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Briefe

Polizei abgezogen
aus DER SPIEGEL 11/1972

Polizei abgezogen

(Nr. 1011972, Hochschulen)

In Ihrem Beitrag berichten Sie, »ausgerechnet der sozialdemokratische Präsident Erhard Kantzenbach vertraute im privaten Gespräch dem CDU-Oppositionsführer Alfred Dregger seine »sehr große Enttäuschung (so Dregger hinterher zum SPIEGEL) über die aktuellen Folgen des von der SPD verabschiedeten hessischen Universitätsgesetzes an«.

Ich möchte dazu feststellen, daß es sich nicht um ein privates Gespräch gehandelt hat, sondern um ein Gespräch mit den Mitgliedern der CDU-Fraktion, dem Kanzler der Universität, dem Polizeipräsidenten und anderen Personen anläßlich des Besuches der Mitglieder der CDU-Fraktion. Der Vorsitzende der hessischen CDU, Dr. Dregger, hat sich von dem Zitat im SPIEGEL auf meine Anfrage distanziert.

Ich sagte sinngemäß, daß ich es bedauere und enttäuscht sei, daß es nicht gelungen sei, alle Angehörigen der Universität dazu zu bringen, Konflikte nur noch in den Gremien der Universität auszutragen. Ich erklärte gegenüber der CDU-Delegation, daß ich nicht ihrer Auffassung sei, daß diese Konflikte durch das hessische Universitätsgesetz gefördert würden.

Aus einem Absatz des Beitrages konnte der unbefangene Leser den Eindruck gewinnen, die Studenten und auch ich seien für die generelle Abschaffung der Zwischenprüfung eingetreten.

Dazu möchte ich feststellen, daß weder die Studenten noch ich für eine Ab-

* Ehemaliger deutscher Bundesrichter, Herausgeber von Reihen juristischer Kommentare über Straßenverkehrarecht, Strafgesetzbuch und Strafprozeßordnung.

schaffung der Zwischenprüfung eintreten, sondern das Ziel verfolgen, eine studienbegleitende Zwischenprüfung, die auch wahlweise als Kompaktprüfung am Ende des vierten Semesters abgelegt werden kann, neu einzuführen. Der Fachbereich hatte damit begonnen, eine neue Prüfungsordnung zu erarbeiten. Da bisher noch kein entsprechender Vorschlag erarbeitet werden konnte, war eine Beschlußfassung nicht möglich. Bis zum Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung sind das Prüfungsamt und die Hochschullehrer verpflichtet, Prüfungen abzuhalten, der Präsident ist verpflichtet, den störungsfreien Verlauf der Prüfungen sicherzustellen.

Als der Akademische Senat einen Beschluß faßte, in dem der Präsident aufgefordert wurde, die Polizei abzuziehen, und die Studenten aufgefordert wurden, die Störungen einzustellen, habe ich erklärt, daß ich schon vorher bereit war, die Polizei abzuziehen beziehungsweise überhaupt nicht zu rufen, wenn die Studentenschaft versicherte, daß die Störungen unterbleiben würden. Insofern war ich bereit, mich der Meinung des Senats anzuschließen, der allerdings in dieser Frage keine Kompetenz hat, sondern allenfalls Empfehlungen aussprechen kann. Ich möchte bemerken, daß die Studenten niemals ihre Bereitschaft erklärt haben, entsprechend dieser Empfehlung zu verfahren,

Frankfurt DR. ERHARD KANTZENBACH Präsident der

Johann Wolfgang Goethe-Universität

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