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POLIZEI Mist gebaut

In Hannover steht eine Anklage gegen Polizisten bevor. Sie sollen zwei Türken wahrheitswidrig des versuchten Totschlags beschuldigt haben - mit Falschaussagen und manipulierten Akten. *
aus DER SPIEGEL 19/1985

In der Stadthalle zu Hannover, wo sonst Bälle stattfinden oder Sinfonisches erklingt, war eine fremdartige Veranstaltung anberaumt: Ein »türkischer Idealistenverein« versammelte sich.

Nicht nur die politisch rechten Moslems waren auf den Beinen. Angerückt waren auch linke Türken, die draußen gegen die, wie sie meinten, radikalen »grauen Wölfe« drinnen demonstrieren wollten und schon mal einen Eingang besetzt hielten. Die Polizei räumte den Zugang frei. Bei der anschließenden Suche nach Steinewerfern geriet der Polizeioberwachtmeister Rüdiger Fischbach ins orientalische Getümmel und ging k.-o.-geschlagen zu Boden.

Sein Bericht: Ein Türke namens Orhan Öner, 22, habe ihm eine Eisenstange »mit voller Wucht« auf die Schulter geschlagen, um seinen Vater Hasan Öner, 46, aus dem Polizeigriff zu befreien. Und der Vater, wieder handlungsfähig, habe ihm mit einem Radmutterschlüssel den Helm zersplittert.

Das war Pfingsten 1983. Fast anderthalb Jahre später sprach eine Strafkammer des Landgerichts Hannover die beiden Türken, angeklagt wegen versuchten Totschlags, frei. Auf die Anklagebank müssen nun andere: der Polizist Fischbach nebst Kollegen - wegen Verdachts auf Meineid, falsche Aussage oder Verwahrungsbruch.

Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Hannover unter Vorsitz von Richter Gerhard Kausch hatte den Freispruch für die Türken hauptsächlich mit der Unglaubwürdigkeit der Polizeizeugen begründet. Er bescheinigte den »Ermittlungsorganen« das »Bestreben, um jeden Preis eine Verurteilung der Angeklagten wegen versuchten Totschlags herbeizuführen«. Um das zu erreichen, sollen die Polizisten Protokolle gefälscht und Beweismittel unterdrückt haben.

Zeugenbefragungen ergaben, daß Fischbachs angeblich zersplitterter Helm _(Am 21. Mai 1983 vor der Stadthalle. Nach ) _(Auskunft der Staatsanwaltschaft handelt ) _(es sich bei dem am Boden liegenden ) _(Beamten um den Polizeihauptwachtmeister ) _(Ebeling. Er soll von einem Steinwurf ) _(Orhan Öners getroffen worden sein. )

noch heil war, als er abends in den Spind gelegt wurde. Laut TÜV-Gutachten waren die Beschädigungen am Helm »z. B. durch Daraufstellen« wahrscheinlich lange nach dem Vorfall entstanden.

Weil der Polizeibeamte, der Fischbach den Helm vom Kopf genommen hat, als dieser am Boden lag, nach Mitteilung des Polizeipräsidenten nicht gefunden werden konnte, lag für das Gericht die »Vermutung nahe, daß der Helmabnehmer gar nicht gefunden werden sollte, um nicht bekunden zu müssen, daß der Helm unbeschädigt war, als er dem Verletzten abgenommen wurde«.

Mit der Verletzung des Verletzten nach dem »versuchten Totschlag« war es auch nicht weit her: Ein Gutachten ergab, daß der Polizist sichtbare Verletzungen hätte haben müssen. Aber er hatte lediglich einen winzigen blauen Fleck am Ellenbogen und, nach eigenen Angaben, eine Nervenlähmung in der Hand.

Solche Verletzungen entstehen laut Gutachten schon durch Abstützen bei einem Sturz. Ein Photo vom blauen Fleck lag zunächst nicht bei den Akten - angeblich, weil man es vergessen hatte. Nach Auffassung des Gerichtes wurde es absichtlich zurückgehalten, weil »die auf dem Photo erkennbare Verletzung für eine Anklage wegen versuchten Totschlags zu geringfügig erschien«.

