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Neues EG-Recht

aus DER SPIEGEL 42/1978

Die bislang überwiegend wirtschaftspolitisch orientierte Europäische Gemeinschaft will nunmehr internationales Verfassungsrecht schaffen: eine »Charta der Bürgerrechte«, einen für alle neun Mitgliedsstaaten verbindlichen Grund- und Menschenrechtskatalog. Weil in der EG allzu lange »nur über Kontingente für Putensterze geredet« worden sei, so der SPD-Abgeordnete Alfons Bayerl, solle noch vor den Europa-Wahlen im nächsten Juni der bloße »Marktbürger zum Gemeinschaftsbürger« aufgewertet werden. Ein erster Entwurf wird kommende Woche in Florenz erarbeitet.

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