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Ordnung

aus DER SPIEGEL 8/1950

Bundeshausherr Erich Köhler winkte kurz vor Aschermittwoch mit dem Polizeiknüppel. »Wer Anordnungen übertritt, die der Präsident des Deutschen Bundestages über das Betreten oder die Sicherung der Ordnung im Gebäude erläßt, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafen bis zu 1500 DM bestraft«, lautet Köhlers Gesetzentwurf. Angeheftet war eine neue Hausordnung. Sie klassifiziert genauestens die Menschengruppen, die zu den heiligen Hallen des Bonner Weißen Hauses in Zukunft Zutritt haben sollen. Neu uniformierte Torwächter werden im Auftrag des polizeigewaltigen Präsiden den bisher ziemlich formlos fließenden Hausverkehr kanalisieren. Mit Hilfe verschiedener Arten von »besonderen Ausweisen« für die diversen Besucherklassen.

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