PROZESSE Nach Lodz
Die Präventiv-Post ging an alle Rundfunkanstalten. Im Namen eines Generaldirektors, der nicht ungefragt als Präservativhersteller in die Literatur eingehen wollte, warnte die renommierte Stuttgarter Anwaltskanzlei »Löffler, Wenzel und Sedelmeier« Funk und Fernsehen davor, eine Neuerscheinung auf dem Buchmarkt publizistisch zur Kenntnis zu nehmen: Teile des Textes seien »gröblich unwahr«.
Aus der Drucksache wurde mittlerweile eine Prozeßsache: Die Romanfigur wider Willen zitierte den unerwünschten Biographen vors Gericht, und dieser revanchierte sich mit einer Widerklage. Am Dienstag wird zum erstenmal vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt. Kläger: Konsul Dr. Fritz Ries, 67, Vorstandsvorsitzer der Pegulan-Werke; Widerkläger: Bernt Engelmann, 54, Verfasser des als »Tatsachenroman« deklarierten Werkes »Großes Bundesverdienstkreuz«. Ries fordert von Engelmann die Streichung zwölf inkriminierender Buchpassagen, Engelmann von Ries Unterlassung des Vorwurfs, er sage die Unwahrheit.
Die Klageanträge des Industriellen verfolgen samt und sonders das Ziel, das »Bild, das von ihm gezeichnet wird«, zurechtzurücken. Ries werde in dem Engelmann-Buch, so rügen Löffler, Wenzel und Sedelmeier, als Unternehmer gezeigt, der die »Arisierung jüdischer Unternehmen« betrieben habe, »vornehmlich solcher, die Präservative herstellen«, und der »durch Ausbeutung jüdischer und ausländischer Zwangsarbeiter Millionen gemacht« habe.
Prozeßgegenstand ist eine Text-Kolportage ohne nennenswerte literarische Qualität -- nach Selbsteinschätzung des Verlegers ein »Schlüsselroman«. der »sich selbst entschlüsselt« und »mit echten Fakten aufwartet«. Romanhandlung: Ein New Yorker Rechtsanwalt und eine Münchner Dolmetscherin forschen im Rahmen einer fiktiven »Kriminalstory« nach einem Gemälde aus jüdischem Nachlaß. Diese Detektive seien, so Autor und Verlag, »erfunden« -- die »Dunkelmänner« aber »unter uns lebende Personen des öffentlichen Lebens«.
Zu solchen Zeitgenossen zählt Engelmann erkennbar den -- inzwischen verstorbenen -- Adenauer-Staatssekretär Hans Globke, den Altkanzler Kurt Georg Kiesinger wie den CSU-Chef Franz Josef Strauß, den nach rechts aus der FDP ausgerückten MdB Siegfried Zoglmann oder den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. der als NS-Studentenführer auftaucht.
Sie alle machen Engelmanns Ensemble aus, und die »Zentralfigur der Dunkelmänner-Kriminal-Story« ist, wie die Ries-Anwälte zutreffend notieren, ihr Mandant. Er erscheint in dem Buch weit rechts im politischen Spektrum, jedenfalls in der Nähe von Franz Josef Strauß, »dessen Ehefrau«, so behauptet der Autor, »am Ries-Konzern nicht unerheblich beteiligt ist«. Der Unternehmer »und seine Freunde«, die sich auf dem Ries-Schloß Pichlarn in Österreich zu treffen pflegen, mischten laut Roman stets mit, »wo es um die Bildung einer rechten außerparlamentarischen Opposition« ging -- ebenso »bei den diversen Versuchen, Willy Brandt zu stürzen«.
Das einzig Wahre an alledem, so läßt die Ries-Partei wissen, sei freilich nur die Bezeichnung »Vollblutunternehmer«. Daß Ries »hinter den Fraktionsübertritten während der letzten Legislaturperiode« stehe, sei eine Unterstellung und schlicht »infam«.
Der Pegulan-Chef ersuchte denn auch das Landgericht, Engelmann unter Androhung von »Geldstrafe in unbeschränkter Höhe« zu verbieten, das Buch »Großes Bundesverdienstkreuz« als »Tatsachenroman« zu bezeichnen, denn anders seien alle Unwahrheiten gar nicht erfaßbar.
Was der Kläger im einzelnen für unwahr hält, erläutern seine Anwälte in einer lockeren Folge von Punkten, Vor allem geht es um den »Arisierungs-»Vorwurf. Ries »als Arisierer zu bezeichnen«, heißt es im Schriftsatz« sei »schlechterdings nicht hinnehmbar«. Er habe seinerzeit lediglich einen jüdischen »Ein-Mann-Betrieb« gekauft.
Das schiere Gegenteil will Engelmann mit Dokumenten beweisen, mit Geschäftsberichten« Briefen, notariellen Urkunden. Dabei kann er sich auf das vollständig erhaltene Archiv der früheren Ries-Firma »Flügel und Polter« (Leipzig) stützen, das -- so Engelmann-Anwalt Albert Gerhardt »heute im Zentralarchiv der DDR aufbewahrt wird«.
Ein Beweisstück etwa, das Engelmann zum Thema Arisierung verlegt, ist ein Brief an die »Gauleitung der NSDAP Oberschlesien« vom 7. Mal 1942. Als Absender firmiert der »Sicherheitsdienst des Reichsführers SS«. Dort wird Dr. Ries, Parteimitglied seit 1933, bestätigt, daß er »durch Arisierung bzw. Übernahme in den Jahren 1940/41 sechs Unternehmen unter seine Kontrolle gebracht« habe.
