JUSTIZ Opfer ohne Geld
Für nicht vorsätzlich verursachte leichte Verletzungen soll es kein Schmerzensgeld mehr geben. Das sieht ein Entwurf des Justizministeriums vor, den das Kabinett am Montag verabschieden will. Während kleinere Vermögensschäden weiter beglichen würden, sollen etwa Prellungen, Schnittwunden oder Hundebisse, für die es noch bis zu 1000 Mark gibt, nicht mehr schmerzensgeldfähig sein. So soll eine »Konzentration der zur Verfügung stehenden Mittel auf die Fälle schwerer Verletzungen erreicht werden«. In solchen Fällen würden nun auch Opfer von schuldlos herbeigeführten Schäden und Vertragsverletzungen Schmerzensgeld erhalten. Diese Ausweitung werde »nicht unerhebliche ökonomische Auswirkungen haben«, so der Entwurf.