KRIMINALITÄT Nie mehr Eintopf
In der Justizvollzugsanstalt CastropRauxel bahnt sich ein prominenter Abgang an: Der ehemalige Rechtsanwalt Heinz-Joachim Ollenburg aus Düsseldorf, der zusammen mit einem Komplizen als Entführer des »Aldi«-Millionärs Theo Albrecht bekannt und bestraft wurde, soll Ende August freikommen.
Ollenburgs frühere Kanzleigehilfin und während der Haft geheiratete Ehefrau Angela, geborene Poeck, hat beantragt, ihren Mann, jetzt 52 Jahre alt, vorzeitig zu entlassen; er komme bei ihr »in geordnete Verhältnisse«, wie das Gesetz es verlangt.
So sieht denn auch der Essener Oberstaatsanwalt Gerd Lindenberg, der die Entführer und Erpresser seinerzeit angeklagt hatte, »gute Aussichten« für die Entlassung Ollenburgs, der dann zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hat. Der Paragraph 57 des Strafgesetzbuches verspricht dann Strafaussetzung auf Bewährung, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte »keine Straftat mehr begehen wird«. Lindenberg: »Davon kann man wohl ausgehen.«
Albrecht war am 29. November 1971 vor seiner Zentralverwaltung in Herten gekidnappt und 17 Tage lang in Ollenburgs Kanzlei an der Graf-Adolf-Straße in Düsseldorf festgehalten worden. Am 16. Dezember 1971 übergab der Ruhr-Bischof Franz Hengsbach den Entführern das Lösegeld von sieben Millionen Mark.
Es war der bis dahin höchste Betrag, der von Entführern gefordert und kassiert wurde, ein Modellfall für spätere
Prominentenfänge. Der Clou: Die Hälfte
des Lösegeldes, 3,5 Millionen Mark. blieb bis heute verschwunden.
Dreieinhalb Millionen hat Ollenburg teils ausgegeben, teils wiederauffinden helfen. Den Rest will er dem Mittäter Paul Kron ausgezahlt haben -- was dieser bestreitet. Auch Ankläger und Kripo zweifeln nicht daran, daß Ollenburg den wirklichen Verbleib der anderen dreieinhalh Millionen kennt.
Und ganz sicher sind sieh die Verfolger in der unangenehmen Gewißheit, daß sie dem Ex-Advokaten in diesem Fall nichts anhaben könnten. Denn Ollenburg wäre kaum zu verwehren, die fette Beute nun nach und nach vollends an sich zu bringen. »Die Strafklage«, sagt Oberstaatsanwalt Lindenberg, »ist verbraucht, die Verurteilung hat alles erledigt.«
Nach rechtskräftiger Verurteilung und beendetem Vollzug liegt gegen einen Mann wie Ollenburg in gleicher Sache strafrechtlich nichts mehr vorein Umstand, der für Kriminalisten nachgerade ein Malheur ausmacht: verbüßte Strafe, verschwundene Beute.
»Soweit kein Verdacht auf neue Straftaten vorliegt«, erläutert Berlins Leitender Kriminaldirektor Hans Kaleth, »hahen wir keine Veranlassung, wegen des Geldes Nachforschungen anzustellen.« Denn daß ein Gangster das Geld nicht herausrückt, so weiß der Oldenburger Oberstaatsanwalt Heinz Wieting, ist heim Strafmaß »allenfalls wegen der Höhe eines Schadens, der entstanden ist«, von Belang.
Eine feine Gesellschaft von Straftätern nutzte diese Konstellation, so > zwei Tresorknacker: Am Himmelfahrtstag 1965 stemmten Udo Herndl und sein Komplize Günter Peschel den Tresor einer Hertie-Filiale in Berlin auf, Beute 434 000 Mark. nur Peschels Anteil (178 000 Mark) fand sich wieder;
ein beamteter Bankräuber: Von 1960 bis 1965 erbeutete der Hamburger Polizeibeamte Hugo Alffcke bei mindestens elf Banküberfällen knapp 233 000 Mark. gefunden wurden 59 000 Markt
der erfolgreichste deutsche Geldtransportkassierer: Am 29. Oktober 1973 überfiel Ludwig Lugmeier mit seinem Kumpan Gerhard Linden in Frankfurt Geldboten der Dresdner Bank, Beute zwei Millionen Mark. die Summe blieb verschwunden; > ein kapitaler Geldbetrüger: Seit Februar letzten Jahres muß sich der ehemalige Prokurist des Commerzbank-Hauptgeschäfts in Frankfurt, Willi Edler, vor einer Strafkammer wegen Veruntreuung von 41 Millionen Mark verantworten; nur rund 20 Millionen sind wieder auf Konten und in Safes der Großbank zurückgeflossen.
Den Schränker Udo Herndl, der wie Peschel zu sieben Jahren verurteilt worden war, reizte nicht einmal die Aussicht auf vorzeitige Haftentlassung zur Preisgabe seines Hertie-Anteils. Als er am 4. September 1972 aus der Strafanstalt Tegel ins Freie trat, gelobte er: »Eines steht fest: Ich werde in meinem ganzen Leben nie mehr Eintopf essen.«
Und weiter: »Ich habe mir nichts schenken lassen, ich habe meine ganze Strafe abgerissen« -- sprach's, fuhr zum Flughafen Tempelhof, startete nach Frankfurt mit Ziel »Süden« und ward nicht mehr gesehen.
