ÖSTERREICH / KRIEGSVERBRECHER-PROZESS Moment, Herr Richter
Angeklagt war er des »bestellten Mordes«. Verurteilt wurde er wegen »boshafter Sachbeschädigung«.
Dazwischen lag ein Kriegsverbrecherprozeß mit österreichischem Charme und Wiener Unbekümmertheit. Manchen schien es, als führe der Angeklagte den Vorsitz: Dr. Erich Rajakowitsch, genannt Raja, ehemals SS-Obersturmführer und Adlatus des Judenvernichters Adolf Eichmann.
Der schlanke Mann in flanellgrauem Anzug und mit silbergrauem Haar erschien vor Gericht als der elegante Gegentyp des Herrn Karl: Er vereint die politische Wandlungsfähigkeit des erfolgreichen k. u. k. Österreichers mit unbeirrbar weltmännischem Gehabe.
1905 im damals noch österreichischen Triest geboren, heiratete der gelernte Jurist 1934 die Tochter des steirischen Ex-Landeshauptmanns und Hitler-Wegbereiters Dr. Rintelen, wußte sich 1938 beim »Anschluß« rasch die NSDAP-Mitgliedschaft (Nummer: 6 330 373) zu verschaffen und trat 1939 freiwillig der SS bei. Rajakowitsch: »Ich wollte stets mit der Waffe in der Hand kämpfen.«
Er avancierte schließlich als Rechtsvertreter des »Jüdischen Auswandererfonds Wien« zum Freund Adolf Eichmanns, der dem SS-Neuling den »Kampf mit der Waffe« ersparte.
Eichmann brachte Rajakowitsch 1940 nach Berlin, schickte ihn 1941 als vorübergehenden Leiter des »Judenreferats« nach Holland und trug durch seine Aussagen im Jerusalemer Prozeß unfreiwillig dazu bei, daß der einstige Kumpan jetzt vor ein Wiener Schwurgericht kam.
Hauptanklagepunkt: Der SS-Obersturmführer Rajakowitsch habe am 12. August 1942 durch ein Fernschreiben mit seiner Unterschrift die Deportation von 83 holländischen Juden aus einem Lager unweit von Paris veranlaßt und damit den Auftakt zum Todesmarsch von 100 000 Niederländern gegeben.
Eigentlicher Ankläger war der Wiener Eichmann-Jäger Simon Wiesenthal. Der Nazi-Verfolger aus Passion vermochte der Staatsanwaltschaft freilich kein weiteres Belastungsmaterial als eben jenes Fernschreiben zu liefern, das Rajakowitsch als einen »Irrläufer« abtut.
Nach zweijähriger erfolgloser Materialsuche der Staatsanwaltschaft wurde die Anklage mehr aus Prestige als aus sachlichen Gründen erhoben: Wiens Justizministerium, das sich ohnehin des Verdachts erwehren muß, allzu viele ehemalige Nazirichter zu beschäftigen, glaubte sich die Absetzung des Prozesses nicht leisten zu können.
Der Prozeß wider Willen begann am 15. Februar. Er wurde schon bald nahezu allein vom Angeklagten geleitet. Der studierte Jurist Rajakowitsch belehrte das Gericht: »Ich möchte mich zusammenhängend verantworten. Fragen können später gestellt werden.« Darauf der Vorsitzende, Oberlandesgerichtsrat Dr. Viktor Strobl: »Bitte schön, wenn Sie es so wünschen.«
Was Rajakowitsch wünschte, machte er sofort deutlich: keineswegs mit konkreten Fragen belästigt zu werden.
Schüchterne Einwürfe Dr. Strobls erstickte er mit ausgesuchter Höflichkeit ("Moment, Herr Vorsitzender"), aber unnachgiebig. Rajakowitsch: »Sie müssen mich schon weiterreden lassen. Sonst werden Sie das nie verstehen.« Er durfte weiterreden.
»Da möchte ich den Vorschlag machen: Schauen wir, daß wir zuerst meinen Lebenslauf beenden«, wies er den Richter zurecht, und auf eine konkrete Frage des Vorsitzenden: »Aber, bitte, nicht das. Gehen wir doch chronologisch vor.«
Der Staatsanwalt wagte es, das Thema Auschwitz anzuschneiden. Der Angeklagte: »Ich fürchte, wir reden aneinander vorbei. Bitte, bleiben wir beim Thema.«
Erster Staatsanwalt Dr. Ernst Kovacs war in einer mißlichen Lage. Ihm fehlte stichhaltiges Belastungsmaterial. Da fiel dem Anklagevertreter ein echt österreichischer Ausweg ein: Er begann Gericht und Angeklagten zu verwirren. Statt die fragwürdige Schuld des Rajakowitsch zum Prozeßthema zu erheben, warf Staatsanwalt Kovacs die unbestrittene Schuld des Eichmann-Apparates auf. Er ließ durch Experten beweisen, was längst keines Beweises mehr bedarf: daß Hitler Millionen von Menschen ohne Gesetzliche Grundlage töten ließ.
Ohne ernsthaft zu versuchen, die individuelle Schuld des Angeklagten zu beweisen, widmete Kovacs auch sein Plädoyer den allgemeinen KZ-Greueln. Er berichtete von neunjährigen Kindern, die ihre zweijährigen Geschwister in die Gaskammern führen mußten, und hob seine Stimme zum Schlußangriff:
»Ich bin dem Angeklagten dankbar, daß er sich zwei Tage lang zusammenhängend verantwortete. Wenn man unwillkürlich die Augen schloß, lief es einem kalt über den Rücken. Man hörte die Stimme eines SS-Offiziers. Wie wird sich der Angeklagte erst während des Krieges verhalten haben, als er am Gipfelpunkt seiner Macht stand?«
Die Geschworenen schlossen gehorsam die Augen und ließen sich durch einen letzten Akt österreichischer Geschicklichkeit überzeugen:
Der Staatsanwalt vergaß großzugig die nicht beweisbare Mordanklage gegen den instinktsicheren Österreicher, befürwortete »außerordentliche Milde« (weil sich der Angeklagte 1943 vom Endlöser Eichmann abgewandt habe) und schlug die Anwendung des österreichischen Strafgesetzbuch-Paragraphen 87 vor, der boshafte Sachbeschädigung - besonders beim Betrieb von Eisenbahnen - und absichtliche Gefährdung von Menschenleben ahndet.
Der Vorschlag wurde dankbar aufgegriffen. Die Laienrichter entschieden am Dienstag letzter Woche: »Zweieinhalb Jahre verschärfter Kerker.« Da Rajakowitsch seit zwei Jahren in Haft ist, müßte er nur noch sechs Monate absitzen.
Die Wiener »Arbeiter-Zeitung« applaudierte: »Keiner soll vor einer Bejahung der Schuldfrage aus dem Grunde zurückschrecken, weil er glaubt, damit sei womöglich lebenslanger Kerker verquickt.«
Angeklagter Rajakowitsch
Der Staatsanwalt forderte Milde