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Vermögensteuer Nicht zu fassen

Woher kommen die Milliarden, wenn die Vermögensteuer wegfällt? Die Koalition plant neue Steuererhöhungen.
aus DER SPIEGEL 49/1996

Wolfgang Schäuble kennt den Widerspruch nur zu genau: Einerseits streicht die Koalition bei Arbeitslosen und Kranken. Sie kürzt die Lohnfortzahlung und schnipselt an der Sozialhilfe herum. Andererseits will sie den Wohlhabenden im Lande gut neun Milliarden Mark Vermögensteuer erlassen. Das, so des Kanzlers parlamentarischer Aufpasser vor der Unionsfraktion, werde man selbst den eigenen Anhängern nur schwer erklären können.

In der Tat. Die Abgeordneten spüren in ihren Wahlkreisen bereits den geballten Unmut der Wähler. Am Bürgertelefon bekam etwa der Hildesheimer CDU-Parlamentarier Eckart von Klaeden schwerste Vorwürfe zu hören. Ein Bürger, der selbst 2800 Mark vom Vermögen an den Fiskus abtreten muß, drohte von Klaeden für den Fall der Streichung dieser Steuer gar mit der Abkehr von der CDU.

Doch seit Donnerstag der vergangenen Woche ist endgültig klar: Von 1997 an wird es weder eine Vermögensteuer für Unternehmen noch eine für Privatleute geben. Die SPD-Mehrheit im Bundesrat kann ihre Abschaffung nicht verhindern. Die roten Ministerpräsidenten kämpfen in der Arbeitsgruppe von Bund und Ländern nur noch darum, den Steuerausfall von 9,3 Milliarden Mark aus anderen Quellen möglichst vollständig ersetzt zu bekommen.

Die Bonner Oppositionsparteien nutzten allerdings bei den Haushaltsdebatten der vergangenen Woche die Schieflage der Regierung weidlich aus. Den Streit um die Vermögensteuer erklärten sie zum Symbolkonflikt für die Ungerechtigkeiten dieser Welt und brachten so »einen Schuß Klassenkampf« (Kohl) in die Debatte.

Breit walzten Oskar Lafontaine, Rudolf Scharping und Ingrid Matthäus-Maier den klassischen Sozi-Vorwurf der Umverteilung von unten nach oben aus. »Die Reichsten der Reichen«, schimpfte auch Grünen-Fraktionssprecherin Kerstin Müller, »sollen weniger Steuern zahlen, und alle anderen sollen dafür bluten«.

Zugunsten von »sagen wir, Gloria von Thurn und Taxis«, so selbst Hamburgs SPD-Bürgermeister Henning Voscherau im Bundesrat, verspiele die Koalition die Chance, sich mit der SPD zu einigen. Wann immer die Regierung künftig die Zustimmung der SPD-Länder begehre, werde zunächst geprüft, ob die gewünschte Änderung bei Erhalt der Vermögensteuer überflüssig wäre. Voscheraus Votum: Kein Entgegenkommen bei »der Vermögensteuer, dafür keinen Kompromiß. Nehmen Sie das ernst«.

Regierung und Opposition gerieten durch einen Beschluß des Karlsruher Verfassungsgerichtes vom Juni 1995 in Zugzwang. Die Richter hatten die Erhebung der Vermögen- und Erbschaftsteuer für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Grund: die günstigere Bewertung von Häusern und Grundstücken (durch die anachronistischen Einheitswerte) im Vergleich zu Kapitalvermögen.

Dem Parlament gaben die Richter nur bis zum 1. Januar 1997 Zeit, die Gesetze verfassungskonform auszugestalten. Sollte das nicht geschehen, dürften beide Steuern ab 1997 nicht mehr erhoben werden.

Für die Erbschaftsteuer war das kein Problem. Die Erben von Aktien oder Eigenheimen werden nach dem neuen Gesetzentwurf jetzt ungefähr gleich behandelt; außerdem wurden die Freibeträge wie von Karlsruhe verlangt, angehoben.

Schwieriger ist die Lage bei der Vermögensteuer. Karlsruhe gab dem Gesetzgeber Richtlinien, wie eine verfassungsgemäße Steuer auszusehen habe. Wichtigster Satz: Dem Bürger müsse vom Erworbenen zumindest ungefähr die Hälfte gelassen werden.

Seither streiten Experten, ob nach diesem Diktum überhaupt noch eine verfassungsgemäße Vermögensteuer erhoben werden kann. Schließlich liegt der Spitzensteuersatz auf den Ertrag des Vermögens mit Solidaritätszuschlag jetzt schon bei 57 Prozent. Der Spielraum für eine zusätzliche Vermögensteuer ist entsprechend gering.

Allenfalls mit einem Kunstgriff läßt sich dieses Problem lösen: Wenn nicht der Höchstsatz, sondern nur der tatsächlich gezahlte, sich nach Abzug aller Freibeträge und Vergünstigungen ergebende Steuersatz berücksichtigt wird, könnte den Vorgaben des Verfassungsgerichts entsprochen werden.

Teilen der Unionsparteien und besonders der Liberalen war die Vermögensteuer schon immer zuwider. Sie nutzten die Karlsruher Vorlage, diese Abgabe, deren Ertrag allein den Ländern zusteht, elegant loszuwerden und ihre großbürgerliche Klientel zu erfreuen.

Eigentlich bedarf die Abschaffung der Steuer eines Gesetzes, dem die Länder zustimmen müßten. In diesem Fall aber geht es anders. Die Regierung tut einfach gar nichts. Die Steuer, wie sie im Gesetz steht, bleibt verfassungswidrig und fällt wegen des Votums der Grundgesetzhüter nach Fristablauf schlicht weg.

