»Mein Eigentum, Ihr Sozialismus«
Elektro-Firma, Nieder-Ramstadt: Eine Analyse der Arbeitszeit eines Lehrlings ergibt, daß er nur noch ca. 55 Prozent der Regelarbeitszeit im Betrieb verbringt. Da den Lehrlingen in der verbleibenden Zeit kaum eine Leistung abgefordert werden darf, die dem Betrieb eine Rendite bringt, ist es gleich, wo sie ihre Zeit verbringen. Aus diesen Gründen stelle ich den Lehrling zu den genannten Terminen frei.
Von der Kostenseite betrachtet, ist der Lehrling und der junge Arbeitnehmer (bis 25 Jahre) für den Betrieb weniger attraktiv geworden. Das werden alle Betriebe in der Zukunft berücksichtigen müssen. Ich rate Ihnen deshalb, Ihre politischen Bildungsseminare zu erweitern, damit Sie die jugendlichen Arbeitslosen »sinnvoll« beschäftigen können. Hausrat- und Spielwarenhandel, Darmstadt: Wenn wir für unsere Auszubildenden etwas in allgemeinbildender Hinsicht tun können, so sind wir mit Freuden bereit, nicht nur unsere Jugendlichen freizustellen, sondern darüber hinaus auch noch einen finanziellen Beitrag zu leisten. Handelt es sich aber um politisch oder gar ideologisch gefärbte Bildungsveranstaltungen ... so haben wir hierzu eine ganz andere Auffassung: Unter vielen Decknamen, manchmal sogar sehr direkt, wird heute ideologisch gefärbte Politik an junge Menschen herangetragen, deren Gutgläubigkeit mißbraucht wird. Auch wird mit solchen Dingen volkswirtschaftlicher Schaden angerichtet.
Ingenieur-Büro, Rimbach/Odenwald: Ich habe nichts dagegen, wenn Sie meinem Lehrling Ihre subjektive Beeinflussung während der Freizeit, mit Zustimmung der Eltern, beibringen wollen ... Ich sehe (aber) nicht ein, daß
1. das Fachwissen noch mehr benachteiligt wird,
2. Sie sich das sozialistische Recht herausnehmen, nach kommunistischer bzw. nationalsozialistischer Art sich in die Ausbildung im Betrieb, in die Schule und in das Elternhaus einzumischen,
3. Sie sich in meine Eigentumsverhältnisse einmischen und
4. Sie Ihren Sozialismus gegen die Freiheit verwirklichen wollen.
Eine Freistellung meines Lehrlings lehnte ich daher aus obigen Gründen ab.
Kaufhaus, Darmstadt: Bildungsurlaub muß dem Gesetz nach der politischen Bildung und der beruflichen Weiterbildung dienen. Um dies prüfen zu können, bitten wir Sie, unseren Seminar-Teilnehmern am Ende der Veranstaltung eine ausführliche Themenliste mitzugeben ... Unter diesem Vorbehalt stellen wir die beiden Mitarbeiter für den gewünschten Bildungsurlaub frei. Sollte diese Bescheinigung aber nicht nach dem Seminarende vorgelegt werden oder die Themenliste nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, so werden wir von dem Vorbehalt Gebrauch machen und den Mitarbeitern Urlaub oder unbezahlte Freizeit anrechnen. Warenhaus, Darmstadt: Das Bildungs-Urlaubsgesetz sieht Themen vor, die der politischen Bildung und der beruflichen Weiterbildung dienen; dies ist bei obigem Seminar nicht der Fall. Wir werden Frl. ... zu der o. g. Veranstaltung nicht freistellen, sondern diese Zeit auf ihren Jahresurlaub anrechnen.
Verlagsunternehmen, Darmstadt: Den Inhalt Ihres Briefes ... habe ich zur Kenntnis genommen. Er hat mich genauso überzeugt, wie schon vor Jahrzehnten die Geschichte von der Vertreibung von Adam und Eva aus dem Paradies. Ich stelle meine Mitarbeiterin ... deshalb frei.