arbeitsrecht und Ausländer: Im Vergleich zu dem, was er nun übernimmt, »kleine Fische«, so intensiv er sich dieser Mandate auch angenommen hat.
Der Mandant ist kein Mensch, der für sich einnimmt. Einen Zugang zu ihm zu finden fällt auch seinem um ihn bemühten Anwalt schwer. Dede Maeck hat sich in seiner Ausbildung nicht auf das Strafrecht konzentriert. Doch während seines Studiums in Hamburg befaßte sich sein Studienkollege Matthias Wisbar mehr als er mit dem Strafprozeß. Er spricht mit ihm, und der Freund ist bereit, mit ihm zusammen zu verteidigen. Matthias Wisbar, 32, seit 1991 Rechtsanwalt in Hamburg, ist wie Dede Maeck bis dahin noch nicht vor einer Großen Strafkammer aufgetreten.
Am 22. Januar dieses Jahres gehen die Gutachten über den Mandanten bei den Verteidigern ein: ein »testpsychologisches Zusatzgutachten« von 36 Seiten, das der Diplompsychologe Jörg Wiederhold verfaßt hat, und ein 41 Seiten starkes Papier des Psychiaters Professor Theo Vogel, das die Überschrift »Wissenschaftliches Gutachten« trägt.
Dede Maeck und Matthias Wisbar sind unerfahren im Umgang mit Psychologen und Psychiatern, doch das Gutachten von Herrn Vogel alarmiert sie. Es ist vernichtend für ihren Mandanten. Da ist von »Haltarmut« und »Gefühlskälte« die Rede. Von dem, was ihm zur Last gelegt werde, sei der Beschuldigte »so gut wie überhaupt nicht berührt«. Eine bedenkenlose Neigung, »sich ihm entgegenstellende Widerstände zu brechen«, wird behauptet.
Die Anklageschrift, die am 10. März folgt, handelt von dem Versuch, »im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit« einen Menschen aus niedrigen Beweggründen heimtückisch zu töten. Und angesichts der von Herrn Vogel behaupteten Wiederholungsgefahr droht nun tatsächlich die endgültige Einweisung.
Die Verteidiger studieren Entscheidungen und Handbücher, sie diskutieren miteinander und fragen erfahrenere Kollegen. Doch die Entscheidung, wie sie auf das Gutachten Herrn Vogels reagieren, liegt allein bei ihnen. Da mag ein Kollege sagen, man müsse den Sachverständigen selbstverständlich ablehnen und einen anderen beantragen, doch wenn man das zum ersten Mal zu wagen hat, dann wird das schwer. Der Herr Vogel, so bringt man in Erfahrung, ist wohlgelitten beim Landgericht Stade. Eine Ablehnung kann die Strafkammer verärgern, noch dazu wenn sie von zwei Anwälten kommt, die unerfahren sind.
Dede Maeck und Matthias Wisbar entschließen sich, nicht etwa leichtfertig nach dem Motto »Geh''n wir ablehnen im Park«, sondern unter dem Druck einer Lage, die bedrohlicher kaum sein kann: Ihr Mandant lehnt Herrn Vogel wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Sie beantragen, anstelle Vogels den Göttinger Psychiater Professor Venzlaff zu bestellen. Venzlaff genießt hohes Ansehen. Der Vorschlag ist ein vernünftiger Vorschlag, ihn stützen Anmerkungen zu dem Papier von Herrn Vogel.
»Grundlage der Diagnose einer fehlenden sozialen Bindungsfähigkeit ist, soweit in dem Gutachten mitgeteilt wird, allein die Tatsache, daß Herr Wima (Name geändert) 1981/82, also im Alter von etwa 20 Jahren, ,wechselnde Mädchenbekanntschaften'' gehabt und diese Frauen beim Tanzen ,abgeschleppt'' hat. Dies ist nun aber, gerade während der Adoleszenz, man mag das billigen oder nicht, kein sozial besonders auffälliges Männerverhalten.«
Die Verteidiger erinnern daran, daß ihr Mandant seit fast sechs Jahren eine feste Beziehung zu seiner Frau und deren Kindern hat. Warum »auch in Zukunft ganz konkret erhebliche rechtswidrige Taten« zu erwarten seien, werde nicht nachvollziehbar vorgetragen.
