MILLIONEN GERETTET.
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DER SPIEGEL 43/1968
Die Kassenwarte der Bonner Establishment-Parteien CDU/CSU, SPD und FDP sind noch einmal davongekommen, Wenige Tage vor der Auszahlung einer staatlichen Zuschußrate von 34 Millionen Mark wollte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht am Donnerstag vergangener Woche (auf Antrag von NPD, DFU und drei anderer Splitterparteien) entscheiden, ob die »Wahlkampfkostenerstattung« in der bisherigen Form überhaupt zulässig ist. Doch die Verfassungsrichter in Karlsruhe wiesen zwei Klagen aus formellen Gründen ab und verschoben ihr Sachvotum auf den 3. Dezember. Bis dahin werden die Parteien die geretteten Millionen ausgegeben haben.