Der Hamburger Polizeimeister Hugo Alffcke wiederum, der fünf Jahre lang in Norddeutschland eine Doppelrolle als Räuber und Gendarm spielte, war am 2. März 1966 wegen versuchten und vollendeten schweren Raubes vom Landgericht Oldenburg zu zwölf Jahren verurteilt und nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafzeit wegen guter Führung entlassen worden.
Über den Verbleib von etwa 174 000 Mark seiner Banken-Beute mochte Alffcke ("Ich habe mich selbst gewundert, was man so für Geld ausgehen kann"), der seinen kleinbürgerlichen Lebensstandard erkennbar aufgebessert hatte, keine Auskunft geben; auch nach seiner Entlassung kamen die Tausender nicht zutage.
Der Oldenburger Oberstaatsanwalt Heinz Wieting heute: »Das ist für uns nicht von Bedeutung, wenn ein Urteil rechtskräftig ist, spielt das keine Rolle mehr, das ist höchstens eine zivilrechtliche Angelegenheit.«
Ähnlich wie Herndl könnte es sich also auch der in Norddeutschland lebende Alffcke von dem Geld seiner Überfälle lange gut sein lassen, wenn er"s geschickt und unauffällig anstellt. Wieting: »So ist es leider, das gilt generell. Wenn jemand durch Betrug, Diebstahl oder Raub eine Million beiseite geschafft und das Strafverfahren durchlaufen hat, dann können wir nicht verhindern, daß er nachher davon lebt.«
Das sei, so der Oberstaatsanwalt, auch in vielen kleineren Fällen so: »Zivilrechtlich ist meistens ein Anspruch gegen die Nutznießer da, aber wenn die Gläubiger nicht drankommen, dann ist da nichts zu machen.«
Nichts zu machen war bis jetzt auch im Fall Lugmeier. Für den Überfall auf einen Geldtransport der Dresdner Bank in der Frankfurter Innenstadt wurde er 1976 zu zwölf, Gerhard Linden zu dreizehn Jahren verurteilt. Schon am 4. Februar 1976 jedoch war Lugmeier, einen Moment unbewacht, aus dem Fenster eines Gerichtssaales in Frankfurt gesprungen, seitdem ist sein Aufenthaltsort so unbekannt wie der der Beute. Vergeblich hoffte der Frankfurter Staatsanwalt Karl Heinz Zahl monatelang auf »Spaten, Hacke und eine Portion Glück«, vergeblich wurde mehrmals im Großraum Frankfurt auf vage Tips hin gegraben, vergeblich auch wurden mehr als hundert Konten überprüft, auf die das geraubte Geld möglicherweise hätte fließen können.
Zahl fand im Frankfurter Stadtwald Brandbomben aus dem letzten Krieg und sonst gar nichts. Wie und wo die Räuber das Geld vesteckt hätten, meinte er, das sei »gewiß für einen Krimi gut«. Linden, der es wissen könnte, sitzt schweigend seine Strafe ab.
Ungebrochen sind Spannung und Erwartungen auch im Fall des Commerzbank-Prokuristen Edler ("Banken-Wil-Ii"), der mit den mitangeklagten Ladislaus Tax und Philipp Schwinn zwischen 1972 und 1974 das dickste Ding der westdeutschen Bankengeschichte gedreht haben soll: Veruntreuung durch verschleierte Transferierung auf Privatkonten oder Barauszahlungen.
Erst als der Prokurist, der gelegentlich durch aufwendige Reisen, Nerzmantel für die Ehefrau und teure Feste aufgefallen war, kündigte, wurden die Millionen-Schiebungen entdeckt (SPIEGEL 6/1976); im nachhinein noch hatten 14 bankinterne Revisoren zunächst einmal vor Edlers Geschick kapitulieren müssen. Nun fehlen an die zwanzig Millionen Mark.
Bislang sehen Juristen und Vollzugsexperten noch keinen Weg, wie einsitzenden Gaunern, die schwarzes Geld beiseite gebracht haben, der Ruhestand in Freiheit zu versalzen wäre. Häufigste Überlegung: höhere Strafen und geringere Bewährungschancen.
Derzeit könnte allenfalls der Gerichtsvollzieher verhindern, daß der Verurteilte seinen »trotzigen Willen« (so ein Richter über den Schränker Herndl) in die Tat umsetzt und nach abgesessener Strafe ans Gebunkerte geht. Auch Aldi-Eigner Albrecht hat gegen seine Entführer vorsorglich Zahlungsbefehle ausstellen lassen. Oberstaatsanwalt Lindenberg meint jedoch: »Wo nichts gefunden wird, hat der Kaiser sein Recht verloren.«
Was ein Strafgefangenen so verdient, wenn die Beute auf die Haftzeit umgeschlagen wird, haben Kripoleute und Resozialisierungsfachleute immer mal wieder überschlagen, auch bei Ollenburg. Für den Fall, daß der Ex-Anwalt im August entlassen wird und tatsächlich über die 3,5 Millionen Mark verfügen kann, ergibt sich als Knast-Ertrag ein erklecklicher Lohn: 70 Mark pro Stunde (ob wach oder schlafend), netto und steuerfrei.