MIETERHÖHUNG.
•
aus
DER SPIEGEL 47/1964
Die Mieten für Altbau- und Sozialwohnungen in den »schwarzen Kreisen« der Bundesrepublik werden beträchtlich steigen. Ein Gesetzentwurf des Bundeswohnungsbauministers Lücke bietet die Möglichkeit, die Mieten dieser Wohnungen um Sätze bis zu 25 Prozent zu erhöhen. Lücke will damit die Hausbesitzer darüber hinwegtrösten, daß das Ende der Wohnungs -Zwangswirtschaft um zwei Jahre, auf den 31. Dezember 1967, hinausgeschoben wird. Um die Mieter durch die Kosten-Erhöhung nicht zu vergrämen, billigt der Lücke-Entwurf wirtschaftlich schwachen Mietern höhere Beihilfen zu. Die Beihilfe-fähige Richtsatzmiete von bisher 2,40 Mark pro Quadratmeter wird auf 3,50 Mark angehoben.