Die Große Strafkammer weist diesen Antrag zurück. Es gibt in dieser Welt, die von Schwach- und Wahnsinn regiert wird, denn doch einen Beweis dafür, daß Vernunft und Verstand in ihr walten. Diesen Beweis stellt der Mensch dar, in dessen Namen ein Sachverständiger oder gar Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wird.
Denn dieser Mensch erfährt gelegentlich der Verwerfung seiner Ablehnung nahezu in aller Regel, daß ein »vernünftiger« oder »verständiger« Angeklagter einfach nicht der Meinung sein kann, ihm widerfahre eine Befangenheit.
Doch die Verteidiger beantragen auch, ihrem Mandanten »auf dem Gelände des Landeskrankenhauses Lüneburg unter Aufsicht eines Pflegers täglich Ausgang für die Dauer einer Stunde zu gewähren«. Der Vorsitzende der Großen Strafkammer kann dem nicht entsprechen. Das Gelände sei ungesichert »und der Sicherungszweck der einstweiligen Unterbringung nicht hinreichend gewährleistet«.
So beginnt denn die Hauptverhandlung damit, daß Verteidiger Wisbar, gelegentlich muß er schlucken und sich räuspern - die erste Ablehnung auf der Bühne des Gerichts fällt schwerer als der erste Sprung vom Zehnmeterbrett -, noch vor den Personalien des Mandanten den Vorsitzenden Richter Peter Kleberger, 50, und eine richterliche Beisitzerin wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnt.
Es geht dabei um die Zurückweisung des Antrags gegen Herrn Vogel, und es geht auch um die Nichtgewährung des Ausgangs auf dem Gelände in Lüneburg. Immerhin hatte das Landeskrankenhaus zu diesem Antrag der Strafkammer mitgeteilt: »Für Fluchttendenzen besteht kein Anhalt.« Der Antrag wird zurückgestellt und am zweiten Sitzungstag abschlägig beschieden, denn wenn man »vom Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten ausgeht . . .«
Dennoch, der Vorsitzende läßt die jungen Verteidiger nicht entgelten, daß sie sich allerhand herausgenommen haben im Vorfeld der Hauptverhandlung und sogar zu ihrem Beginn. Matthias Wisbar wird nicht in der Sitzung, sondern beiläufig in einer Pause an die Kleiderordnung erinnert. Er trägt unter einem offenen Jeanshemd sichtbar ein blaues Unterhemd, doch keinen Schlips.
Daß er am nächsten Tag zwar in einem weißen Hemd, aber weiter ohne Schlips erscheint, ist nicht Aufsässigkeit. Er hat kein weißes Hemd und eines von einem Freund erbeten. Erst als er das am Morgen anzog, entdeckt er, daß es nicht schlipsfähig ist. Doch er ist darauf nicht mehr angesprochen worden.
Dede Maeck und Matthias Wisbar haben in der Hauptverhandlung auch ein Problem, das selbst von erfahrenen Verteidigern nicht immer bewältigt wird: Das Tatopfer, 59 Jahre alt, behindert und Frührentnerin, ist eine Zeugin, deren Darstellung des angeklagten Vorfalls bedenklich ist. Hat sich Peter Wima den Zugang zur Wohnung der Nachbarin erschlichen, wie die Anklage annimmt?
Der Zeugin ist vorzuhalten, daß der Angeklagte gesagt hat, sie, die Zeugin, habe ihn aufgefordert, zu ihr zu kommen. Ihr sind Aussagen vorzuhalten, die nicht richtig sein können. Sie hat einmal von einem Stich in ihr Geschlechtsteil gesprochen, doch das stimmt nicht. Folgt man ihr, so hat der Angeklagte sie sexuell angegriffen, sie »durchficken« wollen. Was am Nachmittag des 21. November 1991 geschah, ist über das Opfer der Tat nicht zweifelsfrei zu klären. »Habe ich nicht genug gelitten?« ruft die Zeugin: »Warum werde ich hier gequält?« Aber da ist eben auch all das, was das Leben ihr zufügte, bevor ihr die Messerstiche widerfuhren.
Mit dem letzten, dem fünften, hat sie großes Glück gehabt. Daß sie schnell versorgt wurde, war sehr wichtig, denn im Krankenhaus kam es bei der ärztlichen Versorgung zu einer Entgleisung der Blutgerinnung, zu großem Blutverlust. Es ist aber nicht anzunehmen, daß die Verletzungen Folgen haben werden.
