AFFÄREN Neue Herkunft
Versteckt zwischen Kleinanzeigen für Kartenlegen und Pony-Ferien im »Hamburger Abendblatt« rief die »Christl. Vereinigg. z. Familienförderung« aus dem württembergischen Wald auf zu einer »Aktion gegen Kinderlosigkeit und Kinderleid«. Bitte an alle: »Helfen Sie durch Mitgliedschaft oder Spenden.«
Wer sich auf die Annonce meldete, bekam Post von einem »Msgr. Heinrich Kotulla« aus Meersburg, »Theologe«. Ein »Merkblatt« macht Interessenten auf eine »außergewöhnliche Möglichkeit« aufmerksam, Kinderlosigkeit zu beheben, »legal und zuverlässig«, bei Zahlung von rund 32 000 Mark.
Die Transaktion, die der Monsignore in Aussicht stellt, ist Kinderhandel.
Weil Adoptionen in Westdeutschland nur von staatlichen oder amtlich anerkannten Stellen vermittelt werden dürfen und Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 10 000 Mark belegt werden können, ließ sich die christliche Vereinigung am Bodensee einen Dreh einfallen, der die strengen Bestimmungen unterläuft. Sie bietet die Vermittlung von Jungen und Mädchen an, die angeblich »von deutschen Staatsangehörigen im Ausland gezeugt wurden«.
Durch »Anerkennung der Vaterschaft über ein noch nicht geborenes oder kleinstes Kind« sollen Männer die »elterliche Gewalt (Sorgerecht)« über das Baby erhalten und so »ihren Kinderwunsch« erfüllt bekommen - ob sie nun tatsächlich der Vater sind oder nicht. Daß in der Praxis dann Kinder »auf Bestellung« gezeugt werden könnten, von »Fernfahrern beispielsweise«, räumen die seltsamen Familienförderer ein.
Wenn die Vaterschaft anerkannt, notariell beglaubigt sei und die leibliche Mutter zugestimmt habe, könne der Vater das Kind in die Bundesrepublik holen. Zu Hause müsse das Baby dann, so behaupten die Vermittler, vom Amtsgericht »automatisch« für ehelich erklärt und »spätestens nach drei Jahren« eingebürgert werden.
Besonderer Clou des vorgeblichen »Adoptionsverfahrens in bereinigter Form«, wie die Prozedur im Kotulla-Merkblatt umschrieben wird: »Staatliche Jugendämter und sonstige Behörden wirken nicht mit.«
Als »Entgelt« für »Honorar, Auslagen und Entschädigungen« verlangen die Vermittler des christlichen Vereins
* 2000 Mark »für den bürokratischen Aufwand, fällig mit Mitteilung des S.72 Wunsches, ein Kind legitimieren zu wollen«,
* bis zu 20 000 Mark »für Entschädigungen für die Mutter (je nach Nationalität), Kosten für Urkunden, Übersetzungen, Beglaubigungen, Entbindungskosten etc.«,
* 10 000 Mark »bei Übergabe des Kindes«.
Die Idee zu der zwielichtigen Unternehmung hatte nicht der Meersburger Monsignore, sondern Rainer Rene Graf Adelmann von Adelmannsfelden, geborener Freiherr von Godin, 34, der den Behörden südlich des Mains wohlbekannt ist. Mit Tricks und Kniffen (Adelmann: »Ich hab' halt so viele Einfälle") beschäftigt er seit Jahren Gerichte und Staatsanwaltschaften, prozessiert er gegen Geschäftsleute, Journalisten und Verleger.
Mit obskuren Vereinen zur Überwachung des lauteren Wettbewerbs bringt er kleine Geschäftsleute ganzer Regionen gegen sich auf. Schon bei minimalen Formfehlern in Annoncen, wenn etwa ein Immobilienhändler sich nicht zu erkennen gibt, treten Adelmann-Organisationen wie »Der Wettbewerbsbeobachter« oder das »Zentralkomitee für die Allgemeinbefolgung obergerichtlicher Rechtssprechung in Wettbewerbssachen« auf den Plan.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erlaubt Verbänden, »zu deren satzungsgemäßen Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen«, gegen »unrichtige Werbeangaben« vorzugehen. Diesen Passus macht sich der Graf zunutze.
