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"... »... nicht für alles allein verantwortlich«

Gerhard Mauz zum Urteil über Klaus Barbie in Lyon *
Von Gerhard Mauz
aus DER SPIEGEL 28/1987

Maitre Jean-Martin Mbemba, Rechtsanwalt in Brazzaville, der Hauptstadt der Volksrepublik Kongo, ist ein freundlicher schwarzer Mann, ansprechbar außerhalb der Sitzung, jederzeit zu Erklärungen bereit. Er ist aber auch ein Redner, der Schrecken verbreitet.

Immer wieder vermittelt er den Eindruck, er komme nun zum Ende seines Vortrags. Doch er kommt nicht zum Ende. Acht-, neun-, zehnmal scheint er sein Schlußwort gesprochen zu haben, doch nein - schon wieder hebt er ab, steigt und setzt zu einer neuen Schleife seines Plädoyers für Klaus Barbie an.

Es ist unerträglich heiß im Palais de Justice in Lyon am Mittwoch vergangener Woche, und so ist ein Redner, der die Hoffnung auf eine Unterbrechung nur weckt, um sie zu enttäuschen, ein Schrecken. Zum Schrecken wird Maitre Mbemba allerdings auch durch das, was er sagt. Man hofft nicht nur auf eine kurze Pause. Man hofft, daß dieses Plädoyer endlich ein Ende hat.

Da ist für Maitre Mbemba der Nationalsozialismus, und da ist für ihn der Kolonialismus - und einen Unterschied zwischen dem Nationalsozialismus und dem Kolonialismus gibt es für Maitre Mbemba nicht. So wie Adolf Hitler die Juden verfolgte, so verfolgt Pieter Botha in Südafrika die Schwarzen. Hitlers Rasse-Gesetzen entspricht die Apartheid.

Gegen Barbie verhandelt man, ihn hat man angeklagt. Gegen Botha geschieht nichts, und die von ihm unterdrückten Schwarzen können ihn nicht vor Gericht stellen und anklagen. »Können Sie mit ruhigem Gewissen über Barbie richten?« fragt Maitre Mbemba die Jury, und wieder einmal spricht er so beschwörend, so abschließend, daß man meint, er beende sein Plädoyer.

Maitre Mbemba fährt fort: In den 30er Jahren, der Eisenbahnbau im Kongo, für 140 Kilometer schickte man 17000 schwarze Arbeiter in den Tod; 1947, die blutige Niederwerfung einer Rebellion in Madagaskar.

Massenmord überall in Afrika, Massenmord, über den nie Gerichte zusammentraten, doch über Barbie sitzt man hier in Lyon zu Gericht. In nichts stehe dem, was die Nazis taten, das nach, was im Zeichen des Kolonialismus vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg geschehen sei und geschehe.

Einfühlbar ist schon, warum der schwarze Rechtsanwalt aus Brazzaville das vorträgt. Daß einer »seinen« Toten den Vorrang vor anderen Toten gibt oder ihnen wenigstens den gleichen Rang zumißt, ist nicht ungewöhnlich, leider; schweigen wir von den Rechenexempeln und Gewichtungsspielen in der Bundesrepublik.

Auch dauert die Apartheid an, sind weiterhin Tote in Südafrika zu beklagen. Maitre Mbemba hat diese quälende Gegenwart vor Augen, er will sie sichtbar, unübersehbar machen, indem er einen Bezug zu Toten herstellt, die in aller Munde sind.

Man kann ihn verstehen, und man kann ihn nicht ertragen. Seine Gegenwart macht ihn blind für die Vergangenheit, sie läßt ihn die Vergangenheit benutzen - und dann macht er einen plötzlich reglos, fassungslos. Maitre Mbemba sucht zu erklären, warum er Klaus Barbie vertritt.

Er vertrete einen Mann, so sagt er, der dadurch, daß er sich auch von einem Nichteuropäer, von einem schwarzen Afrikaner verteidigen lasse, beweise, daß er von dem Wahn von der Überlegenheit der Arier, der Weißen Rasse abgelassen hat.

Barbie sei aufgestanden, als er ihn im Saint-Joseph-Gefängnis in Lyon besuchte, er sei auf ihn, den Maitre Mbemba zugegangen und habe ihn begrüßt, indem er seine Hand mit beiden Händen ergriff und schüttelte.

Der schwarze Rechtsanwalt sieht darin ein überwältigendes Zeichen des Respekts, einen Beweis menschlicher Qualitäten. Das Gericht möge das in seiner Beratung bedenken. Adolf Hitler habe sich 1936 in Berlin geweigert, dem vierfachen Olympiasieger Jesse Owens, einem schwarzen Amerikaner, die Hand zu geben.

