AFFÄREN Opfer Nr. 19 gestrichen
Der West-Berliner Schlosser Alfred Bendt, Jahrgang 1907, hatte die Nacht in der Kantine der Britzer Laubenkolonie »Zur Windmühle« durchzecht. Bevor er aufbrach, verkündete er seinen Trinkbrüdern noch, daß er nun zur Mutter in den Sowjetsektor gehen wolle. Seiner - dritten - Ehefrau Waltraud, die ihn daheim erwarte, sei er nämlich endgültig überdrüssig.
Das war am frühen Morgen des 24. Dezember 1961. Seither ward Schlosser Bendt nicht mehr gesehen.
Obwohl nicht der geringste Anhaltspunkt dafür spricht, daß Zecher Bendt einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist, befindet sich West-Berlins Polizei auf Mörderjagd - freilich erst seit einem dreiviertel Jahr. Nachträglich will sie eine Panne ausbügeln, die ihr im Propagandakrieg gegen die DDR unterlaufen ist:
Am 27. Januar 1962 traf bei der Kripo ein Brief ohne Unterschrift ein, in dem es hieß: »Benachrichtigen Frau Bendt, ihr Mann auf der Flucht erschossen.«
Die Kripo befolgte den Rat des Anonymus. Zwei Beamte des politischen Dezernats informierten die Sekretärin Waltraud Bendt, 39, über den wahrscheinlichen Tod ihres Lebensgefährten an Ulbrichts Mauer. Die amtliche Untersuchung erschöpfte sich in dem Vorschlag der Polizisten: »Ziehen Sie doch genaue Erkundigungen in Ost-Berlin ein.«
Als Waltraud Bendt Ende März 1962 die beglaubigte Photokopie eines Schreibens der DDR-Behörden vorlegte, nach dem ihr Ehegatte »am 18. Januar 1962 durch Unglücksfall verstorben« war, galten die Ermittlungen als abgeschlossen. Schlosser Bendt wurde als Maueropfer Nr. 19 in die Ehrenliste des Senats aufgenommen.
Nicht zufrieden mit diesem Ermittlungsergebnis war lediglich ein Sachbearbeiter der West-Berliner Landesversicherungsanstalt (LVA), bei der Waltraud Bendt im April 1964 Witwenrente beantragte. Da er die von Ehefrau Bendt vorgelegte Photokopie nicht als Sterbeurkunde anerkennen wollte, erbat der LVA-Sachbearbeiter bei den DDR-Behörden per Amtshilfeersuchen eine formelle Todesurkunde.
Statt einer Sterbeurkunde übersandte die Ost-Berliner Polizei der West-Berliner LVA das Ergebnis ihrer Ermittlungen in Sachen Bendt. Danach war Alfred Bendt seit dem Mauerbau am 13. August 1961 überhaupt nicht mehr bei seiner Mutter in Ost-Berlin gewesen und niemals ein Mann seines Namens oder Aussehens in einen Grenzzwischenfall verwickelt.
Auch deuteten die DDR-Rechercheure an, daß die von Frau Bendt als Photokopie vorgelegte Todesnachricht eine Fälschung sei: Die Maschinenschrifttypen des photokopierten Schreibens seien mit hoher Wahrscheinlichkeit mit den Typen der Schreibmaschine identisch, auf der Frau Bendt Briefe an ihre Angehörigen in Ost-Berlin geschrieben hat.
Die LVA gab die Neuigkeiten aus Ost -Berlin unverzüglich an die Polizei weiter, und 30 Monate nach dem Verschwinden des Schlossers stellte die Kripo nun erstmals Nachforschungen an Bendts Wohnsitz, der Laubenkolonie »Zur Windmühle«, an.
Die Gerüchte, die den Beamten dort zu Ohren kamen, schienen einen Haftbefehl wert: Die hundert Pfund wiegende Waltraud Bendt wurde unter dem Verdacht, ihren zwei Zentner schweren Ehemann ermordet und vergraben zu haben, in das Untersuchungsgefängnis eingeliefert.
Frau Waltrauds Verteidiger Dietrich Scheid damals: »Dahinter steckt doch nur Klatsch. In dem abgeschlossenen Clan wie der Kolonie Windmühle wohnen Dichtung und Wahrheit beieinander.«
Doch die Polizei war ihrer Sache so sicher, wie kurz zuvor der Theorie vom Mauer-Mord. Sie hatte eine Zeugin aufgetrieben, die von ihrem Wohnzimmer aus beobachtet haben wollte, daß Waltraud Bendt am Morgen des 24. Dezember 1961 Pakete in einen Schuppen getragen hatte und anschließend mit einern hageren Unbekannten davongefahren war.
Aber weder wurden in dem zur Bendtschen Wohnlaube gehörenden Garten Leichenteile gefunden, noch erwiesen sich von den Kriminalisten auf der Tapete ausgemachte rote Farbtupfer als Blutspuren. Und die Aussagen der Kronzeugin zerbröckelten, als das Meteorologische Institut der Freien Universität mitteilte, daß am Morgen des 24. Dezember 1961 wegen Nebels nur eine Sicht von knapp vier Metern geherrscht habe.
Der Haftbefehl wurde denn auch vorletzte Woche wieder aufgehoben, um Frau Bendt die Teilnahme an einem Osterausflug mit der Arbeiterwohlfahrt in die Bundesrepublik zu ermöglichen. Verteidiger Scheid: »Das kommt einem Freispruch gleich.«
Auch den Verdacht einer Urkundenfälschung sieht der Rechtsanwalt Scheid nicht erhärtet: Eine Photokopie wird von der Rechtsprechung nicht als Beweis gewertet, denn eine Fälschung ist nur auf dem Original nachzuweisen.
Das Original aber ist ebenso wie Schlosser Bendt spurlos verschwunden. Waltraud Bendt will es an ihre Schwiegermutter in Ost-Berlin geschickt haben. Dort aber traf das Schriftstück nicht ein.
Das einzige Resultat der Untersuchungen im Fall Bendt, an denen zeitweilig hundert Beamte beteiligt waren: Der Schlosser wurde aus der Liste der Maueropfer gestrichen.
Verdächtigte Waltraud Bendt
Spuren im Nebel