Nu is' Ruh
Nr. 34/1997, Reiterei: Verbote und Wegzölle gegen den Pferdesport
Manche Grundbesitzer oder Jagdpächter machen sich auch gar nicht erst die Mühe, Wege offiziell sperren zu lassen, sondern versuchen, die ungeliebten Reiter zu verängstigen und damit zu vertreiben. Jäger mit Gewehr im Anschlag und stockschwingende Landwirte durfte ich als Reiterin bereits selber erleben, ebenso den beliebten Trick, dünne stabile Schnüre in Halshöhe der Reiter über den Weg zu spannen. Ein Grund für solche überzogenen Aktionen sind oft die uralten Vorurteile, daß Reiter arrogant, rücksichtslos und überaus reich seien. In Neustadt regten die Grünen vor wenigen Jahren an, für Pferde den zehnfachen Satz der Hundesteuer einzuführen. Diese Steuer hätte für viele das Aus bedeutet. Dann wären wirklich nur noch wenige reiche Leute in der Lage gewesen, sich Reitunterricht oder gar ein eigenes Pferd zu leisten - und es hätte einige neue Arbeitslose in dieser Gegend gegeben.
NEUSTADT (NIEDERS.) K. HOTES
Auch Brandenburg reitet auf falschem Fuß. Dank der abgekupferten Reitwegeordnung von Nordrhein-Westfalen, wo eine drangvolle Enge von Spaziergängern, Wanderern, Joggern, Reitern und Jägern in den Wäldern herrschen muß, brauchte aber der Wald nicht durch Schilder ersetzt zu werden; denn das Reiten im Wald ist nun überall da verboten, wo kein Erlaubnisschild steht. Nu is' Ruh. Da erstreckt sich zum Beispiel hinter dem hiesigen Reitstall im spärlich besiedelten Ost-Brandenburg ein Waldgebiet von 100 Quadratkilometer Fläche, ein Reiterparadies, aber leer gefegt wie nach der Vertreibung aus dem Paradies!
HANGELSBERG (BRANDENB.) CHRISTOPH VOGLER
Jeder weiß, daß der Erhalt des Staatswaldes, der für die Erholung von uns Bürgern genutzt wird, immense Steuergelder verschlingt. Der private Waldbesitz soll aber diese Erholung frei Haus liefern! Das ist in der heutigen, wirtschaftlich schwierigen Situation nicht mehr zu leisten. Wehrt sich aber ein Privatwaldbesitzer mutig gegen althergebrachte Ansichten, so wird er als mittelalterlicher Raubritter abgestempelt.
WÜNNENBERG-FÜRSTENBERG AGNES MEYER
Auch wenn sie sich in bayerischen Kostümen bewegen, die zur Amtstracht der Förster gehören, sind die Jagdausübenden nur mit einer Sondervollmacht in Einzelfällen weisungsberechtigt. Sie wirken meist durch Bluff und Terror. Man reite möglichst zu zweit, um Zeugen zu haben. Besser sind beiderseitige Kontakte und Respektierung der Freizeitpassion des anderen.
HENNWEILER (RHEINL.-PFALZ) ALBERT FICHTEL
Ihre Behauptung, wildlebende Tiere des Waldes würden vor »dem starken Geruch eines Pferdes« mit aufsitzendem (ebenfalls geruchsintensivem Reiter) gerade »nicht flüchten«, kann wohl nur der Logik eines Pferde-Lobbyisten entsprungen sein. Auch sollten Sie bedenken, daß bereits die Spur eines Pferdes auf einem Wanderweg, wenn dieser eventuell auch noch sandig ist, den harmlosesten Fahrradfahrer zum Stürzen bringen kann.
RÖSRATH (NORDRH.-WESTF.) DR. ERHARD HERION
Das Pferd gehört als Fremdkörper im Straßenverkehr nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Es hat weder einen geregelten Katalysator noch eine Lambda-Sonde, nicht einmal einen Augenwischer zur Befestigung von Strafzetteln. Da es ohne Reservebein und Warndreieck auskommt, ist es zu Recht der natürliche Feind des Autofahrers, der erwarten kann, daß Galopprichtungs-Anzeiger am Schwanz montiert werden müßten, um das Pferd als Fortbewegungsmittel anzuerkennen.
MÜNCHEN REINER UTHOFF