Verhaltenes Gelächter flattert durch den Saal, in dem sich sechs- bis siebenhundert Menschen befinden, aber nicht alle finden Maitre Mbemba komisch. Denn er hat nicht berechnend gesprochen, sondern überzeugt. Er hat nicht in plumper Weise einen taktischen Trick versucht. Er hat geradezu inständig versucht, seine Überzeugung zu vermitteln.

Das Elend der Apartheid ist nicht mit den Greueln der »Endlösung« gleichzusetzen, weil es keine Waage gibt, auf der die eine und die andere menschliche Schuld gegeneinander abgewogen werden könnten.

Doch die Schäden, die der Kolonialismus zugefügt hat, seine Spuren, die noch viele Generationen von schwarzen Menschen zeichnen werden, sind selten so sichtbar und spürbar geworden.

Da plädiert ein hochintelligenter, juristisch hervorragend qualifizierter afrikanischer Rechtsanwalt - und daß sich ein Weißer von ihm verteidigen läßt, daß dieser Weiße auf ihn zugeht und ihm die Hand schüttelt, das überwältigt ihn. Das drückt für ihn tatsächlich Respekt vor seiner Hautfarbe aus und Menschlichkeit, eine gewandelte, geläuterte Gesinnung. Zum Lachen? Nein.

Maitre Jacques Verges, der Franzose, der eine vietnamesische Mutter hatte, hat nicht nur den Schwarzen Mbemba in den Prozeß gegen Klaus Barbie gebracht.

Er hat auch einen algerischen Rechtsanwalt, Maitre Nabil Buaita, geholt.

Die Verstrickung des Nordafrikaners in die Gegenwart, die ihn gleichsetzen läßt, ist Israel. Pfiffe, Schreie, fast Tumult löst er aus. Er spricht von den »israelischen Schlächtern«, die sich an den Palästinensern vergehen, von der »Nazifizierung der israelischen Juden«. Für Maitre Buaita hat sich das Monster des Rassenhasses wie Phönix aus der Asche erhoben - in Israel. Und was Barbie, sein Mandant, von 1942 bis 1944 getan haben solle in Lyon, das unterscheide sich in nichts von dem, was die Franzosen in Algerien verübt hätten und in ihren anderen Kolonialkonflikten.

Schneidende Wut, Haß kennzeichnet das Plädoyer des algerischen Rechtsanwalts, Anwälte, die Nebenkläger vertreten, springen auf, geben Erklärungen ab. Doch der Vorsitzende, Präsident Andre Cerdini, läßt nach kurzer Diskussion und einer Pause eine sofortige Erwiderung der Nebenklägervertreter nicht zu.

In der Diskussion setzt sich einer der Nebenklägervertreter, Maitre Francois La Phuong, für die uneingeschränkte Redefreiheit der Verteidigung ein, und ihm wird applaudiert. Jene, die behaupteten, Frankreich fürchte diesen Prozeß, die Konfrontation mit der Kollaboration, mit der Vergangenheit der Kolonialherrschaft, haben sich geirrt. Die Vergangenheit wurde in Lyon nicht verleugnet.

Maitre Jacques Verges hatte eine Generalabrechnung mit Frankreich angekündigt, mit der Kollaboration, mit der Resistance, mit der Vergangenheit der ehemaligen Kolonialmacht Frankreich. Von ihm verteidigt, sollte aus Klaus Barbie, dem Angeklagten, ein Ankläger werden. Mit Enthüllungen, die Frankreich erbeben lassen würden, drohte der Verteidiger.

Vom dritten Sitzungstag an weigerte sich Klaus Barbie, an der Hauptverhandlung teilzunehmen. In Frankreich muß ein Angeklagter, wenn er an seinem Prozeß nicht teilnehmen will, nicht erst das Gericht beleidigen, wie bei uns, um aus dem Saal geführt zu werden. Nur zweimal wurde Klaus Barbie vor dem vergangenen Freitag zwangsweise vorgeführt, als das Gericht Zeugen hörte, denen der Angeklagte noch nicht vor dem Untersuchungsrichter hatte gegenübergestellt werden können.

Doch selbst nach Klaus Barbies Rückzug warteten viele weiter auf den Großangriff von Maitre Verges. War es nicht denkbar, daß er seinen Mandanten hatte abtreten lassen, um die Szene für seine Attacke frei zu haben, um eine Ablenkung des Interesses durch die Person Klaus Barbies zu verhindern?

