STUDENTEN / LSD Niggeli-Cocktail
Nur ein einziger Bundesbürger befolgte die Anweisung, die den Kölner Studenten Klaus Rupprecht Allerbeck, 24, jetzt wegen »Aufforderung zu strafbaren Handlungen« vor den Richter bringen soll: ein höherer Beamter aus Düsseldorf.
Der Beamte verfuhr genau nach Vorschrift: Er füllte eine alte Flasche mit einem Gemisch aus Dreck, Seifenpulver und Benzin, entzündete die Mixtur mittels eines Schnipsels von einer alten Wäscheleine und schleuderte das Ganze gegen die Wand. Es klirrte, stank und brannte.
Der Beamte handelte im Staatsinteresse.
Als Sachverständiger des Landeskriminalamtes von Nordrhein-Westfalen war der Regierungschemierat Hans Zielesny von der Bonner Staatsanwaltschaft ersucht worden, die Wirksamkeit eines Rezeptes zu erproben, das der Liberale Studentenbund Deutschlands (LSD) in der Februar-Ausgabe seiner Verbandszeitschrift ("LSZ") veröffentlicht hatte.
Unter dem Titel »So baut man einen Molotow-Cocktail« hatte »LSZ«-Leitartikler Xaver Niggeli seinen Kommilitonen geraten, mit einer Hausmacher-Panzerfaust den »Terrorsprücheklopfern« des bundesdeutschen Establishment einen Begriff zu geben »von dem, was Terror ist« (SPIEGEL 8/1968).
Nachdem das Blatt beschlagnahmt worden war, verteidigten sich die Studenten-Redakteure zunächst mit dem Hinweis, die von ihnen empfohlene Cocktail-Mixtur könne gar nicht funktionieren. LSD-Vorstandsmitglied F. W. Bergmann, ein pyrotechnisch ausgebildeter Bundeswehrgefreiter der Reserve: »In dem M-Cocktail fehlt eine Luftblase.«
Kriminalamts-Gutachter Zielesny gab dem Gefreiten jedoch nach seinem Test nur teilweise recht. Bei seinen Versuchen war er zu dem Ergebnis gekommen, daß ein nach LSD-Rezept gebauter Molotow-Cocktail »als Sprengkörper zwar funktionsunfähig«, aber gleichwohl »ein hervorragendes Mittel zur Brandstiftung« sei, das »nach Zündung und Wurf« tatsächlich »alle brennbaren Materialien innerhalb einer Fläche von mehreren Quadratmetern rund um den Aufschlagpunkt in Flammen« setzte.
Bonns Staatsanwaltschaft schlußfolgerte daraus, daß »ein in Richtung eines Menschen geworfener Molotow-Cocktail geeignet ist, schwerste Brandverletzungen hervorzurufen, die unter Umständen sogar tödlich sein könnten«.
Dem inzwischen abgewählten LSD-Vorsitzenden Allerbeck alias Xaver Niggeli, der für das Cocktail-Rezept nebst Leitartikel in der »Liberalen Studentenzeitung« verantwortlich war, half nun auch die Beteuerung nicht mehr, daß er doch alles nur satirisch gemeint habe.
Die Bonner Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen Allerbeck, der in Köln im neunten Semester Soziologie studiert, weil er »den Lesern die Begehung gefährlicher Körperverletzungen und Sachbeschädigungen« dadurch nahegelegt habe, »daß er sie erfolglos aufrief, derartige »Molotow-Cocktails bestimmten, zum Teil namentlich genannten Personen zu servieren«.
Allerbeck soll nach Meinung der Staatsanwaltschaft mit seinem Artikel gegen die Strafgesetz-Paragraphen 111 (Aufforderung zu strafbaren Handlungen), 223 (leichte Körperverletzung), 223 a (gefährliche Körperverletzung) und 303 (einfache Sachbeschädigung) gesündigt haben.
Dem neuernannten Bonner Chef-Staatsanwalt Werner Pfromm, der die Anklage am 10. Juli unterzeichnete, geht es dabei allerdings auch darum, alte Akten vom Tisch zu bekommen. Pfromm: »Die Sache ist doch vor meiner Zeit entstanden.«