Das Gericht sah sich auch außerstande zu beurteilen, ob die Türken überhaupt handgreiflich geworden waren. Auch konnte Richter Kausch im Verlauf des Prozesses feststellen, daß die Aussagen der Polizeibeamten in einer Nachvernehmung offenkundig »stimmig« gemacht worden waren.

Was unmittelbar nach der Demo in einer ersten Aussage in Wortwahl und Beschreibung noch durchaus unterschiedlich war, schien Richter Kausch nach einer zweiten Vernehmung aufeinander abgestimmt. Es bestünden erhebliche Verdachtsmomente, so das Urteil, »daß von mindestens einem ... Polizeibeamten der Versuch unternommen worden ist, zuungunsten der Angeklagten Beweismittel zu manipulieren und Zeugenaussagen zu beeinflussen«.

Die Zeugen Fischbach, der ermittelnde Kriminalmeister Thomas Ludowig vom 7. Kommissariat (Politische Polizei) und der Rechtsanwalt Arnd Höhndorf, der Fischbach als Nebenkläger vertrat, hatten ihre Glaubwürdigkeit endgültig eingebüßt, als die Sache mit dem ersten Vernehmungsprotokoll von Fischbach aufflog. Nach monatelangem Leugnen mußten die drei zugeben, daß sie dieses Protokoll zugunsten eines zweiten »besseren« verschwinden ließen, das in der Praxis des Rechtsanwaltes angefertigt worden war. Höhndorf kann dazu keine Aussagen mehr machen. Er hat sich vergangene Woche das Leben genommen.

Auch ein Photo, das Orhan Öner als Steinwerfer gegen Polizeihauptwachtmeister Michael Ebeling entlarven sollte, taugte nicht als Beweisstück. Weder

konnte festgestellt werden, daß der Türke überhaupt geworfen hat, noch, daß das, was auf dem Photo durch die Luft flog, ein Stein war, und auch nicht, daß das, was da durch die Luft flog, einen Polizisten getroffen hat. Richter Kausch bescheinigte den Polizisten auch hier eine »Tendenz, Beweismittel zuungunsten der Angeklagten zu manipulieren«.

Oberstaatsanwalt Nikolaus Borchers wird nun gegen die so gescholtenen Polizisten Anklage erheben müssen. Er findet vergleichsweise milde Worte für das »individuelle Fehlverhalten« der Beamten: »Pfusch, Laxheit und viele Fehler. Die haben Mist gebaut. Das darf nicht hingenommen werden.«

System erkennen dagegen die Verteidiger der beiden Türken, die hannoverschen Rechtsanwälte Barbara und Eckart Klawitter, in den Manipulationen der Ermittler: »Türken als Polizeitotschläger passen in die politische Landschaft.« Die Verteidiger verlangen auch die Ablösung von Borchers - wegen Befangenheit.

Denn in Urteilen gegen Atomkraftgegner hatten die Richter am Landgericht Hannover vor Jahren schon einmal festgestellt, daß Polizisten »Falschaussagen gemacht« haben, und sie konnten sich »nicht des Eindrucks erwehren«, daß die »Aussagen wenig sorgfältig« waren, so daß der Wert der Bekundungen »zwangsläufig leiden mußte«.

In einem anderen Verfahren, in dem Gegner der Rüstungsmesse »IDEE« vor dem Amtsgericht angeklagt waren, erkannte der Richter, Polizisten hätten als Zeugen in einer Weise ausgesagt, die den Verdacht nahelege, »daß hier den Angeklagten ein Verhalten ''angehängt'' werden solle, mit dem Ziel einer Bestrafung, koste es, was es wolle«.

Anklagevertreter in allen Fällen: Oberstaatsanwalt Nikolaus Borchers.

Am 21. Mai 1983 vor der Stadthalle. Nach Auskunft derStaatsanwaltschaft handelt es sich bei dem am Boden liegendenBeamten um den Polizeihauptwachtmeister Ebeling. Er soll von einemSteinwurf Orhan Öners getroffen worden sein.

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