Daß der Zeugin so rasch geholfen wurde, ist dem Angeklagten zu danken. Er hat innegehalten, als die Zeugin blutend dalag. »In dem Moment habe ich mehr Angst gehabt als die Frau«, sagt er. Er hat die Polizei angerufen, dringend um schnelle Hilfe gebeten. Er war betrunken - 2,8 Promille errechnet der Rechtsmediziner Dr. Rüdiger Sprung, 49, er spricht vom »klassischen Bild einer abnormen Rauschtat«.
Wie befragt man eine so heikle Zeugin? Die Verteidiger tasten, vor ihnen steht lähmend, daß diese Frau, wie auch immer, das Opfer ist. Sie stellen nur wenige Fragen an die Zeugin. Ihr Mandant sagt, die Frau habe ihn angefallen.
Der Sachverständige Theo Vogel, 57, korrigiert sein Gutachten. »Schlank« ist der Angeklagte, »dabei aber doch athletisch, am ganzen Körper tätowiert, darunter viele weibliche Akte«. Doch der Professor sieht die Gefährlichkeit des Angeklagten »relativiert«. Die Aussage der Frau des Angeklagten hat den Sachverständigen beeindruckt. Die Einweisung in den Maßregelvollzug, in die Psychiatrie, ist nicht mehr erforderlich.
Der Sachverständige Jörg Wiederhold, 45, spricht von einer »depressiven Grundstimmung und Traurigkeit« des Angeklagten. Mit Bagatelldelikten habe es angefangen. Der Mutter zuliebe, von ihr aufgefordert dazu, habe er gestohlen. Er ist in Haft gekommen, übermäßig bestraft worden. Quälereien im Vollzug, »ich möchte hier ganz bewußt das Wort Folter verwenden«.
Peter Wima hat sich nicht wehren können. Die Aggressionen, die sich in ihm stauten, richtete er gegen sich selbst. Er ließ sich tätowieren und sagt heute dazu: »Da ging alles rein.« Jetzt ekelt er sich vor den Tätowierungen. Keine Verfälschungstendenzen. Viele psychosomatische Beschwerden, eine »Folge auch der Haft- und Foltererfahrungen«. Eine neurotische Fehlentwicklung, Alkoholmißbrauch, aber keine Abhängigkeit.
Es gab eine ungute Szene in dieser Hauptverhandlung, und es ist den beiden unerfahrenen Verteidigern hoch anzurechnen, daß sie diese durchstanden. Die Zeugen sind gehört worden. Der Vorsitzende will die Sachverständigen zu Wort kommen lassen. Die Verteidigung weist durch Matthias Wisbar darauf hin, daß ihr Mandant noch nicht zur Person gehört worden ist. Der Vorsitzende erwidert, man mache das in der Regel so, »mit gutem Erfolg«. Die Biographie des Angeklagten sei ja auch das Thema der Sachverständigen. Wenn danach noch Ergänzungen nötig seien, könne der Angeklagte die vorbringen. Die Verteidigung beharrt auf ihren Bedenken. Bitte, »ich verstehe das eigentlich nicht. Aber wenn Sie das hier anders haben wollen . . .«
Und so spricht Peter Wima, inzwischen 31, ein Mensch erklärt sich, der vom Leben nur gedemütigt wurde. Der Vorsitzende schmollt nicht, er wirft Fragen ein. Es wird ein langes Gespräch mit dem Angeklagten daraus, der einmal weint und eine Pause bekommt.
Er spricht oft schwer verständlich, er neigt zum Stottern, hat einen Slick auf der Zunge. Die Flucht über Prag, die Schwierigkeiten des Einlebens in eine ganz andere Welt, das Heimweh, das ihn packte, weil alles so völlig anders war. Und immer wieder die Ruinen der Kindheit, die Eltern, Alkoholiker beide, »gesoffen, geprügelt«, die Scheidung der Eltern, das Scheitern in der Schule, Sonderschule schon nach einem Jahr.
Staatsanwalt Roland Kazimierski, 35, setzt sich ausführlich mit dem Opfer auseinander. Er hält es im ganzen für glaubwürdig, aber nicht in jedem Punkt. Vermindert schuldfähig sei der Angeklagte. Es gebe keinen Anlaß an seinen Angaben über den menschenunwürdigen Strafvollzug zu zweifeln, den er erlitten hat; der die Folgen seiner beschädigten Kindheit steigerte. Er sei von der Tat zurückgetreten, als er die Polizei anrief, und er trage fraglos »schwer« an seiner Tat. Doch sei das »Erfolgsunrecht« erheblich, wenn auch das »Handlungsunrecht« geringer sei. Zwei Jahre, neun Monate, lautet der Strafantrag.