Doch ohne den Angeklagten erhielten die Aussagen der Überlebenden ein erdrückendes Gewicht. Und die Zeugen, die von der Verteidigung geladen worden waren, trugen nichts vor, was die Kollaboration angeprangert, die Resistance bloßgestellt oder die Kolonialmacht blutiger dargestellt hätte, als man sie schon längst kannte.

Über die Kollaboration, die Resistance und die Kolonialmacht Frankreich äußerten sich während der Beweisaufnahme nahezu ausschließlich die Anwälte, die Nebenkläger vertraten. Wie hypnotisiert von den Ankündigungen des Verteidigers Verges suchten sie dem, was sie von ihm erwarteten, im voraus zu begegnen.

Einige von ihnen versuchten beispielsweise zu verhindern, daß von der Verteidigung geladene Zeugen überhaupt gehört würden, da sie ja doch nur bestellt worden seien, um die Opfer und die Überlebenden zu verunglimpfen. Sie hatten damit keinen Erfolg. Einige ihrer Kollegen und die Anklage erinnerten sie an die Rechte der Verteidigung, während Maitre Jacques Verges lächelte.

Zum Umfeld der »Endlösung«, zur Geschichte des Rassenwahns und des Nationalsozialismus und zu den Vorgängen in den Arbeits- und Vernichtungslagern, zur Organisation des Mordens und zu den Zuständigkeits- und Befehlsverhältnissen des Holocaust hatten die Nebenklägervertreter zahlreiche Zeugen geladen. Sie wollten auch damit offensichtlich dem Angriff im voraus begegnen, den Maitre Verges angekündigt hatte.

Das Bild des NS-Systems und seiner Verbrechen, das dadurch entstand, war vor allem für die Jugend neu, in Lyon wo immer mehr junge Menschen in den Prozeß drängten, in Frankreich und auch in der Bundesrepublik. Doch den direkten Beweisen gegen Klaus Barbie ist weniger Vorbereitung gewidmet worden. Und auch in der Hauptverhandlung bemühten sich Anklage und Nebenklage kaum darum, Widersprüche in den Aussagen der überlebenden Zeugen aufzuklären oder Lücken der Beweisaufnahme zu schließen.

Maitre Jacques Verges hielt sich zurück gegenüber den Zeugen der Anklage und der Nebenklägervertreter. Nur selten blitzte etwas auf, was als ein Hinweis auf seine wahre Taktik hätte gedeutet werden können. So warf er einmal ein, es genüge nicht, daß einer die Deportation überlebt habe, damit er behaupten könne, Barbie habe den Eiffelturm gestohlen.

Die Anklage, Pierre Truche, der »procureur general pres la cour d''appel«, beantragte die lebenslange Freiheitsstrafe gegen Klaus Barbie wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Klaus Barbie sei »nicht für alles allein verantwortlich«, was von 1942 bis 1944 von der Gestapo in Lyon verübt worden ist. Als Leiter der Abteilung IV der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes habe er jedoch die Verantwortung getragen. Seine Stellung in der Hierarchie der »Endlösung« sei durch Dokumente bewiesen.

Welches Schicksal vor allem die jüdischen Deportierten erwartete, eben die »Endlösung«, sei ihm bekannt gewesen. Daß Klaus Barbie anwesend gewesen ist, als die jüdischen Kinder im Heim von Izieu am 6. April 1944 abgeholt und deportiert wurden, sie alle sind umgebracht _(Von links: Maitre Nabil Buaita, Maitre ) _(Raul Jimenez (Barbies bolivianischer ) _(Anwalt), Maitre Jean-Martin Mbemba. )

worden, sah der Ankläger nicht für erwiesen an. Und auch bei der Auflösung des jüdischen Zentrums am 9. Februar 1943 konnte er nicht als bewiesen erkennen, daß Klaus Barbie direkt dabei war.

Maitre Jacques Verges beginnt am Mittwoch vergangener Woche für die Verteidigung damit, daß er den Opfern der »Endlösung«, den jüdischen Menschen und den »Märtyrern von Izieu«, den mit ihren Betreuern abtransportierten und ermordeten jüdischen Kindern, seinen Respekt bekundet. Und er verneigt sich auch vor den ermordeten Zigeunern und den Opfern der Resistance. Mit der Frage, ob Verbrechen gegen die Menschlichkeit diese Bezeichnung nur dann verdienen, wenn sie an Europäern begangen werden, leitet er zu den Plädoyers seiner Kollegen aus dem Kongo und Algerien über.

