Neue Bundesregierung Naturschutz soll ins Grundgesetz

Naturschutzgebiet Löcknitztal
Foto: Patrick Pleul / dpaIm Grundgesetz solle dafür die neue »Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz« verankert werden. Das fordern über 150 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. »Die Politik hinkt dem zunehmenden Handlungsdruck weit hinterher. Existierende Verpflichtungen hat die Bundesregierung nicht erfüllt, gesteckte Ziele nicht erreicht«, begründen die Forscher, von denen einige Regierungsberater sind, unter anderem beim Sachverständigenrat für Umweltfragen und beim Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung ihren Aufruf. Koordiniert hat dieses »Orientierungspapier« das Sustainable Development Solutions Network Germany.

Angst in Amsterdam
Fröhliches, kleines Holland – das Bild der Deutschen vom Nachbarn hat mit der Realität nicht mehr viel zu tun. Nach dem Mord an Reporter Peter R. de Vries wird klar, wie Kokainbanden die Zivilgesellschaft in den Würgegriff genommen haben. Eine Ursache für ihren Aufstieg: die Drogenpolitik des Landes.
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Die Bundesregierung soll zu biodiversitätsschonendem Handeln verpflichtet werden. Alle staatlichen Investitionen und regulatorischen Maßnahmen müssten mit Blick auf die Auswirkungen auf die Biodiversität geprüft werden. Ein »Biodiversitätschutzgesetz« soll bereits bestehende Konflikte zwischen Klima- und Naturschutz bei Zukunftsthemen wie Windkraftausbau, Freiflächenphotovoltaik, Deicherhöhungen oder Energiepflanzenanbau regeln.