Mal als »Generalsekretär«, mal als »Geschäftsführer« fordert er von den Wettbewerbssündern eine Unterlassungserklärung und stellt dafür bis zu 250 Mark Abmahnungsgebühr in Rechnung. Bei Widerstand klagen der Graf oder die eigens gegründeten Vereine vor Gericht auf Unterlassung und sacken sogar ein Vielfaches an Prozeßgebühren ein. Allein beim Landgericht Konstanz waren von März bis Juni letzten Jahres 58 Verfahren von Adelmann und seinen Mittelsmännern anhängig.
Bisweilen konnten seinem Treiben schon Grenzen gezogen werden. Das Landgericht München I hob mehrfach einstweilige Verfügungen auf oder wies entsprechende Anträge des gräflichen Abmahnvereines »Concurrentia Aeterna« ab. In einem Verfahren gegen einen Autohändler kamen die Münchner Richter zu dem Ergebnis, der Abmahnverein »mißbrauche das Prozeßführungsrecht für sachfremde Zwecke«. Das Wettbewerbsgesetz werde, so die Richter, »nur als Mittel zur Erzielung unternehmerischer Einkünfte benutzt«.
Das bayrische Justizministerium nahm Adelmanns Zulassung als Rechtsanwalt zurück, weil er eine »Tätigkeit« ausübe, die mit dem Beruf eines Rechtsanwalts oder dem Ansehen der Anwaltschaft »nicht vereinbar« sei. Als der Bayerische Ehrengerichtshof die Entscheidung bestätigte, legte Adelmann beim Bundesgerichtshof Beschwerde ein. Die erledigte sich, weil der Graf schließlich selbst auf den Anwaltstitel verzichtete.
An Einfällen hat es ihm nie gemangelt. Zwar scheiterte, wie er berichtet, seine Ausbildung zum katholischen Diakon, weil er zeitweilig Vorstandsmitglied bei den Erdinger Jusos gewesen war. Dafür gründete er eine private Kirche unter dem Phantasie-Namen »Erzbistum München der heiligen katholischen orthodoxen evangelischen Kirche des heiligen Apostels Matthäus«. Als selbsternannter Kirchenmann verabreichte er pseudo-kirchliche Ehrentitel, etwa dem S.75 »Monsignore« Kotulla, der sich selbst als »Wirtschaftsjurist« bezeichnet.
Der Graf gründete Bestattungsunternehmen, um so, wie er freimütig einräumt, als Jurist besser an Nachlaßangelegenheiten heranzukommen. Adelmann: »Im Erbrecht verdient man 20 000 Mark wie nichts.« Als »Kanzler des Verbandes des christlichen Adels« offerierte er schließlich »internationale Partnerschaften und gesellschaftliche Arrangements": »Hat Ihr Leben sich aus der Familientradition gelöst und wünschen Sie eine neue Herkunft, so vermitteln wir Ihnen«, preist eine Werbeschrift, »die richtigen Eltern.«
Neu in seiner Angebotspalette ist das Geschäft mit Kindern.
Das Angebot spekuliert auf die zehntausend Eltern, die sich Jahr für Jahr bundesweit neu und vergeblich um eine Adoption bewerben, sowie auf die große Zahl von kinderlosen Müttern und Vätern, die sich den langwierigen Überprüfungen, Gesprächen und Eignungstests der Jugendämter vor einem Adoptionsantrag erst gar nicht unterziehen.
»Kein Jugendamt oder sonstige karitative Stelle«, verheißt Kotullas »Merkblatt«; »kann mitreden oder mitentscheiden, Ihre Räumlichkeiten etc. mit amtlicher Brille betrachten.«
Das Geschäft, versichert Adelmann, floriert und »funktioniert«. Zwei Kinder aus Ägypten und eines aus der Türkei seien auf seine Vermittlung bereits nach Westdeutschland gekommen. Nach einem »Boom von Anfragen« (Kotulla) seien fünf weitere Kinder bereits »bestellt« (Adelmann) - alle in Polen. Dort sei die Abwicklung zur Zeit »am praktischsten und einfachsten«. Adelmann: »Wir schwimmen voll auf der Polen-Hilfswelle.«
Tatsächlich ist der Vermittler um Polen-Kontakte bemüht, etwa über den »Verband zur Förderung des privaten Osthandels« des Exilpolen Wieslaw Bicz in Frankfurt. Und auch die Nachfrage deutscher Eltern nach polnischen Kindern ist nachweisbar gestiegen. Rolf Bach, Leiter der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle der vier norddeutschen Bundesländer, notierte in den letzten Monaten eine »auffällige Zunahme« von Anfragen wie auch von Adoptionen.