Sein eigenes Plädoyer beginnt Maitre Jacques Verges am vergangenen Donnerstag damit, daß er die Umstände, unter denen Klaus Barbie 1983 von Bolivien nach Frankreich geschafft wurde, aufgreift und angreift. Rechtswidrig seien diese Umstände gewesen. Geld sei geflossen, um seines Mandanten unter Mißachtung internationaler Regeln und bolivianischer Gesetze habhaft zu werden. Und Maitre Jacques Verges trägt vor, daß man Klaus Barbie aufgrund eines Gesetzes aus dem Jahr 1964 angeklagt habe - eines Gesetzes, das es noch nicht gab, als die angeklagten Taten begangen worden sein sollen.

Das französische Recht sei vergewaltigt worden, behauptet Maitre Jacques Verges. Und dann beginnt der Rechtsanwalt, der eine Generalabrechnung mit Frankreich angekündigt hatte - eine klassische Auseinandersetzung der Verteidigung mit der Beweisaufnahme, mit Zeugenaussagen und Dokumenten, mit Widersprüchen und Lücken.

Maitre Jacques Verges überschreitet dabei einige Male die Grenze, die auch der engagiertesten Verteidigung gesetzt sind. Er löst unter den Nebenklägerinnen und Nebenklägern, die als Zeugen gehört wurden und die jetzt im Publikum sitzen, Ausbrüche der Empörung und des Schmerzes aus. Doch im Kern, auch wenn er gelegentlich wieder ins Aufrechnen und Verrechnen gerät, setzt sich Maitre Jacques Verges mit der Beweisaufnahme auseinander.

Ein Zeuge hat gesagt, Klaus Barbie habe einen Stahlhelm getragen. Ein anderer hat ihn bei der gleichen Gelegenheit in Zivil gesehen. Ein Dritter sah ihn in Wehrmachtsuniform ohne Helm. Darüber, wann ein Transport wo war, sind verschiedene Angaben gemacht worden. Das entscheidende Dokument zu Izieu ist im Original nicht mehr vorhanden. Die Kopie hält Maitre Jacques Verges für eine Photomontage. Er will die Wahrheit, sagt er, keine Kopie. Warum ist ein für Izieu wichtiger Zeuge, der seiner Ladung nicht folgte, nicht gezwungen worden, zu erscheinen und auszusagen? Warum sind Zeugen zu Izieu, die noch in der Bundesrepublik leben müssen, und es gibt sie tatsächlich noch, nicht ermittelt, befragt und geladen worden?

Ein »Sühneopfer aus Rache« ist Klaus Barbie für den Verteidiger. Das Gericht möge Barbie der Gerechtigkeit der ganzen Menschheit übergeben, einer Gerechtigkeit, die das Gericht nicht leisten könne. »Sprechen Sie Klaus Barbie frei«, fordert Maitre Jacques Verges, »im Namen der Menschheit, von Recht und Gesetz und im Namen Frankreichs.« Weitaus gewichtigere NS-Täter seien sogar in Frankreich nach ihrer Verurteilung längst begnadigt worden - und noch nie habe man einen Menschen 40 Jahre nach der ihm vorgeworfenen Tat verurteilt.

Noch einmal wird Klaus Barbie gezwungen, in den Saal zu kommen. Ob er noch etwas sagen wolle, fragt ihn Präsident Cerdini. Klaus Barbie antwortet, er spricht französisch. Bisher hat er, wenn er anwesend war, deutsch gesprochen. »Ich habe die Razzia von Izieu nicht begangen. Ich hatte nie die Macht, über Deportationen zu entscheiden. Ich habe den Widerstand bekämpft. Das war der Krieg. Der Krieg ist vorbei. Danke.«

Sechseinhalb Stunden berät das Gericht, die drei Berufsrichter und die fünf Männer und vier Frauen der Jury. Sie befinden Klaus Barbie in 17 Fällen des Verbrechens gegen die Menschlichkeit für schuldig. Sie billigen ihm keine mildernden Umstände zu. Eine Urteilsbegründung wie in der Bundesrepublik gibt es in Frankreich nicht.

Klaus Barbie, 73, mußte sein Urteil anhören. Danach wurden ihm wieder Handschellen angelegt, und man führte ihn ab. Es hat unzählige Barbies gegeben, und nur eine Minderheit von ihnen hat in der Lotterie der juristischen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ein schwarzes Los gezogen, ist angeklagt und verurteilt worden.

Von links: Maitre Nabil Buaita, Maitre Raul Jimenez (Barbiesbolivianischer Anwalt), Maitre Jean-Martin Mbemba.

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