Die Verteidiger plädieren knapp, verunsichert. Wären sie erfahren, so hätten sie darauf bestanden, an diesem Tag nicht mehr zu plädieren. Auf einen so abgewogenen Staatsanwalt kann man nicht sofort antworten.
Das Gericht entscheidet gemäß dem Strafantrag. Es sei doch viel Selbstmitleid im Angeklagten, wenn er bereue. Betroffen sei er vor allem von seiner eigenen Situation. Man habe sich auch viel zu sehr mit seiner Biographie befaßt. Das ist nicht fair gegenüber den Verteidigern, ein wenig klingt das nach »das habt ihr nun davon«. 2,8 Promille räumt das Gericht für die Tatzeit ein, erkennt aber nur eine verminderte Schuldfähigkeit. Der Täter habe mit dem Opfer _(* Über dem Portal des Amts- und ) _(Landgerichts Stade. ) »sexuell anbändeln« wollen, das steht für das Gericht fest.
In Stade wurde verhandelt, und das ist eine in sich ruhende Stadt, in der man Strafurteilen rasch vorwirft, sie brächten dem Angeklagten zuviel Verständnis entgegen. Die Vertreterin der Nebenklage, die Rechtsanwältin Helmer-Gieske, hatte es ausgesprochen: Das Schlimmste wäre es für ihre Mandantin, wenn eine Bewährungsstrafe herauskäme. Der Angeklagte habe in sich das wahre Opfer gesehen und auf sie keinen »furchtbar reuevollen Eindruck« gemacht. Man vergißt in den großen Städten oft, wie man draußen, im Umland und auf dem Lande, denkt. Stade ist mit landsmannschaftlichen Varianten fast überall: Stade mit seinem Landgericht, das seit Jahrzehnten unverändert ragt, mit einer Justitia über dem Portal, deren Augen eine breite Binde schützt, und Sitzungssälen, in die grell die Sonne fällt und in denen man sich schwertut, zu hören, was gesprochen wird.
Die Verteidiger Dede Maeck und Matthias Wisbar haben vorsorglich Revision eingelegt. Sie fragen sich, was sie hätten tun können und was sie hätten lassen sollen für ein anderes Urteil. Doch sie haben getan, was möglich war. Ihr Mandant ist nicht eingewiesen worden. Mehr konnten sie in Stade nicht erreichen. Wer bitte ist durch Stiche verletzt worden? Der Angeklagte nicht. Bewährung - für die Zukunft des Angeklagten und die seiner Familie wäre es sehr, sehr wichtig gewesen, daß er sofort von vorn anfangen kann, und er muß ja ganz von vorn anfangen, unter noch schlechteren Voraussetzungen als nach seiner Ankunft in der Bundesrepublik.
Es werden sich noch viele wie Peter Wima vor den Strafgerichten finden. Menschen mit Schäden, die sie erlitten, als es noch ein »Drüben«, ein anderes Deutschland gab - Menschen, die es hier besonders schwer haben. Das Verständnis für diese Menschen verlangt, daß man nicht den Stab über Gerichte bricht, die eine Bewährungsstrafe für vertretbar und notwendig halten, um den Angeklagten nicht jeder Chance zu berauben.
Selbstverständlich wurden dem Angeklagten auch die Verfahrenskosten auferlegt. Wenn er eines Tages wieder Arbeit findet, wird ihm und seiner Familie wenig bleiben. *GESCHICHTE-3 *VORSPANN:
Ein 31jähriger Mann, 1989 mit Frau und zwei Kindern aus der DDR über Prag in die Bundesrepublik geflohen, verletzt betrunken eine 59jährige Nachbarin mit mehreren Messerstichen. Ein Sachverständiger hält Wiederholungsgefahr für gegeben. Dem 31jährigen droht die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Zwei junge, unerfahrene Rechtsanwälte stehen für ihn zum ersten Mal vor einer Großen Strafkammer. Es wird in Stade, einer Stadt verhandelt, in der die Öffentlichkeit, wie oft abseits der großen Städte, Urteile für gerecht hält, die dem Angeklagten wenig Verständnis entgegenbringen.
* Über dem Portal des Amts- und Landgerichts Stade.