Doch Adelmanns Offerte ist nicht so seriös, wie er vorgibt. Die Staatsanwaltschaft in Konstanz ermittelt »wegen Verdachts der Personenstandsfälschung«. Zwei Hausdurchsuchungen bei Kotulla und bei Adelmann veranlaßten den Grafen zu größerer Vorsicht. Zwei Tage nachdem der SPIEGEL ihn befragt hatte, versuchte er, seine zuvor freigebig verstreuten Erfolgsmeldungen abzuschwächen. Noch niemand, beteuert er, habe »ein Kind als Vater anerkannt, der nicht tatsächlich der Vater war«.
Die neue Version beugt dem Vorwurf der Personenstandsfälschung vor, über den ihm allerdings ohnedies kaum beizukommen ist. Denn die versuchte Anstiftung ist, als »Vorbereitungshandlung«, in diesem Fall straffrei. Und nach Meinung des Kieler Strafrechts-Kommentators Erich Samson liegt selbst dann »keine strafbare falsche Angabe vor, wenn ein anderer als der Erzeuger wahrheitswidrig ... die Vaterschaft an einem Kinde anerkennt«.
Das Wohl des Kindes, besser einen falschen Vater zu haben als gar keinen, wiege schwerer als »das Interesse der Allgemeinheit an der Feststellung der biologischen Abstammung« (Samson). Auch die herrschende Rechtsprechung, so Adoptionsexperte Bach, habe sich dem weitgehend angeschlossen.
Der Vorwurf des Betruges hingegen könnte Adelmann in Verlegenheit bringen. Mit seiner Offerte macht der Graf Versprechungen, die er kaum halten kann. Entgegen seiner Zusage sind im Legitimationsverfahren nach gräflicher Art die Jugendämter nicht auszuschalten. Bei Anträgen zur Ehelich-Erklärung, schreibt das Jugendwohlfahrtsgesetz zwingend vor, muß das Vormundschaftsgericht vor einer Entscheidung das Jugendamt hören, welches das »Wohl des Kindes« vertritt. Behördenkontakt ist unvermeidbar.
Auch ist der Kindesstatus längst nicht so endgültig, wie der Graf vorgibt. Der Vater kann sein falsches Bekenntnis »binnen Jahresfrist« widerrufen, etwa »wenn ihm das Kind nicht mehr paßt« (Bach). Und selbst das Kind kann, wenn es später seine wahre Herkunft erfährt, die Vaterschaft »binnen zwei Jahren anfechten, nachdem ihm die Anerkennung und die Umstände bekannt geworden sind«, die dagegen sprechen (Paragraph 1600 i des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Und noch ein Hindernis auf dem Weg zum eigenen Kind wird verschwiegen. Im Gegensatz zu amtlichen Adoptionen büßt die leibliche Mutter bei Adelmanns Deal keineswegs alle natürlichen Rechte ein. Sie verliert nur das Sorgerecht, behält aber zum Beispiel den Anspruch auf regelmäßigen Besuch, und auch alle verwandtschaftlichen Beziehungen bestehen fort - wichtig etwa in Erbschaftsangelegenheiten. Entgegen den Verheißungen Adelmanns werden also, sagt Bach, »keine endgültigen familienrechtlichen Bindungen hergestellt«.
Den Schaden haben im Zweifelsfall die Kinder. Anstatt sie so früh und so offen wie möglich aufzuklären, wie es die Sozialpädagogen und Psychologen der Jugendämter bei Adoptionen inzwischen durchweg propagieren, müßten Adelmanns Eltern, wollen sie den Kauf nicht zugestehen, die Herkunft soweit wie möglich verschleiern. Beides ist mit dem »Wohl des Kindes«, oberstes Gebot aller Adoptionen, nicht vereinbar. Beides läßt eine Identifikation des Kindes mit seinen Eltern kaum zu.
»Niemand gewährleistet«, sagt der Hamburger Adoptionsfachmann Bach, »daß die Vermittlung auch nur ansatzweise im Interesse des Kindes liegt.« Was allein zählt, sei »das Interesse der Scheinväter und das Interesse desjenigen, der daran verdient«.