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NDR-Proporz vor Gericht

aus DER SPIEGEL 13/1976

Die Übermacht von CDU und SPD im Norddeutschen Rundfunk (NDR) wird gerichtlich angefochten. Bis Ende März will die Evangelisch-Lutherische Landeskirche von Schleswig-Holstein Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig gegen die -- nach Kirchenmeinung -- »staatsvertrags- und verfassungswidrige« Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrats einreichen. Statt acht Parlamentariern, wie vom NDR-Staatsvertrag vorgeschrieben, gehören dem Aufsichtsgremium des Hamburger Senders 14 Landtagsabgeordnete aus Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein an, von denen sieben zur CDU, sechs zur SPD und einer zur FDP zählen. Die Kieler Kirchenleitung, die sich auf evangelische und katholische Gutachten stützen kann, fordert eine stärkere »Berücksichtigung der gesellschaftlich-relevanten Gruppen«.

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