Noch vor der Beschwerde über die Engelmannschen Arisierungspassagen rangiert in der Liste der Ries-Beanstandungen der Kondom-Komplex. Ries rügt die Engelmann-Formulierung« sein Leipziger Unternehmen habe »Gummiartikel des hygienischen Bedarfs« produziert, darunter verstehe jeder Präservative, derlei Hinweise aber sollten offenkundig »seine unternehmerische Leistung abwerten«.
Anwalt Gerhardt hat sich zu diesem Punkt ein Papier zurechtgelegt, das die »Mitteldeutsche Gummi- und
Guttapercha-Gesellschaft« 1938 an die reichsdeutschen Drogerien als Werbeschreiben verschickt hatte, Unter dem Briefkopf prangt das Markenzeichen des Präservativs »Miguin«, mit dem Aufdruck »Jetzt arisch«. Die Gesellschaft informiert den verehrten »Geschäftsfreund«, sie sei mit Genehmigung »des Herrn Regierungspräsidenten« in »ansehen« Besitz übergegangen, »als neuer Geschäftsführer zeichnet Herr Dr. Fritz Ries«.
Im Hinblick auf die Ries-Aktivitäten in den besetzten Ostgebieten räumen selbst seine Anwälte ein, daß für ihren Mandanten »nach Ausbruch des Krieges eine weitere Ausdehnung innerhalb des damaligen Reichs kaum mehr möglich« gewesen sei. Tatsächlich fuhr Ries nach Lodz und Trzebinia -- und die SS-Oberen registrierten erfreut, er habe es verstanden, »sich innerhalb von kurzer Zeit beherrschenden Einfluß auf verschiedene Unternehmen der Gummibranche zu verschaffen«.
Ries sieht seine Tätigkeit im Osten heute so: »Bis auf die letzte Schraube«, so heißt es in seiner Klagebegründung an das Stuttgarter Landgericht, habe er etwa das Werk in Trzebinia »mit Mitteln ausgestattet, die er aus Deutschland nach dort verbringen ließ«. In der Niederschrift über die Gesellschafterversammlung der Ries-Firma »Flügel und Polter« vom 23. Mai 1941 liest es sich freilich anders: Das Entgelt -- 205 000 Reichsmark -- sei »äußerst niedrig«, denn »Kessel und Transformatoren des Werkes sind noch verhältnismäßig jung«.
Bei der zweiten Geschäftsübernahme, der englisch-polnischen Firma »Gentleman S-A« in Lodz, habe es sich, so Ries heute, zwar um ein eingerichtetes, »jedoch total veraltetes Unternehmen« gehandelt. Der Geschäftsbericht von 1941: »Grundstück 23 000 qm« Gebäudegrundstück 10 000 qm, davon 5000 qm im Jahre 1935/36 erbaute neue Hallen«, und der Buchwert der Maschinen belief sich 1940 auf »3 Millionen Zloty = Reichsmark 1 500 000,-».
Für solche »Übernahmen«, so erläutert Engelmann-Anwalt Gerhardt« habe Ries »keinen Pfennig Kapital selbst aufbringen« müssen, »das übernommene Vermögen selbst« habe als »Grundlage für die Kreditgewährung« gedient.
Wenn"s drauf ankommt. will Engelmann rund 6000 Dokumente vorlegen -- eine Materialfülle, die das Gericht. obschon mit Literaturprozessen vertraut, leicht zudecken könnte. Die Rechtsfrage, wieweit die in der Verfassung verbürgte Kunstfreiheit eine Mischung aus Dichtung und Wahrheit deckt, spielt eine geringere Rolle als in früheren Prozessen; sie ist zudem vorentschieden.
Nach Karlsruher Rechtsprechung ist »die Freiheit der Kunst nicht grenzenlos«, sondern unterliegt »Schranken«, etwa anderen Verfassungsgarantien. Im letzten einschlägigen Verfahren -- es ging um die satirische Festschrift »Unsere Siemenswelt« -- erkannten die Stuttgarter Richter im Herbst 1974, es sei schlechterdings »nicht ersichtlich, inwiefern es zur Verwirklichung einer künstlerischen Intention erforderlich sein soll. Unwahres als wahr hinzustellen«.
So wurde Festschriftautor Friedrich Christian Delius verurteilt, 14 (von 19) beanstandete Passagen zu streichen. Delius war in Beweisnot geraten, denn an das Firmenarchiv des Hauses Siemens, von dem er sich Bestätigung seiner Versionen erhoffte, kam er nicht heran, im Gegenteil: Es stehe dem Konzern »frei«, so meinten die Richter, »Akten zurückzuhalten oder unvollständig vorzulegen«.
Derlei Probleme hat Engelmann nicht: Anders als im Fall Siemens verfügt nicht der finanzkräftige. Kontrahent des Autors über die beweisfähigen Firmendokumente, sondern das Zentralarchiv der DDR. Soviel Finderglück machte Engelmann übermütig: Bei der Vorbereitung des Prozesses sei er auf »noch zahlreiche weitere« überaus interessante und belegbare Details aus der Vergangenheit des Klägers« gestoßen, ein »Fortsetzungsroman« biete sich geradezu an.