Die SPD-Länder mochten auf die Einnahmen indes nicht verzichten. Sie werden einen Gesetzentwurf zur Beibehaltung und Reform der Vermögensteuer einbringen, der ihrer Ansicht nach verfassungskonform ist. Zwar will auch die Opposition den Betrieben die Steuer ersparen. Aber wenigstens reiche Privatleute sollen nicht geschont werden. Der Vorstoß hat jedoch keine Chance: Die Sozialdemokraten haben keinen Hebel, die Regierung an ihrem Vorhaben zu hindern.

Gleichwohl agierten sie eine Zeitlang so. Denn Finanzminister Theo Waigel braucht die Zustimmung der Länder zu seinem Jahressteuergesetz. Wichtigste Teile davon sind das neue Erbschaftsrecht mit Mehreinnahmen von 1,6 Milliarden Mark für die Länder sowie eine Anhebung der Grunderwerbsteuer von zwei auf drei Prozent. Das bringt den Ländern 3,5 Milliarden Mark in die Kassen.

Hinzu kommen noch einige kleinere Einnahmeverbesserungen für die Länder, insgesamt beläuft sich ihr Plus auf 5,8 Milliarden. Diese Summe soll den Vermögensteuerverlust von 9,3 Milliarden Mark wenigstens zum Teil wettmachen.

Bleibt ein Minus von 3,5 Milliarden Mark. Die Sozialdemokraten drohten noch zu Beginn der vergangenen Woche, das Jahressteuergesetz in der Länderkammer auflaufen zu lassen. Die kämpferische Attitüde sollte den Wählern demonstrieren, daß allein die Regierung dafür verantwortlich war, den Vermögenden die Vermögensteuer zu erlassen. »Es ist nicht mehr zu fassen«, wetterte SPD-Vormann Oskar Lafontaine mit frischer Kampfeslust.

Doch wieder einmal knickten die Sozialdemokraten ein. Die Länder hätten sich mit der Blockade von Waigels Gesetz selbst geschadet. Neben der Vermögensteuer wäre dann auch die Erbschaftsteuer weggefallen. Die Teilkompensation wäre ausgeblieben, den Ländern hätten 13 Milliarden Mark gefehlt. Das wollten die roten Provinzregenten natürlich auch wieder nicht.

Sie saßen in der »Klemme«, wie Voscherau im SPIEGEL-Interview (Seite 37) eingesteht. Gemeinsam mit den Unions-Länderfürsten versuchen die Sozis nun, dem Bonner Finanzminister eine Gegenleistung für ihre Zustimmung zum Steuergesetz abzuringen. Waigel soll jene Milliarden beschaffen, die nach dem Ausfall der Vermögensteuer noch fehlen.

Eine Einigung gab es trotz des Verhandlungsmarathons am Donnerstag noch nicht. Mitte dieser Woche geht es in die nächste Runde. Keine Seite kann sich im Grunde ein Scheitern leisten, ein Kompromiß scheint trotz aller Drohgebärden sicher.

Die Koalition ist offenbar bereit, den Ländern noch etwas entgegenzukommen. So dürfte es auf eine zusätzliche Anhebung der Grunderwerbsteuer hinauslaufen, auf dann 3,5 Prozent. Das brächte noch einmal 1,75 Milliarden Mark. Waigels Steuerstaatssekretär Hansgeorg Hauser schlägt zudem vor, auch bei der Erbschaftsteuer noch etwas schärfer zuzugreifen.

Doch im Unionslager herrscht darüber keineswegs Einigkeit. In der Koalitionsrunde lehnte FDP-Fraktionschef Hermann Otto Solms die von Hauser ebenfalls angeregte neuerliche Erhöhung der Grunderwerbsteuer entschieden ab. Lieber würde der Liberale einen Ausweg über die höhere Erbschaftsteuer und, zusätzlich oder alternativ, über einen Zuschlag zur Kraftfahrzeugsteuer suchen.

Demgegenüber bieten die SPD-Länder an, den Ausgleich durch das Streichen von Steuervergünstigungen für Wohlhabende zu finanzieren. Dann würden die von der Streichung der Vermögensteuer Begünstigten wenigstens im Gegenzug andere Steuervorteile verlieren. Das würde die von der SPD kritisierte Ungerechtigkeit zumindest mindern.

Obwohl viele Unionspolitiker diese Sicht teilen, lehnt Fraktionsvize Hans-Peter Repnik den Plan vorerst ab. Sein Argument: Die Mehreinnahmen aus dem Streichen von Steuervorteilen seien notwendig, um die Steuersenkung im Rahmen der für 1999 angekündigten Großreform auszugleichen.

Am meisten stritten Koalition und Opposition am vergangenen Donnerstag allerdings über die Frage, ob die Erbschaftsteuervorlage Theo Waigels wirklich 1,6 Milliarden Mark mehr bringe oder nur 600 Millionen Mark. Der Finanzminister mußte zum Unmut des eigenen Lagers seine Zahlen mehrfach korrigieren.

NRW-Finanzminister Heinz Schleußer (SPD) konnte das Herumrechnen Waigels an der den Ländern zustehenden Steuer schließlich nicht mehr ertragen. »Ich schenke euch die Erbschaftsteuer«, spottete er. Das Geld möge man ihm dann freilich anderswo beschaffen.

* Bei der Haushaltsdebatte am 30. Oktober mit Hermann OttoSolms, Wolfgang Gerhardt und Wolfgang Schäuble.

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